Startseite Foren Halle (Saale) Landesverwaltungsamt pfeift Verkehrsplanung am Amselgrund zurück

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  • #316125

    Fluthilfemaßnahme Talstraße – das Landesverwaltungsamt Halle pfeift Rad-und Fußwegplanungen der Stadt auf dem 2.Bauabschnitt zurück.
    Das Landesverwaltungsamt als obere Verkehrsbehörde hat in diesem Zusammenhang am 26.10.2017 und 26.11.2017 auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen der StVO wie folgt hingewiesen:
    „Die verkehrsbehördliche Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht mit Freigabe des Radverkehrs in Gegemrichtung, sofern diese nicht (separat außerhalb der Fahrbahn) baulich angelegt sind, ist rechtswidrig. Dies ergibt sich im Detail in der Regelung in der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 der StVO. Die Bestimmungen der VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 StVO gelten auch innerorts, sind also analog für die Stadt Halle (Saale) anzuwenden. Demnach ist die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung nur auf baulich angelegten Radwegen erlaubt.“
    Das Landesverwaltungsamt hat weiter ausgeführt, dass:
    „Im östlichen Abschnitt der Ernst-Grube-Straße (zwischen Talstraße und Weinbergweg) wird der Radverkehr bisher auf der Nordseite über einen nicht regelwerkkonformen Zweirichtungsradfahrstreifen geführt. Die Notwendigkeit einer zu verändernden Verkehrsorganisation in der Ernst-Grube-Straße ergibt sich aus dem auf der Fahrbahn markierten Zweirichtungsradfahrstreifen. Diese Form der Ausweisung für einen auch in Gegenrichtung als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radfahrstreifen widerspricht der StVO und der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Er ist deshalb rechtswidrig, und muss umgehend entfernt werden.
    .
    Die Ausweisung eines ausschließlich dem Radverkehr vorbehaltenen benutzungspflichtigen Radweges in der Talstraße (Amselgrund), wie vom Stadtrat am 28.09.2016 beschlossen, kann deshalb nicht umgesetzt werden. Eine dem Änderungsantrag folgende Umsetzung würde einen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht nach sich ziehen.

    Deshalb muß nachgebessert werden mit folgender Zeitschiene: Ausführungsplanung: 07/2018
    Vorbereitung der Vergabe: 09/2018
    Vergabebeschluss: 12/2018
    Baubeginn: 02/2019
    Bauende 10/2019

    #316126

    Oha. Was sitzen denn da für Blindfische in der Stadtverwaltung?

    #316129

    Wahrscheinlich wenig Radfahrer unter den Planern.

    #316130

    Klarstellung: Ich bin der Hauptschuldige, der Blindfisch, der das Ganze angestoßen hatte. Die Stadtverwaltung ist unschuldig.

    #316134

    Keine Ursache, sie müssen nur eine Runde ausgeben. 🙂

    #316148

    Die Verwaltung ist in soweit mitschuldig, dass sie solchen Ideen folgt, obwohl sie weiß, dass es falsch ist. Egal ob die Ideen vom Stadtrat oder vom OB kommen, passiert das zu oft, um es als hoppla abzutun.

    #316149

    Immerhin erfährt das Landesverwaltungsamt mit seinen vielen Mitarbeitern dadurch eine Existenzberechtigung.

    #316171

    Klarstellung: Ich bin der Hauptschuldige, der Blindfisch, der das Ganze angestoßen hatte. Die Stadtverwaltung ist unschuldig.

    Dann kannst du ja gleich auf weitere Rechtswidrigkeiten hinweisen, die wir hier zur geplanten Bebauung in dem vom Landesverwaltungsamt ausgewiesenen HQ-100-Überschwemmungsgebiet am Holzplatz ausgewiesen hatten.

    #316191

    Die Idee, die Fußgänger von dem saaleabgewandten Streifen ganz zuverbannen, fand ich nicht gut – das ist eine schöne Flaniermeile für Familien, grade am Wochenende. Aber das Zusammentreffen von Fußgängern und Radfahrern in dem Bereich ist nicht optimal.

    Hier ist das Problem, dass die Wochennutzung und die Wochenendnutzung verschieden sind.

    Mein Vorschlag wäre trotzdem:

    * Fahrbahn auf Tempo 30
    * Parkstreifen zu Radstreifen umfunktionieren
    * Fußweg mit „Radfahrer frei“ in beiden Richtungen

    Für die Autos der drei Angler muss man dann Lösungen finden, und bei Großveranstaltungen ist die Straße eh gesperrt, da kann man den Radweg zum Parkplatz machen und die Fahrbahn zum Radweg.

    #316197

    @Thomas: Es wäre mal interessant zu erfahren, was hinter der Idee steckte, also welche Zielvorstellung.

    #316198

    Halle Verkehrt: Also da stehen nicht nur die Autos der drei Angler, das sind schon häufig ein paar mehr Autos, insbesondere an Wochenenden.

    #316201

    @HalleVerkehrt:

    In der Enst Grube Straße gab und gibt es einen Zweirichtungsradstreifen, der auf den Nord-Rad-Fußweg der Talstraße mündet. Ab dort soll beidseitig der Talstraße ein Rad-Fußweg weiterführen. Außerdem gibt es nach einigen Metern noch einen dritten Weg südlich (Richtung Saale).
    Die Idee war, den Zweirichtungsradweg aus der Ernst-Grube-Straße auf der Nordseite der Talstraße weiterzuführen. Fußgänger und Radfahrer wären damit getrennt gewesen. Als Flanierroute bietet sich der weiter südliche Weg an, der näher an der Saale liegt. Die Radfahrer müssten nicht Slalom um die Fußgänger fahren und würden schneller voran kommen. Für die Fußgänger gäbe es eine kurze Verbindung südlich und eine Flanierverbindung weiter südlich.

    Wenn jetzt aber die bestehende Verkehrsführung in der Ernst-Grube-Straße, geändert werden soll, fällt ein Grund für die vom Rat beschlossene Änderung weg. Dann lohnt das Ganze eher weniger, da die Folge noch mehr „Straßenkreuzerei“ wäre. Außerdem wäre die Gesamtstrecke kürzer.

    Die Folge der beiden Änderungen (Grube-Straße und Änderung des Änderugsantrages Talstraße) wird sein, dass Fußgänger und Radfahrer sich alle Wege teilen und in Zukunft noch mehr Spaß miteinander haben werden.

    Alle anderen von uns erwünschten Änderungen in der Talstraße wären nicht machbar gewesen. (Keine Mehrheiten, RAST06, Fluthilfebedingungen, Geld) Wir hätten da auch noch Ideen gehabt……

    #316207

    @Thomas Schied: Wenn wir dort mit Familie zu Fuß unterwegs waren, war das Ziel immer die Verbindung Kröllwitzbrücke / Heide am Klinikum vorbei (beide Richtungen). Mir ist nicht ganz klar, wie der saaleseitige Weg das gut verbindet, und die beiden Straßenquerungen sind mit Familie (Laufrad, Kinderwagen) schon lästig. Mindestens der Weg, den ich direkt an der Straße kenne, ist auch deutlich zu schmal.

    Zumindest wird eine Benutzungspflicht nach der Sanierung keinen Bestand haben, und vielleicht lässt sich wenigstens Tempo 30 auf der Stra߀ durchsetzen.

    Trotz meiner kritischen Bemerkungen: lieber eine nicht ganz perfekte Idee und ein guter Dialog, als das typische „bloß nichts ändern!“.

    Ob es verkehrstechnisch sinnvoll ist, die wenigen Sonntagsparker den vielen anderen Verkehrsteilnehmern in dieser kleinen grünen Oase (so nahe dem Klinikum) vorzuziehen, ist halt eine politische und verkehrsrechtliche Frage, zu der meine Meinung sicher offensichtlich ist. 😉

    #316215

    @HalleVerkehrt: Die Abschaffung der Benutzungsppflicht nützt aber nur den Radfahrern etwas, die aus Richtung Kröllwitzbrücke kommen. Die Talstraße ist und bleibt eine Einbahnstraße…..

    Das die Straße nach dem Ausbau noch mehr zur Rennstrecke werden könnte, war auch ein Kritikpunkt. Aber da gibt es z.B. Die RAST 06 ……..

    Die Beschilderung und die verkehrsrechtlichen Anlagen gehören übrigens zum „übertragenen Wirkungskreis“. Das es da bisher noch keinen Einspruch des OB gegeben hat, grenzt an ein Wunder. 🙂 Eigentlich kann man da aus dem Stadtrat heraus nur „anregen“.

    Der damalige Beschluss hat imho irgendwo „Schlafende Hunde“ geweckt und die dort bestehende Situation in den Fokus des Landesverwaltugsamtes gerückt. Außerdem gibt es auch noch Leute, die die Radwegbentzungspflicht nicht mögen……;-)

    #316216

    Die „dort bestehende Situation“ bezog sich auf den Abschnitt Ernst-Grube-Straße….

    #316217

    Nach meinen Informationen anläßlich der Bürgerversammlung am 28.02.17 sollen auf dem Abschnitt „Amselgrund“ 47 PKW-Stellplätze entfallen.
    Stimmt es, dass dies mit dem dort vorhandenen NSG begründet wird?
    Dagegen sollen auf den 1.BA 25 zusätzliche PKW-Stellplätze in Parkbuchten geschaffen werden.

    #316220

    Das Problem der Richtung Klinikum -> Brücke bleibt ein Problem, das stimmt. Da ist „Fahrrad frei“ ein Kompromiss, der aber theoretisch die ganze Strecke nur sehr langsam befahren lässt (allerdings keine Änderung zu heute). In der anderen Richtung ist die Straße auch heute schon gut befahrbar.

    Die liebe Benutzungspflicht ist so ne Sache. In Berlin scheint die weitgehende Abschaffung genutzt und nicht geschadet zu haben, in Köln hat es nach Angaben einiger dort aktiver Radfahrer alles noch schlechter gemacht, und die engagierten Radfahrer können sich komplett zerfleischen über das Thema.
    Ich sehe es in Kombination mit Tempo 30. Der Radweg und der Fußweg in der LuWu zum Beispiel ist an vielen Stellen eine Katastrophe (zu nah an den Autotüren, Sichtbarkeit an den Verschwenkungen, viel zu schmal – 1m vor dem Bäcker, oft zugeparkt), und 50 km/h muss da wirklich nicht sein, bei den heutigen Massen an Fußgängern und Radfahrern, und alle paar Meter eine Kreuzung.
    Der Radweg zwischen Wasserturm Nord und Steintor („untere““ Paracelsusstraße) ist nicht sicherer als die Fahrbahn, dort ist aus meiner Sicht auch Tempo 30 ohne Benutzungspflicht angemessen.

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