Startseite Foren Halle (Saale) Staatsanwalt ermittelt gegen Wiegand

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    Anonym

    OB Wiegand: wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt


    Damit die Diskussion nicht verloren geht, habe ich die Beiträge zum Newsartikel mal herausextrahiert:

    @transparency sagte am 15. Mai 2013
    Ich habe heute meine Steuererklärung mit einer schwarzen Null abgegeben. Habe ein bisschen an den Zahlen rumgespielt. Als ich der Beamtin aber ankündigte, dass ich im September eine zweite Steuererklärung nachreiche, fand die das komischerweise nicht lustig. ich dachte was die Stadt kann, das kann ich auch?

    @redhall sagte am 15. Mai 2013
    Nach Jahren hat Halle mal einen genehmigten Haushalt.

    Da ist eine schwere Strafe wohl angebracht.

    Kann nicht der Stadtrat noch eine Anzeige wegen Nötigung nachschieben? Wo kommen wir den hin, wenn Halle jetzt jedes Jahr einen Haushalt bekommt? Die Stadt ist doch jahrelang ohne ausgekommen!

    @Roshi sagte am 11. Mai 2013
    Dazu fällt mir nichts mehr ein.
    Hier ist ein Besen nicht mehr genug, hier bedarf es einem Hochdruckreiniger.

    Das man gegen Wiegand so vorgeht, zeigt mir, das er irgendetwas richtig macht und gewissen Herrschaften ziemlich auf den Hühneraugen steht.

    Nun zum Dumont Ableger.
    Ist es eigentlich erlaubt diesem Dumont Ableger als Sch**** und Schmie******** Journal** zu bzeichnen.
    Oder versucht sich diese Zeitung als Ableger des Kölner Express.

    20 Jahre lang wurde in Halle gekungelt und geklüngelt und Schulden gemacht das die Schwarte kracht und keinen hat es so richtig interessiert

    @redhall sagte am 11. Mai 2013
    Wenn also die MZ über den OB schreibt, kommt das unabhängig vom Inhalt einer Anzeige gleich?
    Das ist tatsächlich was ganz Neues.
    So etwas gab es bei seinen VorgängerInnen nicht!
    Den dann hätte die Staatsanwaltschaft viel zu tun gehabt.

    @heiwu sagte am 11. Mai 2013
    Ein Staatsanwalt liest Zeitung, aufgrund des Verstandenen wird er von Amts wegen tätig, darüber kann dann die Zeitung wieder schreiben . .

    So entsteht Vollbeschäftigung !

    @halde sagte am 11. Mai 2013
    >Glaubt denn hier wirklich einer, dass ein OB mit voller Absicht ein Gericht anlügen würde?< Ja sicher, nicht nur Einer glaubt, dass d i e s e r OB schon davon ausgeht, dass ihm Keiner etwas entgegensetzen kann, und zwar unabhängig von Recht und Gesetz.

    @Stefan sagte am 11. Mai 2013
    Ob Wiegand dann für Stadtratssitzungen Freigang bekommt, falls er ins Gefängnis muss?

    @Ricotti sagte am 11. Mai 2013
    @redhall Wer auch immer für die Staatsanwaltschaft gesprochen hat, konnte nichts zu einer Anzeige sagen, weil es völlig wurscht ist, ob eine Anzeige vorliegt. Die Staatsanwaltschaft ist nach § 152 StPO verpflichtet von Amts wegen zu ermitteln, wenn ihr mögliche strafrechtsrelevante Sachverhalte bekannt werden und dazu dürfte die Presseberichterstattung wohl ausgereicht haben.
    Einer Anzeige bedarf es im Strafrecht nur in Ausnahmefällen (bei Bagatellfällen durch Geschädigte). Die Anzeige dient in der Regel nur dem Bekanntwerden des Sachverhalts, danach wird von Amts wegen ermittelt. Deshalb führt die Rücknahme einer Anzeige i.d.R. auch nicht automatisch zum Ende eines Ermittlungsverfahrens.

    @Ricotti sagte am 11. Mai 2013
    @Jörg Wie wär’s mit § 266 StGB, das Vorliegen eines Anfangsverdachts könnte man durchaus prüfen:

    ” (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

    @redhall sagte am 10. Mai 2013
    “Ob es auch eine Anzeige gegen Wiegand gibt, konnte die Staatsanwaltschaft aber auch Nachfrage noch nicht mitteilen.”

    Die wissen also nicht, ob sie von Amts wegen ermittteln oder auf Grund einer Anzeige?

    Sieht so aus, als arbeiten mit hoher fachlicher Kompetenz!

    Wissen sie den schon das Ergebnis der Ermittlungen?

    @Joerg sagte am 10. Mai 2013
    Eben, die politische Verantwortung. Vor allem gegenüber dem Rat. Aber keine strafrechtliche. Von daher halte ich das mit der Staatsanwaltschaft für unsinnig. Und überhaupt: gegen welchen § des Strafgesetzbuch hätte man in so einem Fall verstoßen?
    Bearbeiten

    @prill sagte am 10. Mai 2013
    @Jörg. Bei der Sache mit dem Haushalt hat W. nach der Ablehnung ganz klar kommuniziert bzw. komunizieren lassen, dass das (seiner Meinung nach) schon seine guten Gründe hatte, die Stellen doch aufzuführen. Von daher bin ich mir sogar sehr sicher, dass er davon mehr als nur Kenntnnis hatte. Selbst wenn das nicht gegen seine Person geht, trägt er mindestens die politische Verantwortung. Wer da jetzt vielleicht wie belangt wird sind aber ungelegte Eier.

    @Joerg sagte am 10. Mai 2013
    Der Artikel ist irgendwie einseitig. Gibt es denn wirklich schon ein Verfahren wegen “Prozessbetrug”, und wenn ja gegen wen? Gegen die Person B.W. oder gegen die Stadt? Glaubt denn hier wirklich einer, dass ein OB mit voller Absicht ein Gericht anlügen würde? Bei alldem was da dran hängen könnte? Verfahren, Prozess, Urteil, Vorstrafe, evtl. Aberkennung der Pension für einen OB? Also, ich glaube es nicht. Und die Sache mit dem Stellenplan: ok, der Rat hat wohl etwas anderes beschlossen als man dem Landesverwaltungsamt vorgelegt hat. Aber glaubt denn hier wirklich einer, der OB manipuliert höchstselbst an so einem Dokument? Der bekommt von seinen Leuten eine Akte, die er unterschreibt und ab geht es an das Landesverwaltungsamt. Ein OB prüft doch nicht Seite für Seite so ein Dokument selber. Dafür hat er doch den Personalbeigeordneten und den Personalamtsleiter. Wenn die ihm was zur Unterschrift vorlegen, dann darf er doch darauf vertrauen, dass die Unterlagen in Ordnung sind, oder irre ich?

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