7,2 % aller Schulentlassenen schafften keinen Abschluss – Tendenz steigend

6. November 2019 | Soziales | Keine Kommentare

Am Ende des Schuljahres 2018/19 verließen insgesamt 17 460 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, entsprach dies einem geringen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 87 Schulabgängerinnen und Schulabgängern (-0,5 %). 5 247 Schülerinnen und Schüler erlangten im aktuellen Abschlussjahr 2018/19 die allgemeine Hochschulreife. Der Anteil der Abiturienten an allen Schulentlassenen be%trug damit 30,1 % und war im Vergleich zum Vorjahr (31,3 %) um 1,2 Prozentpunkte gefallen. 8 562 Schülerinnen und Schüler erreichten den mittleren Abschluss (Realschulabschluss bzw. erweiterten Realschulabschluss oder schulischer Teil der Fachhochschulreife). Dieser Anteilswert betrug 49,0 % und stieg verglichen zum Vorjahr (47,8 %) um 1,2 Prozentpunkte. Einen Hauptschulabschluss (inkl. qualifizierter Hauptschulabschluss) erreichten 1 653 Schulabgängerinnen und Abgänger. Der Anteil von 9,5 % blieb im Vergleich zum Vorjahr (9,5 %) konstant.

Ohne Hauptschulabschluss (Abschlusszeugnis der Schule für Lernbehinderte sowie Geistigbehinderte oder Abgangszeugnis) haben 1 995 Schulabgängerinnen und Schulabgänger bzw. 11,4 % aller die allgemeinbildenden Schulen verlassen. Damit lag ihr Anteil auf demselben Niveau wie im Vorjahr. Darunter verließen 1 263 Schulentlassene die Schule ohne einen Abschluss (Abgangszeugnis). Das waren 7,2 % aller Schulentlassenen (17 460) und im Vergleich zum Vorjahr (6,5 %) war der Anteil um 0,7 Prozentpunkte gestiegen.

Unter den Schulentlassenen 2018/19 waren 822 (4,7 %) ausländische Jugendliche. Ihr Anteil erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (3,3 %) um 1,4 Prozent-punkte. Der Anteil von ausländischen Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss lag mit 267 von 822 Jugendlichen bei 32,5 %.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen. Die Summe der auf Grundlage der gerundeten Ausgangswerte berechneten Anteilswerte kann von 100 % abweichen.

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