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- Dieses Thema hat 46 Antworten und 14 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 11 Monaten von redhall.
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30. Mai 2016 um 13:04 Uhr #251052
Halle(Saale). „*nur bei uns“
30. Mai 2016 um 14:45 Uhr #251053Was für ein dummes Arschloch.
30. Mai 2016 um 14:49 Uhr #251054Woraus ergibt sich denn das Festhalterecht? Ist es eine Straftat, im Bus zu essen?
30. Mai 2016 um 14:53 Uhr #251055Egal ob er essen darf oder nicht….nix rechtfertigt das zerstören der Scheibe.
30. Mai 2016 um 14:57 Uhr #251056Häh? Notwehr vielleicht, wenn kein Festhalterecht bestand?
30. Mai 2016 um 15:21 Uhr #251057https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
Der Mann war besoffen und aggressiv; der Busfahrer hat die Polizei gerufen. Bis die da ist, darf der Mann von jedem Zivilisten festgesetzt werden.
30. Mai 2016 um 15:34 Uhr #251058Vielleicht hatte der Busfahrer als Kind ein traumatisches Erlebnis, weil er genau diese Lebensmittel aufessen musste?
Auf der ISS hätte das Verhalten aber fatale Folgen für alle Anwesenden gehabt.
2,8 auf dem Kessel hatte der Gute wahrscheinlich nur Druck auf der Blase und wollte sich dankenswerter nicht im Bus erleichtern.
Er wurde als Kind immer im Schrank eingesperrt und bekam Angst, als sich die Bustüren schlossen.
Der Busfahrer wollte nur die Frische-Polizei rufen.Irgendwie finde ich keine Rechtfertigung für sein Verhalten (zur Sicherheit: ich mein den Demolition Man), aber darauf kommt es hier sowieso nicht an.
30. Mai 2016 um 15:44 Uhr #251060https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
Der Mann war besoffen und aggressiv; der Busfahrer hat die Polizei gerufen. Bis die da ist, darf der Mann von jedem Zivilisten festgesetzt werden.
Aus drei Gründen ist das falsch. Erstens muss eine Straftat begangen worden sein. Betrunken Bus fahren oder Essen im Bus ist keine Straftat. Zum anderen ist selbst ein Fesseln oder ein Einschließen verhältnismäßig sein. Einen Mörder bis zum Eintreffen der Polizei einzusperren, ist sicher in Ordnung. Einen bloßen Ladendieb einzusperren, jedoch u.U. nicht. Drittens wurden eventuell auch andere Passagiere festgehalten. Und das ist definitiv nicht i.O.
Auf den Busfahrer dürfte ein Verfahren wegen Nötigung und/oder Freiheitsberaubung zukommen.
30. Mai 2016 um 15:57 Uhr #251061Ich will jetzt niemandem den Spaß am Polemisieren verderben, aber ein kleiner Hinweis auf § 127 StPO und die anscheinend vorher im Bus vorgefallenen Tätlichkeiten dürfte angebracht sein.
30. Mai 2016 um 17:19 Uhr #251072@Bene
DU bist mal wieder auf dem Holzweg.
Es gibt eine sogenannte „Festnahme für Jedermann“.
Und um darauf zurück zu kommen, ob das Essen in Bussen und Bahnen verbioten ist. Ganz klares JA. Lest euch mal die „Personenbeförderungsordnung“ durch, da steht das drin, das Essen und Trinken in den Bussen und Bahnen zu unterlassen sind. Und sobald ihr in eine Bahn oder einen Bus einsteigt, akzeptiert ihr diese stillschweigend.
30. Mai 2016 um 18:29 Uhr #251073Trinken wird nicht per se unzulässig sein. Wer behauptet so etwas?
30. Mai 2016 um 19:02 Uhr #251074In Bus, Bahn und Taxi ist fressen und saufen zu unterlassen, das gebieten alleine schon Respekt und Anstand. Manchen Vollpfosten ist dies aber vermutlich abhanden gekommen. Solange es jedoch Dödel von Fahrern gibt, die das durchgehen lassen, muss man sich auch nicht wundern, wenn so ein Vollidiot durchdreht, weil einer der Fahrer konsquent ist und dies nicht wünscht.
30. Mai 2016 um 20:21 Uhr #251079Dir hat wohl einer ins Taxis gekotzt?
30. Mai 2016 um 20:27 Uhr #251080In den Regeln der HAVAG wird nicht einmal Essen oder Trinken erwähnt:
30. Mai 2016 um 20:48 Uhr #251082Jetzt mal ernsthaft….hier entglast ein Vollassi einen Bus und ihr debattiert darüber ob er im Bus essen darf und ob ihn der Busfahrer deswegen festhalten durfte? Wie schräg….
30. Mai 2016 um 20:53 Uhr #251083Es steht immer noch Notwehr im Raum.
30. Mai 2016 um 21:16 Uhr #251085Wie sind uns ja sicher einig, dass das ein Arschloch ist und mindestens den Schaden ersetzen muss. Rechtlich sieht das aber, wie einige schon angedeutet haben evtl. anders aus.
Beispiel:
Als der ehem. Bürgermeister von Dessau ein Mädchen festgehalten hat, das zu Halloween ein rohes Ei an seine Haustür geworfen hat, ist er wegen Freiheitsberaubung bestraft worfen.30. Mai 2016 um 21:20 Uhr #251087Es wird Zeit für einen Döner-Flashmob.
30. Mai 2016 um 21:23 Uhr #251089Ich will jetzt niemandem den Spaß am Polemisieren verderben, aber ein kleiner Hinweis auf § 127 StPO und die anscheinend vorher im Bus vorgefallenen Tätlichkeiten dürfte angebracht sein.
Im Artikel steht nichts von Tätlichkeiten, da steht etwas von Gerangel.
Als der ehem. Bürgermeister von Dessau ein Mädchen festgehalten hat, das zu Halloween ein rohes Ei an seine Haustür geworfen hat, ist er wegen Freiheitsberaubung bestraft worfen.
Zurecht, da das Festhalten einer Minderjährigen in keinem Verhältnis zur Tat – immerhin eine Straftat – steht.
Im vorliegenden Fall erwähnt der Artikel nur das Essen und Alkoholiert-Sein, beides ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen. Eine Straftat wird nicht erwähnt. Ein hinreichender Grund für eine Festnahme nach $127 StPO ist das nicht – die Sachbeschädigung kam erst hinterher, und sie dürfte wohl als erfolgreicher Versuch, sich der Freiheitsberaubung zu entziehen, gewertet werden.
30. Mai 2016 um 21:36 Uhr #251090Wenn ich früher Blödsinn gemacht habe und meine Eltern in der Schule antreten mussten wurde die Autorität der Lehrer nicht in Frage gestellt. Da hab ich einen Anschiss vom Lehrer und den zweiten von meinen Eltern bekommen. Heute wird der Lehrer von den Eltern verklagt…..
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von normalbürger.
30. Mai 2016 um 22:03 Uhr #251092Auch früher gab es Regeln, aber mehr auch nicht. Also lalle nicht herum, sondern sag uns endlich, wo geschrieben steht, dass Döner essen im Bus verboten ist, während jeder Deutsche seine Stulle ungestört im Bus mampfen darf.
30. Mai 2016 um 22:24 Uhr #251093Da gab es mal so eine ältere Dame hier, die wenigstens ihre Handtasche als Krümelendlager benutzt hat. M.W. wurde sie nie gewalttätig.
30. Mai 2016 um 22:25 Uhr #251094In den Regeln der HAVAG wird nicht einmal Essen oder Trinken erwähnt:
Ach nein? dann lies mal genauer nach:
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
2| Fahrgästen ist insbesondere untersagt,
…..
16. Speisen und Getränke in Straßenbahnen und Bussen zu verzehrenAlso, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hätte mich auch gewundert, wenn das gestattet gewesen wäre.
Früher gab es noch diese „Aufkleber“ mit den durchgestrichenen „Pommestüten-Zeichen“, „Colabecher-Zeichen“ und „Eistüten-Zeichen“.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von Xsara3112.
30. Mai 2016 um 23:21 Uhr #251107Im Artikel steht nichts von Tätlichkeiten, da steht etwas von Gerangel.
Was ist denn für dich „Gerangel“, wenn keine Tätlichkeit? Unter „Gerangel“ verstehe ich eine Vorstufe zur Schlägerei, so mit Schubsen, Ziehen und Drängeln. Das sind ja wohl eindeutig körperliche Tätlichkeiten.
Im vorliegenden Fall erwähnt der Artikel nur das Essen und Alkoholiert-Sein, beides ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen. Eine Straftat wird nicht erwähnt.
Wir spekulieren hier zwar alle nur rum, aber aggressives Verhalten wurde auch erwähnt und das schließt für mich den Straftatbestand der Beleidigung nicht aus (eine solche kann ich übrigens im Video auf der MZ-Seite auch vernehmen).
30. Mai 2016 um 23:40 Uhr #251109Da gab es mal so eine ältere Dame hier, die wenigstens ihre Handtasche als Krümelendlager benutzt hat. M.W. wurde sie nie gewalttätig.
Zumindest hatte diese Dame Respekt und Anstand, im Gegensatz zu manch anderen Freaks hier…
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