Nach wie vor: kein Mietspiegel für Halle
30. Mai 2019 | Politik | 5 Kommentare![](https://hallespektrum.de/wp-content/uploads/2017/07/wohnungen-halle-neustadt-2-1024x768.jpg)
Wohnungen in Halle-Neustadt
Der Stadtrat hatte im Juni 2018 mit der Verabschiedung des Wohnungspolitischen Konzeptes 2018 der Stadt Halle (Saale) beschlossen, dass die Stadtverwaltung ab dem Jahr 2019 einen qualifizierten Mietspiegel erstellt und diesen alle zwei Jahre auf der Basis der gesetzlichen Regelung aktualisiert. Ziel der Erstellung eines solchen qualifizierten Mietspiegels ist es, mehr Markttransparenz herzustellen. Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern soll die ortsübliche Vergleichsmiete als anerkannte Bezugsgröße bei regulären Mieterhöhungen zur Verfügung gestellt werden. Der qualifizierte Mietspiegel bildet eine wichtige Grundlage für Mieterhöhungsverfahren, bei der die (Bestands-)Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden kann. Der qualifizierte Mietspiegel bildet die aktuelle Marktlage transparent ab, zeigt die Entwicklungen hinsichtlich Nachfrage und Angebot auf und berücksichtigt dabei verschiedene Kriterien wie Ausstattung, Qualität und Lage. Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter können auf der Basis des qualifizierten Mietspiegels die Angemessenheit der Miethöhe in den einzelnen Stadtteilen beurteilen. Zudem ermöglicht der qualifizierte Mietspiegel, Rückschlusse in Bezug auf die Höhe und Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu ziehen. Eine konsequente Beobachtung der Entwicklungen am Wohnungsmarkt stellt somit Markttransparenz für die Nachfrage- und die Angebotsseite her und dient zudem Politik und Verwaltung als Frühwarnsystem. So kann frühzeitig auf problematische Entwicklungen in einzelnen Stadtgebieten reagiert werden.
In seiner Sitzung am Mittwoch (29. Mai) hat der Stadtrat den Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) beraten, wonach die Stadtverwaltung für die Stadt Halle (Saale) einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB erstellen und diesen entsprechend der gesetzlichen Regelung alle zwei Jahre aktualisieren soll. Der Antrag wurde in der Beratung allerdings in den Finanzausschuss verwiesen.
Antragsteller Johannes Krause: „Es ist schade, dass einige Fraktionen einen schnellen Beschluss für einen neuen Mietspiegel verhindert haben. Unsere Haltung wird auch nach weiteren Beratungen klar sein: Wir wollen einen neuen Mietspiegel. Klar ist aber auch: Die SPD ist am Thema dran geblieben und das zeigt nun Wirkung bei der Verwaltung, die den Antrag mit ihrer Stellungnahme unterstützt und damit ihre mehrjährige Blockadehaltung aufgegeben hat. Der qualifizierte Mietspiegel stellt für die Bürgerinnen und Bürger Transparenz her. Ein Gutes hat die Vertagung. Die hier ansässigen Wohnungsgesellschaften haben nun nochmals die Gelegenheit, sich in die Erstellung einzubringen.“
„In einem ersten Schritt wird bei der Erstellung eines Mietspiegels eine Ortsbild-Analyse und eine kleinräumige Haushaltsbefragung durchgeführt. Auf dieser Basis können ergänzende Informationen zur Ausstattung der Wohnungen und der Miethöhe ermittelt werden. Sobald der Mietspiegel fertig ist, wissen die Bürgerinnen und Bürger darüber Bescheid, ob die Höhe der Miete im Vergleich zu Wohnungen mit ähnlicher Ausstattung, Größe, Lage und Beschaffenheit im jeweiligen Stadtgebiet ortsüblich ist oder ob Wuchermieten verlangt werden. Und die Stadt bekommt eine wichtige Handlungs- und Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Höhe der Kosten der Unterkunft angemessen ist oder ob sie im Zweifel angepasst werden muss. Das schafft Klarheit in der Sache“
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Wäre vielleicht mal ein Thema für ein Interview mit dem Mieterverein?
Dann haben es die großen Wohnungsunternehmen aber leicht.
Ja, das kann der Eigentümer. Es müssen nicht Wohnungen anderer Eigentümer sein. Sie müssen mit der Wohnung des Mieters vergleichbar sein hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Außerdem müssen sie vermietet sein. Eine leerstehende Wohnung kann zum Vergleich nicht herangezogen werden.
Kann ein Eigentümer weitere eigene Wohnungen als Vergleichsreferenz angeben? Wäre im Falle großer Wohnungsunternehmen z.B. in Ha-Neu interessant.
Der qualifizierte Mietspiegel bildet eine wichtige Grundlage für Mieterhöhungsverfahren, bei der die (Bestands-)Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden kann. Er erleichtert Mieterhöhungen, ein Grund, warum wir einen Mietspiegel bisher nicht haben wollten. Er hilft in erster Linie den Vermietern, in Halle vor allem den Wohnungsgesellschaften, ihr Mieterhöhungsverlangen zu begründen. Es ist aufwändiger, sich als Vermieter einzelne Vergleichswohnungen suchen zu müssen, um eine Mieterhöhung durchzusetzen.