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Anonym aktualisiert.
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18. Oktober 2016 um 14:17 Uhr #271857
Heute ist ein Artikel dazu in der MZ:http://www.mz-web.de/24930974 ©2016 erschienen, ich habe dem Autor folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr Skrzypczak,
Sie sehen ja, welche unsinnigen Kommentare Sie mit diesem MZ-Bericht ausgelöst haben(bei MZ-online unter Kommentaren). Viele denken jetzt nämlich, die CDU-Politiker hätten den Staat betrogen und sind Ganoven, das haben sie nicht und das sind sie deshalb auch nicht. Diese Zusatzabgaben von Mandatsträgern an die Partei sind eine rein interne Parteifestlegung, juristisch höchst anfechtbar und auch nicht einklagbar. Die Staatsanwaltschaft hat damit gar nichts zu tun und die in der MZ geforderte Offenlegung dieser Sonderabgaben ist juristischer Unsinn.
Mit der großräumigen Verbreitung rechtlich haltloser Beschuldigungen schüren Sie nur weiter die Politikverdrossenheit.
Wenn die genannten Personen die Zusatzabgaben nicht gezahlt haben, geht das nur die CDU etwas an. Mit Ihrer öffentlichen Anschuldigung erreichen Sie vor allem, dass sich die Meinung verhärtet, in Parteien würden sich nur Betrüger tummeln.
Ich bin Mitglied der CDU Halle und oft ein Kritiker meiner Partei, aber hier stelle ich mich hinter den benachbarten Kreisverband im Saalekreis. Und das würde ich genauso tun, wenn es Personen anderer Parteien betreffen würde.18. Oktober 2016 um 14:39 Uhr #271858
AnonymAber Herr Skrzypczak hat doch keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, sondern nur darüber berichtet. Und der Vorwurf der Untreue ist ja auch nicht „nichts“, wie man an der Berichterstattung zum Oberbürgermeister von Halle sehen kann.
Da sich die Staatsanwaltschaft bereits dazu veranlasst sah, eine Pressemitteilung zu verfassen, war es zumindest nicht von vornherein als Spinnerei zu bewerten. Ob sie selbst zuständig sind, entscheiden sie ja erst noch.
18. Oktober 2016 um 15:15 Uhr #271861Um es klar zu sagen, ich erwarte ebenfalls von den Mandatsträgern, dass sie die Sonderabgaben an die Partei entrichten, denn sie haben nur über die Partei ihr Mandat erlangt und Ihre Aufwandsentschädigungen lassen das mehr als zu.
Aber sie haben kein Geld veruntreut, was durch die MZ-Überschrift suggeriert wird, sondern sie haben sich um die korrekte Zahlung ihrer Sonderabgabe gedrückt. Und das wiederum ist m.E. eine reine interne Parteiangelegenheit und keine Sache für den Staatsanwalt.Im übrigen vermute ich, dass es dieses Problem in allen Parteiehn gibt, denn wer zahlt schon gern freiwillig solche Sonderabgaben.
Bei einer Klage gegen diese parteiinternen Sonderabgaben hätte sie vor Gericht wohl keinen Bestand.18. Oktober 2016 um 15:24 Uhr #271862
AnonymUntreue kann auch durch Unterlassen begangen werden. Da sich die Anzeige auch auf den Kassenwart bezieht, ist es also nicht völlig ausgeschlossen, dass das Parteivermögen beschädigt sein könnte.
Zwar sind Vereinbarungen, wie etwa Mitgliedsbeiträge, privatrechtlicher Natur. Allerdings schließt das Untreue, Betrug, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit nicht aus. Erst recht nicht, wenn alle Konstrollinstanzen daran beteiligt sind.
18. Oktober 2016 um 17:46 Uhr #271875Um es klar zu sagen, ich erwarte ebenfalls von den Mandatsträgern, dass sie die Sonderabgaben an die Partei entrichten, denn sie haben nur über die Partei ihr Mandat erlangt und Ihre Aufwandsentschädigungen lassen das mehr als zu.
Aber sie haben kein Geld veruntreut, was durch die MZ-Überschrift suggeriert wird, sondern sie haben sich um die korrekte Zahlung ihrer Sonderabgabe gedrückt. Und das wiederum ist m.E. eine reine interne Parteiangelegenheit und keine Sache für den Staatsanwalt.Naja, eine Partei ist nun mal kein Verein.
Ich erinnere an den Steuerhinterzieher Wolfgang Schäuble.
CDU-Spendenaffäre:
Involviert waren eine größere Anzahl Politiker und Institutionen, darunter Wolfgang Schäuble, Max Strauß, Roland Koch, Manfred Kanther, der Süßwarenhersteller Ferrero und die Firma Thyssen.
Aber, das sei festgestellt, man kann als Steuerhinterzieher auch Finanzminister werden.
Deshalb sind keine Probleme irgendwelcher Art für die im MZ-Artikel benannten Personen zu erwarten.18. Oktober 2016 um 17:55 Uhr #271877Von der Juztiz nicht, aber hoffentlich von der Partei.
18. Oktober 2016 um 20:22 Uhr #271900
AnonymMan kann auch Parteigelder veruntreuen. Das ist ein Fall für die (Straf-)Justiz.
18. Oktober 2016 um 20:37 Uhr #271903Klar, kann man, aber das ist ja nicht geschehen.
Ich vermute allerdings, dass in allen Parteien diese Sonderabgaben von Mandatsträgern nicht korrekt bezahlt werden, denn es dürfte überall menscheln.
18. Oktober 2016 um 20:47 Uhr #271907
AnonymDu hast den Fall schon aufgeklärt? Dann hättest du besser (auch) an die Staatsanwaltschaft und den CDU-Vorstand schreiben sollen!
18. Oktober 2016 um 20:54 Uhr #271908Du hast den Fall schon aufgeklärt? Dann hättest du besser (auch) an die Staatsanwaltschaft und den CDU-Vorstand schreiben sollen!
Wie sollen denn nicht vereinnahmte Gelder (die in Rede stehenden im Saalekreis) veruntreut werden?
18. Oktober 2016 um 21:07 Uhr #271909„Wer gegen die Einheit und Reinheit der Partei verstößt, ihre Beschlüsse nicht erfüllt, die Partei- und Staatsdisziplin verletzt ist … zur Verantwortung zu ziehen.“
– Ziffer 8 des Statutes des SED[
18. Oktober 2016 um 21:13 Uhr #271911
AnonymWie sollen denn nicht vereinnahmte Gelder (die in Rede stehenden im Saalekreis) veruntreut werden?
Lies: § 266 Abs. 1 StGB
Wer die ihm durch (…) Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft (…) Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird (…) bestraft.
Wenn also jemand seine Beiträge nicht abführt und dafür sorgt, dass es niemand merkt, weil er z.B. Kassenwart ist oder das Vorstandsmitglied, das darüber entscheidet, wer wie viel abzuführen hat, kann dadurch die Partei bzw. Parteikasse (fremde Vermögensinteressen) schädigen.
Betrug (§263) könnte es z.B. sein, wenn der Täter (noch dazu) Belege fälscht.
18. Oktober 2016 um 21:22 Uhr #271912Wenn ich die Sache richtig sehe und Wolli richtig verstehe, müsste doch eher geprüft werden, ob etwaiger Druck in Bezug auf ausstehende Zusatzabgaben den Tatbestand der Nötigung erfüllt, da es keine Rechtsgrundlage für diese Art von Abgaben gibt?
18. Oktober 2016 um 21:27 Uhr #271913
AnonymRechtsgrundlage dürfte die Beitragsordung sein.
Laut Beitragsordnung müssen CDU-Mandatsträger wie Landräte oder hauptsamtliche Bürgermeister neben ihrem normalen Mitgliedsbeitrag eine monatliche Sonderzahlung von drei Prozent ihres Grundgehaltes an die Parteikasse abführen, außerdem 15 Prozent von ihren Aufwandsentschädigungen. (mz-web.de)
18. Oktober 2016 um 21:30 Uhr #271914Eine rechtsungültige Rechtsgrundlage wäre sicher wenig wert.
„Verfassungsrechtlich bedenklich wurden im Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung eine Reihe von Punkten angemerkt, die behoben wurden: Mandatsträgerabgaben müssen zwingend (zumindest formal) freiwillig sein…“
Siehe: Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung,Berlin, 18. Juli 2001, Seite 94
18. Oktober 2016 um 21:35 Uhr #271916
AnonymDie Beitragsordnung der CDU Sachsen-Anhalt enthält diese Regelung und ist von 2010.
18. Oktober 2016 um 21:38 Uhr #271917Wenn das so ist, dürfte eine (freiwillige) Nichtzahlung kaum irgendeine strafrechtliche Norm erfüllen?
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Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von
Stadt_für_Kinder.
18. Oktober 2016 um 21:40 Uhr #271919Lies: § 266 Abs. 1 StGB
Das wäre anwendbar, wenn dem nicht folgendes entgegenstehen würde:
Diese Zusatzabgaben von Mandatsträgern an die Partei sind eine rein interne Parteifestlegung,
Allerdings kann ich nicht einschätzen, ob es sich tatsächlich „nur“ um eine freiwillige Verpflichtungsrklärung handelt.
18. Oktober 2016 um 21:42 Uhr #271921
AnonymWenn das so ist, dürfte eine (freiwillige) Nichtzahlung kaum irgendeine strafrechtliche Norm erfüllen?
Freiwillige Nichtzahlung, ja, das wünschen sich sicherlich einige. 🙂
Von Freiwilligkeit steht dort aber nichts.
Welche Auswirkungen hatte denn der Bericht der Kommission bisher? Bei der CDU Sachsen-Anhalt hat sich diesbezüglich offenbar nichts getan.
18. Oktober 2016 um 21:45 Uhr #271922
AnonymDas wäre anwendbar, wenn dem nicht folgendes entgegenstehen würde:
Diese Zusatzabgaben von Mandatsträgern an die Partei sind eine rein interne Parteifestlegung,
Wenn du mir Geld anvertraust, auf das ich aufpassen soll, ist das eine rein private Angelegenheit. Wenn ich’s aber entgegen der Absprache verjuble -> Untreue. Wenn du dich darauf verlässt, dass ich jeden Monat Geld überweise, es aber tatsächlich nicht tue, dir aber sage, ich täte es -> Untreue.
Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, ist ja auch kein Problem. Daher der Spruch: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“
19. Oktober 2016 um 06:04 Uhr #271953Sie vor allem, dass sich die Meinung verhärtet, in Parteien würden sich nur Betrüger tummeln.
Nicht nur, aber eine bedrückende Anzahl.
Aufklärungen sind meist schwierig, im Notfall gibt sogar ein Bundeskanzler sein (Ganoven)Ehrenwort, um die Aufklärung unmöglich zu machen. Und unsere „unabhängige“ Justiz gibt sich damit zufrieden.19. Oktober 2016 um 08:11 Uhr #271961Zwischendurch @ Sfk, beachtlich, worüber du noch verfügst. Aber SED ist nicht gleich CDU, früher nicht und heute erst recht nicht. Aber:Hast du noch den Text, der „Hauptaufgabe“ in der DDR? Begann so: Maximale Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung….“? Ich brauchte den Text neulich mal und konnte ihn nirgends finden. Antwort, besser vollständiger Te4xt über PN wäre schön.
..tschuldjunk f. d. Unterbrechung.
19. Oktober 2016 um 09:18 Uhr #271965„unabhängige“ Justiz
was sollen die „Gänsefüßchen“ bedeuten ?
19. Oktober 2016 um 09:51 Uhr #271968was sollen die „Gänsefüßchen“ bedeuten ?
Dass eine unabhängige Justiz es selbst einen Bundeskanzler nicht hätte durchgehen lassen. Ich erinnere da auch an die massenhaften Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Ich erinnere da auch an Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen …
19. Oktober 2016 um 10:01 Uhr #271970Ich erinnere da auch an Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen …
Dann solltest Du dich an den Schulunterricht erinnern: Staatsanwälte gehören nicht zur Judikative, und sind in Deutschland weisungsgebunden.
Das war schon immer so. Die Unabhängigkeit betrifft Richter und Schöffen. -
Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von
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