„Desweiteren dürfen zwar Anbauteile verbaut sein, jedoch nur wenn diese in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung üblich waren. Für größere Umbaumaßnahmen am Fahrzeug gilt eine Frist von 30 Jahren. So wird sichergestellt, dass der Oldtimer den Geist seiner Zeit korrekt wiederspiegelt.“
Diese Trabant-Kübel waren höchstens bei den Grenztruppen üblich.