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- Dieses Thema hat 34 Antworten und 13 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren von Kenno.
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1. April 2016 um 11:24 Uhr #237936
Nach über einem Jahr scheinbaren Stillstands in Sachen Deichbau am Gimritzer Damm scheint es nun doch Bewegungen beim Landesbetrieb für Hochwasserschu
[Der komplette Artikel: Brunnengalerie soll neuer Deichtrasse weichen]1. April 2016 um 11:51 Uhr #237939April,April!
1. April 2016 um 11:52 Uhr #237940Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am Mittwoch haben der Stadtrat und der OB den Beginn des Deichbaus am 1. April in der jetzigen Variante begrüßt. Es kam zu spontanen Verbrüderungen, die beim gemeinsamen Singen des Liedes „An der Saale hellem Strande“ ihren emotionalen Höhepunkt erreichten.
Das muss aber, da nicht öffentlich, unter uns bleiben!1. April 2016 um 13:27 Uhr #237961Ich hätte wenigstens noch die Neustädter Flußbadeanstalt dort angesiedelt!
1. April 2016 um 13:54 Uhr #237968Schick!
Nur von thomsen zu früh versaut. 😉
Das hätte großes Potential für diverse Seiten poetischer Ergüsse der üblichen Verdächtigen gehabt. 🙂- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von HansimGlück.
1. April 2016 um 15:28 Uhr #237980Entschuldigung!
1. April 2016 um 17:05 Uhr #237986Darf man auf Kosten von Landesbehörden jetzt schon Witze machen? 😉
1. April 2016 um 18:22 Uhr #238008Nur wenn die einen Witzableiter haben und geerdet sind.
1. April 2016 um 20:09 Uhr #238026Klar doch darf man Witze auf Kosten von Landesbehörden machen. Ich habe ja auch beim Lesen gelacht.
1. April 2016 um 23:02 Uhr #238057Schon nach 30 min im ersten Beitrag enttarnt, dem LHW wird offensichtlich keine Problemlösungskompetenz zugebilligt.
1. April 2016 um 23:14 Uhr #238059Klar doch darf man Witze auf Kosten von Landesbehörden machen. Ich habe ja auch beim Lesen gelacht.
Manchmal meint es die Landesbehörde aber auch Ernst. Als ich in einer Bürgerversammlung hörte, dass man die Hochwasserschutzmauer direkt an der Peißnitz entlang mit Geranien bepflanzen könnte, war nicht der 1. April.
2. April 2016 um 19:07 Uhr #238157Man könnte ja auch ganz ketzerisch die Saale ausbaggern und das Flußbett bis an den Gimritzer verbreitern…
3. April 2016 um 19:07 Uhr #238217Dann müßte man ja zugeben, dass man bisher nicht zulässige Baugenehmigungen zum Bauen in Überschwemmungsgebieten erteilt hat und diese zurücknehmen oder für den Hochwasserschaden aufkommen und kostenlose Hochwasserschutzbauten errichten.
Für noch nicht begonnene Bauvorhaben muß die sogenannte Aufsockelung mit strengen Auflagen verbunden werden, an vorgegebenen wasserhydraulischen Engpässen des Saaleüberschwemmungsgebietes gleichvolumige Geländeabgrabungen durchzuführen.3. April 2016 um 19:40 Uhr #238220, dass man bisher nicht zulässige Baugenehmigungen zum Bauen in Überschwemmungsgebieten erteilt hat
Welche konkret ?
3. April 2016 um 21:38 Uhr #238228, dass man bisher nicht zulässige Baugenehmigungen zum Bauen in Überschwemmungsgebieten erteilt hat
Welche konkret ?
Alle, die unter HQ 100 = 78,5 m über NN gebaut haben.
3. April 2016 um 22:15 Uhr #238230Mal davon abgesehen, dass erteilte Baugenehmigungen nicht zurückgenommen werden können, egal ob mit dem Bau begonnen wurde oder nicht, frag ich dich Kenno, wie man hätte allein vor 5 Jahren wissen sollen, wo heute das HQ100 festgelegt ist. Wie hätte man vor 15 Jahren wissen sollen, dass einst sowas wie ein HQ100 überhaupt der Maßstab für so eine Grenze darstellen wird?
4. April 2016 um 03:09 Uhr #238243@HansimGlück,
ich denke nicht an vor 15 Jahren, sondern an vor 5 Jahren. Nach dem Hochwasser 2011 hätte man und hat man auch gewußt, wo die Überschwemmunggebiete der Stadt liegen und HQ 100-Vorgaben gemacht.
Wo sind denn, die öffentlichen Bekundungen hallescher Politiker nach dem Hochwasser 2013, zuvor erteilte Baugenehmigungen auf den Prüfstand zu nehmen?
Darum ging es mir besonders.4. April 2016 um 08:56 Uhr #238249Nochmal. Du kannst keine Baugenehmigungen einkassieren, egal ob das sinnvoll wäre. Dann würdest du anfangen jede einzelne Baugenehmigung in Höhe ihres Verkehrswertes (und vielleicht noch eines sentimentalen Heimatwertes) entschädigen zu müssen. Da dass ziemlich hohe Summen werden, wenn du einmal anfängst, wird das niemand machen. Das ist faktisch eine Enteignung und dass machen Behörden verständlicherweise niemals gern. Allein die Frage der Gleichbehandlung bzw. bei wem genau fängst du an, ist in ihrer Komplexität unlösbar.
Vielleicht noch eher in Halle, aber schau dir mal ein Moselstädtchen an, was komplett im Überschwemmungsgebiet liegt.
Allein heute hast du ja schon die Frage von Baugenehmigungen im bereits bebauten Überschwemmungsgebiet. Wie willst du einem verwehren, in einer Baulücke zu bauen, wenn rundherum alle anderen ihr Baurecht schon ausgenutzt haben und schon da sind. Das geht faktisch gar nicht.Die aktuelle Linie wird durch die Wassergesetze nach den Hochwassern 2003/2005 vorgegeben. Ob es das HQ100 als Maßstab vorher schon gab, bin ich jetzt überfragt.
Was hier auch schon mal angedeutet wurde (von dir?), es ist durchaus fraglich, ob das fiktive HQ100 nach jedem Hochwasser neu berechnet werden muss. Da es ein ziemlich wichtiges und natürlich grundsätzlich richtiges Maß für die komplette Stadtentwicklung ist, wäre da etwas Konstanz durchaus hilfreich, um sich überhaupt weitreichende Gedanken machen zu können und zB nicht über solche Fragen einzelner Baugenehmigungen reden zu müssen.- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von HansimGlück.
4. April 2016 um 09:22 Uhr #238251Dann bleibt ja nur, die Baugnehmigung für die Saale aufzuheben. 🙂 🙂 🙂
4. April 2016 um 09:34 Uhr #238253Röderau Süd http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-259915.html
Jetzt vollständig als Retentionsraum für zukünftige Hochwasser.4. April 2016 um 09:59 Uhr #238257Die haarsträubende Nummer aus Röderau ist aber auch wirklich einmalig.
Das wird mit den im Artikel angegebenen 40Mio. sogar noch günstig gewesen sein, weil die meisten Leute da einfach nur weg wollten. Ich erinnere mich an Fernsehbeiträge, wo Häuslebauer Dinge sprachen aus der Richtung „Es hat uns niemand gesagt, dass der Fluss nicht immer nur so hübsch aussieht“4. April 2016 um 10:30 Uhr #238260Ich gebe zu, dass ich die Nummer mit den Baugenehmigugen und Bebauungsplänen bewußt provoziert habe. Aber ich habe auch hier in Halle den Eindruck, dass mit zweierlei Maßstäben gearbeitet wird und Gesetze verdreht oder mißachtet werden.
So droht mit der plötzlichen Sanierung der Hafenstraße erneut Ungemach, wenn die Bürger und Anlieger aus der Zeitung erfahren müssen, dass die Hafenstraße zwar begrüßenswert saniert wird, aber dabei verschwiegen wird, dass sie angehoben und trocken gelegt werden soll.
Also einen Hochwasserschutz erfährt, aber dabei vergessen wird, wie das durch die Straßenerhöhung verdrängte Hochwasser nicht in die Bestandsbauten der Hafensstraße und Sophienstraße gelangt.4. April 2016 um 10:33 Uhr #238261Dass man ein Seniorenheim und Kindergarten (ohne ÖPNV-Anschluss!) im Hochwassergebiet genehmigt hat, dürfte wohl am parteipolitischen Einfluss liegen
4. April 2016 um 11:32 Uhr #238266Da das Gut „kein Hochwassergebiet“ ist (rate mal, warum auf das Thema nicht eingegangen wird!), waren die Bauten zu genehmigen.
Es gab keine gesetzgeberischen Hinderungsgründe, daher ist (war) zu genehmigen!4. April 2016 um 11:51 Uhr #238274@HansimGlück,
ich denke nicht an vor 15 Jahren, sondern an vor 5 Jahren. Nach dem Hochwasser 2011 hätte man und hat man auch gewußt, wo die Überschwemmunggebiete der Stadt liegen und HQ 100-Vorgaben gemacht.
Wo sind denn, die öffentlichen Bekundungen hallescher Politiker nach dem Hochwasser 2013, zuvor erteilte Baugenehmigungen auf den Prüfstand zu nehmen?
Darum ging es mir besonders.Kenno, solange keine Hochwassergebiete ausgewiesen werden, und verwaltungsinterne Vorgaben, wie von Frank zitiert, sind keine Gesetze, und binden nur das LHW, nichtmal die Stadt, hast Du schlicht keine Handhabe, zusätzliche Auflagen zur Baugenehmigung zu machen.
sprich, im gesetzgeberischen Sinne hat es die Flut damals nicht gegeben.
Auf welcher Grundlage (HQ) die Flut Flutgelder genehmigt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. -
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