@10010110
Ich habe jetzt mal das halbe Netz durchforstet. Es gibt für die These mit dem Persönlichkeitsrecht keinen einzige belastbare Quelle, in der auf eine entsprechende gerichtliche Entscheidung hingewiesen wird. Keine einzige – und das ist zumindest seltsam. Alles, was man finden kann, sind Privatmeinungen.
Was noch seltsamer ist: es ist sogar erlaubt, völlig fremde Menschen abzulichten und diese Foto öffentlich zu machen. Solang diese Menschen nur „Beiwerk“ auf dem Foto sind, kannst du die Bilder sogar veröffentlichen. Es wäre also erlaubt, wenn du dich auf den Markt stellst und ein Foto machst mitsamt den dort versammelten Menschen, sagen wir einschließlich dir. Wer sich freiwillig einer Menschenmenge anschließt, der muss damit rechnen, dass er als Teil dieser Ansammlung abgebildet wird und erkennbar ist. Du darfst so ein Bild auf jeden Fall veröffentlichen, ohne die Personen unkenntlich zu machen. Die Grenze liegt wiederum bei der herausgehobenen Abbildung einzelner Personen.
Und wenn dies erlaubt ist, dann ist die Angelegenheit Kennzeichen vs. Persönlichkeitsrecht nichts weiter als eine Blase, die offenbar in vielen Köpfen herumgeistert.
Fazit: wer sich freiwillig in die Öffentlichkeit begibt, muss immer damit rechnen, dass er erkannt wird.