Startseite Foren Halle (Saale) Pappeln

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  • #101390

    Da die MZ das Pappelthema noch immer nicht aufgegriffen hat, muß ich wohl mal mit einem eigenen Pappelproblem kommen:

    Wir haben vor 5-6 (!) Jahren auf unserem Grundstück eine ziemlich große Pappel gefällt. War auch alles genehmigt, und auch geboten, da „Gefahr im Verzug : ) “ (Windbruchgefahr)

    Nun kommt die Aufforderung der Stadt halle, wir mögen uns bitte um eine Ersatzpflanzung kümmern, da darf man dann aussuchen, ob es zwei ganz große Bäume werden sollen, wahlweise drei Zierobstbäume usw.

    Jedenfalls kann die Angelegenheit ganz schön teuer werden.  Daher habe ich mal in der Baumschutzsatzung der Stadt Halle nachgesehen. Dort sind Pappeln (Hybridpappeln, Populus x canadensis) ausdrücklich in §3, Abs. 4 als Schutzziel ausgenommen (Ausnahme: die sehr seltene Schwarzpappel, aber um die handelte es sich nicht).

    Muß man trotzdem Ersatzpflanzungen vornehmen?

    Muß man das auch für andere, nicht unter Schutz stehende Baumarten, wie etwa zu hoch geschossene, ausgepflanzte Weihnachtsbäume?

     

    #101414

    M.W. muss man für nicht unter Schutz stehende Bäume keine Ersatzpflanzungen vornehmen, sonst müßte z.B. der Hallenser, der im letzten Jahr den Weihnachtsbaum für den Markt gespendet hat, Ersatzbäume pflanzen.

    Es muss sich m.E. um einen Irrtum des Umweltamtes handeln.

     

    #101426

    @hei-wu

    Die Satzung ist den letzten Jahren mal geändert worden. Da sind alle Nadelbäume raus und wohl auch Pappeln und ein paar weitere Arten. Du hast offensichtlich eine (damals!) geschützte Pappel gefällt, ist also auch zu ersetzen

    Hast Du keine Bäume in Deiner Volksrepublik, die vorzeigenswert und jünger als 6 Jahre sind? Das sind die Ersatzbäume.

     

    #101445

    Und was ist mit den gepflanzten Esskastanienbäumen,

    können die nicht angerechnet werden für die ollen Pappeln?

    #101451

    Wie hat aber die Stadt Esskastanien eingeordnet, vielleicht zu Obstbäumen?

    #101455

    Vielleicht bekommt man als Spender für die Kastanien mal wieder ein Bild derselben zu sehen!

    #101464

    Nachdem die ersten gestohlen wurden, viele Heister die Überwinterung beim Grünflächenamt nicht überstanden haben, wurden die letzten zehn an geheimen Orten gepflanzt und dort gedeihen sie gut.

    Es war noch etwas Geld übrig, dafür haben wir dem Peißnitzhaus e.V. für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser einen guten Akkuschrauber gekauft, das war sich auch im Sinne der Spender.

    #101496

    Und das ist auch der Grund, weswegen die VR Gimritz lieber an geheimen Orten Bäume pflanzt, statt an unfähige Stadtbedienstete Geld- oder Sachspenden auszuliefern.  Für die Pappel wächst schon seit langem vielfältiger Ersatz; es sind allesamt dummerweise Zuwanderer, die aber in dieaem Klima dankbarer und wuchsfreudiger sind als die deutschen  Quotenwaldbäume nach Baumschutzverordnung.

    #101639
    #101696

    Und wieso „gequält“? Ist doch schön, das Gedicht.

     

    #101697

    Ich nehm die „olle Pappel“ wieder zurück.

    Brecht sei Dank!

    #101878

    Ich habe mich erkundigt, für nicht unter Schutz stehende Bäume keine Ersatzpflanzungen notwendig. Bei heiwus Pappel handelt es sich offenbar um eine seltene Pappelart, die unter Schutz steht.

    #101885

    Nein, das war keine seltene Pappelart, sondern Populus x canadensis.

    Das Holz brennt übrigens sehr gut, wir haben jahrelang davon gezehrt.

     

     

     

    #101886

    Trotzdem galt damals nicht die aktuelle Baumschutzsatzung.

    #101891

    Nein, das war keine seltene Pappelart, sondern Populus x canadensis. Das Holz brennt übrigens sehr gut, wir haben jahrelang davon gezehrt.

     

    Wenn Du mehr brauchst, es gibt da einer Anti- Allergikerwald auf der Silberhöhe (auch Energiewald genannt.)

    #101892

    Hast Du Zugriff auf die alte Baumschutzsatzung?

    #101922

    Wenn Du nach der alten Baumschutzsatzung zur Nachpflanzung verdonnert bist, dann ist das rechtens, Du hättstest eben wie ich mit meiner Fichte warten sollen, bis die Pappeln aus der Baumschutzsatzung herausgenommen wurden.

    Lass dich mal von deinem Rechtsbeistand aufklären.

    #101923

    Eigentlich müsste die Nachpflanzungspflicht in der Fällgenehmigung festgelegt worden sein. Wenn Du dagegen keinen Widerspruch eingelegt hast und die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, dann dürfte das Teil bestandskräftig geworden sein und dann ist es ziemlich gleichgültig, ob die Baumschutzsatzung damals populus canadensis unter Schutz gestellt hat oder nicht. Entscheidend ist, was im Bescheid steht.

     

    #102577

    Pappeln sind verholzendes Unkraut und machen nur Dreck. Warum sollte man sowas schützen?

    Da sind Birken tatsächlich wesentlich ansprechender…

    #102580

    @sei-fern: das mit den Birken ist ja ne nette Idee, aber erstens müssen die Neupflanzungen Bedingungen erfüllen, wie 50 cm Stammumfang, „3x umgepflanzt“ (wo in der Natur kommt so was eigentlich vor) usw. Und dann müssen es „einheimische Arten“ sein. Man darf aber statt zweier großer Laubbäume auch drei mittelgroße „Zierobstbäume“ wählen, da darf man sich dann ausssuchen: „Kirsch, Erdbeer, Stracciatella..“   Es geht ja in Wahrheit nicht um Baumschutz und Ökologie, sondern um „unser Dorf soll schöner werden“

    #102585

    unsere reißbretter in der DDR bestanden früher aus pabbelholz unkraut???(war tischler im waggonbau)

    #102586

    unsere reißbretter in der DDR bestanden früher aus pappelholz unkraut???(war tischler im waggonbau)

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