Startseite Foren Halle (Saale) Mann wird in Bus eingesperrt und befreit sich

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    Beiträge
  • #251052
    #251053

    Was für ein dummes Arschloch.

    #251054

    Woraus ergibt sich denn das Festhalterecht? Ist es eine Straftat, im Bus zu essen?

    #251055

    Egal ob er essen darf oder nicht….nix rechtfertigt das zerstören der Scheibe.

    #251056

    Häh? Notwehr vielleicht, wenn kein Festhalterecht bestand?

    #251057

    https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme

    Der Mann war besoffen und aggressiv; der Busfahrer hat die Polizei gerufen. Bis die da ist, darf der Mann von jedem Zivilisten festgesetzt werden.

    #251058

    Vielleicht hatte der Busfahrer als Kind ein traumatisches Erlebnis, weil er genau diese Lebensmittel aufessen musste?
    Auf der ISS hätte das Verhalten aber fatale Folgen für alle Anwesenden gehabt.
    2,8 auf dem Kessel hatte der Gute wahrscheinlich nur Druck auf der Blase und wollte sich dankenswerter nicht im Bus erleichtern.
    Er wurde als Kind immer im Schrank eingesperrt und bekam Angst, als sich die Bustüren schlossen.
    Der Busfahrer wollte nur die Frische-Polizei rufen.

    Irgendwie finde ich keine Rechtfertigung für sein Verhalten (zur Sicherheit: ich mein den Demolition Man), aber darauf kommt es hier sowieso nicht an.

    #251060

    https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme

    Der Mann war besoffen und aggressiv; der Busfahrer hat die Polizei gerufen. Bis die da ist, darf der Mann von jedem Zivilisten festgesetzt werden.

    Aus drei Gründen ist das falsch. Erstens muss eine Straftat begangen worden sein. Betrunken Bus fahren oder Essen im Bus ist keine Straftat. Zum anderen ist selbst ein Fesseln oder ein Einschließen verhältnismäßig sein. Einen Mörder bis zum Eintreffen der Polizei einzusperren, ist sicher in Ordnung. Einen bloßen Ladendieb einzusperren, jedoch u.U. nicht. Drittens wurden eventuell auch andere Passagiere festgehalten. Und das ist definitiv nicht i.O.

    Auf den Busfahrer dürfte ein Verfahren wegen Nötigung und/oder Freiheitsberaubung zukommen.

    #251061

    Ich will jetzt niemandem den Spaß am Polemisieren verderben, aber ein kleiner Hinweis auf § 127 StPO und die anscheinend vorher im Bus vorgefallenen Tätlichkeiten dürfte angebracht sein.

    #251072

    @Bene

    DU bist mal wieder auf dem Holzweg.

    Es gibt eine sogenannte „Festnahme für Jedermann“.

    Und um darauf zurück zu kommen, ob das Essen in Bussen und Bahnen verbioten ist. Ganz klares JA. Lest euch mal die „Personenbeförderungsordnung“ durch, da steht das drin, das Essen und Trinken in den Bussen und Bahnen zu unterlassen sind. Und sobald ihr in eine Bahn oder einen Bus einsteigt, akzeptiert ihr diese stillschweigend.

    #251073

    Trinken wird nicht per se unzulässig sein. Wer behauptet so etwas?

    #251074

    In Bus, Bahn und Taxi ist fressen und saufen zu unterlassen, das gebieten alleine schon Respekt und Anstand. Manchen Vollpfosten ist dies aber vermutlich abhanden gekommen. Solange es jedoch Dödel von Fahrern gibt, die das durchgehen lassen, muss man sich auch nicht wundern, wenn so ein Vollidiot durchdreht, weil einer der Fahrer konsquent ist und dies nicht wünscht.

    #251079

    Dir hat wohl einer ins Taxis gekotzt?

    #251080

    In den Regeln der HAVAG wird nicht einmal Essen oder Trinken erwähnt:

    http://www.havag.com/service/fahrgastinformationen

    #251082

    Jetzt mal ernsthaft….hier entglast ein Vollassi einen Bus und ihr debattiert darüber ob er im Bus essen darf und ob ihn der Busfahrer deswegen festhalten durfte? Wie schräg….

    #251083

    Es steht immer noch Notwehr im Raum.

    #251085

    Wie sind uns ja sicher einig, dass das ein Arschloch ist und mindestens den Schaden ersetzen muss. Rechtlich sieht das aber, wie einige schon angedeutet haben evtl. anders aus.

    Beispiel:
    Als der ehem. Bürgermeister von Dessau ein Mädchen festgehalten hat, das zu Halloween ein rohes Ei an seine Haustür geworfen hat, ist er wegen Freiheitsberaubung bestraft worfen.

    #251087

    Es wird Zeit für einen Döner-Flashmob.

    #251089

    Ich will jetzt niemandem den Spaß am Polemisieren verderben, aber ein kleiner Hinweis auf § 127 StPO und die anscheinend vorher im Bus vorgefallenen Tätlichkeiten dürfte angebracht sein.

    Im Artikel steht nichts von Tätlichkeiten, da steht etwas von Gerangel.

    Als der ehem. Bürgermeister von Dessau ein Mädchen festgehalten hat, das zu Halloween ein rohes Ei an seine Haustür geworfen hat, ist er wegen Freiheitsberaubung bestraft worfen.

    Zurecht, da das Festhalten einer Minderjährigen in keinem Verhältnis zur Tat – immerhin eine Straftat – steht.

    Im vorliegenden Fall erwähnt der Artikel nur das Essen und Alkoholiert-Sein, beides ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen. Eine Straftat wird nicht erwähnt. Ein hinreichender Grund für eine Festnahme nach $127 StPO ist das nicht – die Sachbeschädigung kam erst hinterher, und sie dürfte wohl als erfolgreicher Versuch, sich der Freiheitsberaubung zu entziehen, gewertet werden.

    #251090

    Wenn ich früher Blödsinn gemacht habe und meine Eltern in der Schule antreten mussten wurde die Autorität der Lehrer nicht in Frage gestellt. Da hab ich einen Anschiss vom Lehrer und den zweiten von meinen Eltern bekommen. Heute wird der Lehrer von den Eltern verklagt…..

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von normalbürger.
    #251092

    Auch früher gab es Regeln, aber mehr auch nicht. Also lalle nicht herum, sondern sag uns endlich, wo geschrieben steht, dass Döner essen im Bus verboten ist, während jeder Deutsche seine Stulle ungestört im Bus mampfen darf.

    #251093

    Da gab es mal so eine ältere Dame hier, die wenigstens ihre Handtasche als Krümelendlager benutzt hat. M.W. wurde sie nie gewalttätig.

    #251094

    In den Regeln der HAVAG wird nicht einmal Essen oder Trinken erwähnt:

    Ach nein? dann lies mal genauer nach:

    § 4 Verhalten der Fahrgäste

    2| Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

    …..
    16. Speisen und Getränke in Straßenbahnen und Bussen zu verzehren

    Also, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hätte mich auch gewundert, wenn das gestattet gewesen wäre.
    Früher gab es noch diese „Aufkleber“ mit den durchgestrichenen „Pommestüten-Zeichen“, „Colabecher-Zeichen“ und „Eistüten-Zeichen“.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von Xsara3112.
    #251107

    Im Artikel steht nichts von Tätlichkeiten, da steht etwas von Gerangel.

    Was ist denn für dich „Gerangel“, wenn keine Tätlichkeit? Unter „Gerangel“ verstehe ich eine Vorstufe zur Schlägerei, so mit Schubsen, Ziehen und Drängeln. Das sind ja wohl eindeutig körperliche Tätlichkeiten.

    Im vorliegenden Fall erwähnt der Artikel nur das Essen und Alkoholiert-Sein, beides ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen. Eine Straftat wird nicht erwähnt.

    Wir spekulieren hier zwar alle nur rum, aber aggressives Verhalten wurde auch erwähnt und das schließt für mich den Straftatbestand der Beleidigung nicht aus (eine solche kann ich übrigens im Video auf der MZ-Seite auch vernehmen).

    #251109

    Da gab es mal so eine ältere Dame hier, die wenigstens ihre Handtasche als Krümelendlager benutzt hat. M.W. wurde sie nie gewalttätig.

    Zumindest hatte diese Dame Respekt und Anstand, im Gegensatz zu manch anderen Freaks hier…

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