Startseite Foren Halle (Saale) Mann wird in Bus eingesperrt und befreit sich

Ansicht von 22 Beiträgen - 26 bis 47 (von insgesamt 47)
  • Autor
    Beiträge
  • #251110

    Halten wir fest:

    a) Es ist nicht strafbar, im Bus zu essen und zu trinken.

    b) Um die Einhaltung der Beförderungsbedingungen zu erzwingen, darf der Busfahrer niemanden der Freiheit berauben.

    c) Er kann also nur tätlich beleidigt oder angegriffen worden sein.

    #251120

    SfK Eretteteterine der Betrunkenen und Entgleisten.
    Ich finde es immer wieder faszinierend, wie halsstarrig man, frau, kind in der Deckung der Tastatur sind.
    Fakten – egal. Argumente – egal.
    Aber das fällt immer nur bei den Anderen auf.

    StGB und StPO sind keine Wunschzettel, aus denen man/frau/kind sich immer nur das raussuchen kann, was gefällt.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von Zwischeninstanz.
    #251123

    Ich wundere mich, wie leicht man einen Bus entglasen kann. Das ist wichtig zu wissen, falls es mal drin brennt oder man aus anderen Gründen scbnell raus muss.

    #251124

    Woraus ergibt sich denn das Festhalterecht? Ist es eine Straftat, im Bus zu essen?

    Sonst kommen solche Beissreflexe doch nur beim MIV auf. Und wie dort liegst du natürlich komplett Falsch.

    Zum einen haben wir das hier:

    Am Ende kommt es zu einem Kampf zwischen dem 25-Jährigen und dem 44-jährigen Busfahrer.

    Der Fahrer wird verletzt und schlägt daraufhin Alarm: Er ruft die Polizei. Dann trifft der Busfahrer eine ungewöhnliche Entscheidung: Er schließt die Türen des Busses.

    Ansonsten ist auch Beleidigung eine Straftat.

    In den Regeln der HAVAG wird nicht einmal Essen oder Trinken erwähnt:

    http://www.havag.com/service/fahrgastinformationen

    Guten Morgen:

    4 Verhalten der Fahrgäste

    2| Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

    16. Speisen und Getränke in Straßenbahnen und Bussen zu verzehren

    Übrigens scheint der Herr ja noch einiges mehr ignoriert zu haben:

    § 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

    1| Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind
    von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossenn

    1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

    4. Personen, die Fahrgäste über Gebühr belästigen, Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Gewalt ausüben, stark verschmutzte Kleidung
    tragen oder übel riechend sind.

    Wenn der Busfahrer ihn also aufgefordert hat den Bus zu verlassen und er dem nicht zeitnah nachgekommen sein sollte, dann wären wir bei Straftat Nummer 3.

    Es steht immer noch Notwehr im Raum.

    Da einzig der Fahrgast körperlich geworden ist, definitiv nein.

    #251125

    Warten wir einfach die Aufklärung ab. Vielleicht wollte der Busfahrer den Döner wegnehmen, nachdem der Fahrgast mit dem Verzehr nicht aufgehört hat. Auch dazu hätte der Busfahrer kein Recht gehabt.

    #251126

    Du gibst nicht auf oder? Suchst krampfhaft nach Gründen dem Busfahrer die Schuld geben zu können.

    #251127

    Führst Du die Ermittlungen, dass Du jetzt schon weißt, wer schuld ist? Ich fahre oft Bus und habe noch nie einen Busfahrer erlebt, der den Verzehr einer Schnitte o. ä. verboten hat. Die Frage ist daher auch, was war das Motiv des Busfahrers?

    #251132
    #251134

    Danke, also durfte der Busfahrer die Türen schließen.

    #251136

    Welche Tat lag denn nur vor?

    #251138

    Führst Du die Ermittlungen, dass Du jetzt schon weißt, wer schuld ist? Ich fahre oft Bus und habe noch nie einen Busfahrer erlebt, der den Verzehr einer Schnitte o. ä. verboten hat. Die Frage ist daher auch, was war das Motiv des Busfahrers?

    Er wollte aber keine Schnitte essen sondern einen Döner. Und das im angetrunkenen Zustand. Das hätte ich mir auch verbeten.
    Du solltest dir echt mal die Frage stellen ob das, was da vorgefallen ist, dass Entglasen des Busses rechtfertigt. Und da bekommst du von mir ein klares Nein.

    #251139

    Welche Tat lag denn nur vor?

    So wie es derzeit aussieht…
    …Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen
    …Beleidigung
    …Körperverletzung
    …Sachbeschädigung

    #251142

    Es wird sicher kein Busfahrer was dagegen haben, wenn du ne Bemme auspackst und verzehrst, solange du keine Mitfahrenden und das Fahrzeug versaust. Aber schon mit Bockwurst, … sieht es etwas anders aus. Möchtest du das auf deiner Kleidung haben sfk?

    Soweit mir bekannt ist, ist in den Metronomzügen (um Hamburg) Alkohol verboten. Wie’s durchgesetzt wird?

    #251153

    Essen oder Trinken im Bus ist hier doch vollkommen unerheblich. Der Betrunkene hat den Fahrer beleidigt, wahrscheinlich sogar tätlich angegriffen. Das ist eine Straftat. Um das Essen im Bus ging es doch schon lange nicht mehr. Ist schon eigenartig, wie sich eine Diskussion aufgrund falscher Annahmen in eine vollkommen unsinnige Richtung entwickelt.

    #251155

    Ich schlage vor, Frau Kinderstadt geht mal zwei Wochenenden zur HAVAG, um dort Busse und Bahnen zu säubern. Danach kann sie ja nochmal über den hier geschriebenen geistigen Dünnschiss nachdenken…

    #251156

    Der Betrunkene hat den Fahrer beleidigt, wahrscheinlich sogar tätlich angegriffen.

    Beweis?

    #251161

    Aus dem Artikel der MZ….

    Liest man die Mitteilung der Polizei am nächsten Tag, dann klärt sich das Bild. Demnach hat ein betrunkener 25-Jähriger, nach seiner Festnahme wird ein Test 2,8 Promille im Blut des jungen Mannes nachweisen, in dem Bus randaliert, Fahrgäste beschimpft und am Ende den Busfahrer angegriffen – verletzt ihn sogar.

    #251163

    Dann brauchen ja die Richter nur Zeitung lesen und können ihr Urteil schreiben.

    #251178

    SfK, Du drehst Dir auch die Welt zurecht, oder?
    Es gibt gewisse Regeln und wenn einer davon abweicht muß er auch die Konsequenzen tragen. Ist so. Arme Gesellschaft, wenn jeder denkt er kann machen was er will.
    Da können wir noch 1234321 Beiträge im Forum bringen.
    Hier muß auch mal durchgegriffen werden, das ist alles.

    #251183

    Ich hinterfrage lediglich einen Sachverhalt, der schon sicher zu glauben scheint, weil die MZ darüber berichtet hat, obwohl die Ermittlungen weder richtig im Gange noch abgeschlossen sind.

    Aufgrund der Ethnie des Beschuldigten gibt es aber offenbar nur eine „Tatversion“.

    #251206

    Ich hinterfrage lediglich einen Sachverhalt, der schon sicher zu glauben scheint, weil die MZ darüber berichtet hat, obwohl die Ermittlungen weder richtig im Gange noch abgeschlossen sind.

    Aufgrund der Ethnie des Beschuldigten gibt es aber offenbar nur eine „Tatversion“.

    Welche Ethnie denn? Besoffener Hallenser?

    Aber du hast Recht, im Zweifel für den Angeklagten. Was sind schon diverse Zeugen, ein Video was nur einen Aggressor zeigt gegen dein Bauchgefühl. Aber du hast Recht, viel plausibler ist das der Busfahrer Hunger bekommen hat, dem armen Herren den Döner entreißen wollte und ihm quasi als Alibi ne Flasche Korn eingetrichtert hat und die restlichen Fahrgäste massiv am Stockholmsyndrom leiden.

    Und ja rechtlich durfte der Busfahrer bei einer angenommenen Straftat die Türen schließen. Da dies Gewaltfrei ist, dürfte er fein raus sein, es sei denn er kannte den Herren persönlich.

    #251513

    Greift eigentlich das Hausrecht analog?

Ansicht von 22 Beiträgen - 26 bis 47 (von insgesamt 47)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.