Startseite Foren Halle (Saale) Verkehrsunfall am Böllberger Weg

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  • #31251

    Heute gegen 10:00 Uhr ereignete sich am Böllberger Weg stadteinwärts in Höhe Einmündung Pestalozzistraße ein Verkehrsunfall, an dem zwei PKW beteiligt waren.
    Die Ursache war die Nichtbeachtung des Gegenverkehrs eines vom Böllberger Weg in die Pestalozzistraße einbiegenden Fahrzeuges.
    http://img197.imageshack.us/img197/2089/sam0996b.jpg
    http://img825.imageshack.us/img825/1674/sam0998h.jpg
    http://imageshack.us/a/img26/9218/sam0997qn.jpg

    #31257

    @Kenno mach mal die Kennzeichen weg!!

    #31262

    @Platzmeister,
    wie geht das denn und warum?

    #31263

    Wie soll Kenno die Kennzeichen wegmachen?
    Sie sind doch dazu da, gesehen zu werden.

    #31270

    Also ich würd das sogar als modernes Kunstwerk durchgehen lassen.

    Sehr kreativ, wie man dort zusammengeballert ist…

    #31278

    wie geht das denn

    Mit einem Grafikprogramm (gibt’s sogar schon online) einen schwarzen Balken drüber machen.

    und warum?

    Weil durch das Kennzeichen das Fahrzeug eindeutig einem Halter zugeordnet werden kann, was u. U. mit dessen Persönlichkeitsrechten in Konflikt steht. Was, wenn diese Person z. B. eigentlich woanders hätte sein sollen und eine Person, die es nicht hätte mitkriegen dürfen, sieht dieses Foto im Internet? Das kann weitaus größere Kreise ziehen als nur diesen Unfall.

    #31301

    @Biärcode,
    danke für die Software, war zwar mühselig aber hat doch geklappt.

    #31429

    Wenn ich ohne Kennzeichen durch die Stadt fahre, komme ich auch nicht damit durch, dass ich auf meinen Persönlichkeitsrechten bestehe.
    Ein Auto ist übrigens keine Persönlichkeit, und der Halter nicht unbedingt der Fahrer.

    #31438

    Außerdem kann von Privaten keine Kennzeichenabfrage gemacht werden…

    #31440

    @10010110

    Ich habe jetzt mal das halbe Netz durchforstet. Es gibt für die These mit dem Persönlichkeitsrecht keinen einzige belastbare Quelle, in der auf eine entsprechende gerichtliche Entscheidung hingewiesen wird. Keine einzige – und das ist zumindest seltsam. Alles, was man finden kann, sind Privatmeinungen.

    Was noch seltsamer ist: es ist sogar erlaubt, völlig fremde Menschen abzulichten und diese Foto öffentlich zu machen. Solang diese Menschen nur „Beiwerk“ auf dem Foto sind, kannst du die Bilder sogar veröffentlichen. Es wäre also erlaubt, wenn du dich auf den Markt stellst und ein Foto machst mitsamt den dort versammelten Menschen, sagen wir einschließlich dir. Wer sich freiwillig einer Menschenmenge anschließt, der muss damit rechnen, dass er als Teil dieser Ansammlung abgebildet wird und erkennbar ist. Du darfst so ein Bild auf jeden Fall veröffentlichen, ohne die Personen unkenntlich zu machen. Die Grenze liegt wiederum bei der herausgehobenen Abbildung einzelner Personen.

    Und wenn dies erlaubt ist, dann ist die Angelegenheit Kennzeichen vs. Persönlichkeitsrecht nichts weiter als eine Blase, die offenbar in vielen Köpfen herumgeistert.

    Fazit: wer sich freiwillig in die Öffentlichkeit begibt, muss immer damit rechnen, dass er erkannt wird.

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