Startseite › Foren › Halle (Saale) › Frohe Kunde für alle Radfahrer: 1,6 Promille sind erlaubt
- Dieses Thema hat 27 Antworten und 13 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 9 Monaten von Thomas Schied.
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12. August 2015 um 00:30 Uhr #167255
Man muss in den halleschen Polizeinachrichten öfter lesen, dass friedliche Radfahrer bei der Nachhausefahrt aus ihrer Stammkneipe auf ihren Promillegehalt kontrolliert wurden. Ich kann jetzt teilweise Entwarnung geben, denn ich wurde eben von sachkundiger Seite aufgeklärt, dass für Radfahrer 1,6 Promille erlaubt sind.
12. August 2015 um 00:45 Uhr #167257Ist schon OK, dass man nach einer fröhlichen Runde einen Anreiz hat, das Auto stehen zu lassen.
12. August 2015 um 00:48 Uhr #167259Wolii, 1.6 sind nicht erlaubt. Ab 1.6 ist es eine Straftat. Wenn du mit 0.2 auffällig wirst kannst du genauso ein Problem haben. Ab 1.6 ist das Problem nur garantiert.
12. August 2015 um 00:51 Uhr #167260Schlangenlinien darf man allerdings nicht fahren, aber Singen ist erlaubt.
12. August 2015 um 01:01 Uhr #167273
AnonymSchlangenlinien darf man allerdings nicht fahren,
mit Schlangenlinien kriegst du auch nüchtern Probleme.
Ist mir jedenfalls mal so gegangen, als ich quietschfidel zu einem Date gefahren bin. Nachdem ich das zweite mal von der gleichen Polizeistrefe anhgehalten worde, bin ich besser gerade gefahren, nicht dass ich noch zum Drogentest musste.
Aber da siehste mal, kaum schlägt man ein wenig aus dem Rahmen, kommt gleich die Polizei und vermutet verbotenes
12. August 2015 um 01:08 Uhr #167274
AnonymWolli, du musst darauf achten, dass du unter 1,6 Promille bleibst. Bei 1,6 hast du schon das Problem, nämlich die Trunkenheit im Straßenverkehr (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zum einem Jahr).
12. August 2015 um 06:27 Uhr #167281Jetzt ist mir klar, warum sich Wolli einstmals zu den Grünen hingezogen fühlte. Es war der Radler-Anarchismus, den die Grünen unterstützen.
12. August 2015 um 08:06 Uhr #167295Ich muss das nächste mal mehr trinken, ich war gestern abend weit unter 1,6 Promille, ich habe es mit dem Promillerechner nachgeprüft:
https://www.kenn-dein-limit.de/selbst-tests/promillerechner/?sid=1
12. August 2015 um 15:45 Uhr #167309Na toll. Es gibt schon genug Irre im Straßenverkehr und jetzt sollen noch angeschossene Radfahrer erlaubt sein! Wo soll das stehen? Saufen und dann knallt es und der nüchterne unschuldige muss dran glauben. Ich bin für 0,0 Promille. Entweder ich fahre oder ich saufe.
12. August 2015 um 15:58 Uhr #167378
AnonymWo soll das stehen?
Wolli hat „herausgefunden“, was schon lange Zeit gilt: Radfahrer machen sich ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder darüber strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr. Egal, ob was passiert.
Er meint nun, er könne im Dunst Fahrrad fahren. Abgesehen davon, dass es einige Übung erfordert, alkoholisiert am Verkehr teilzunehmen, unterliegt er dabei einem – unter Umständen folgenschweren – Irrtum.12. August 2015 um 16:08 Uhr #167379Übrigens Fussgänger dürfen sogar noch mehr trinken.
12. August 2015 um 16:42 Uhr #167384Radfahrer machen sich ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder darüber strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr.
Wirklich?
„Die im Zusammenhang mit Schulzes Unfall geführten Ermittlungen, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Christian Preissner, sind eingestellt worden. Zur Begründung heißt es: „Die Untersuchung der Uwe Schulze entnommenen Blutprobe wies eine Alkoholkonzentration auf, die deutlich unterhalb des für Radfahrer kritischen Wertes von 1,60 Promille lag. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Unfall auch einem nüchternen Radfahrer hätte widerfahren können. Somit scheidet der genossene Alkohol als Unfallursache aus“, so Preissner.“
http://www.wochenspiegel-web.de/wisl_s-cms/_wochenspiegel/7352/Politik/35825/Anhalt_Bitterfelds_Landrat_wieder_im_Dienst.htmlVorher hieß es noch:
„Nach MZ-Informationen zeigte der Alkomat-Test einen vorläufigen Wert von über 1,6 Promille.“
http://www.mz-web.de/bitterfeld/unfall-am-maennertag-landrat-aus-bitterfeld-erleidet-schwere-kopfverletzung,20640916,22750994.html12. August 2015 um 16:48 Uhr #167385Wenn du mit dem Fahrrad und z.B. 1,0 einen über den Haufen fährst und der sich beide Beine bricht, zählt der Alkohol schon und du bist fahrlässig betrunken Fahrrad gefahren. Das gleiche wie mit Auto und 0,3.
Die 1,6 sind kein Freifahrtschein besoffen Fahrrad zu fahren.12. August 2015 um 17:19 Uhr #167386
AnonymWirklich?
Ja, wirklich!
Stichpunkte zum Selbststudium:
Blutprobe, Alkomat-Test, vorläufiger Wert, deutlich unterhalb, Unfallursache
@hansimglueck:
Dein Vergleich hinkt etwas. Auch wer nüchtern (egal ob mit Auto, Fahrrad oder Pogostick) jemanden beide Beine bricht, ist wegen mindestens fahrlässiger Körperverletzung „dran“. Es geht bei diesen Grenzen gerade darum, dass nicht mal was passieren muss, um bestraft zu werden.12. August 2015 um 17:30 Uhr #167391Ja, wirklich!
Aber wenn mir ein Unfall passiert, der ohne Alkohol auch hätte passieren können, dann spielt der Alkohol keine Rolle, steht da drin.
12. August 2015 um 18:19 Uhr #167392Ich bin jetzt mal die Mosel mit dem Auto entlang gefahren, diese Weinberge !!!, diese Unmengen an Wein!!! – das muss doch alles getrunken werden!!! Bis 1,6 Promille sagt man nicht solche bösen Worte wie besoffen und „im Dunst fahren“, da ist man im Zustand erhöhter Lebensfreude und das ist mit dem Fahrrad nicht nur erlaubt, sondern von den Winzern auch erwünscht!!!
12. August 2015 um 19:37 Uhr #167399
AnonymAber wenn mir ein Unfall passiert, der ohne Alkohol auch hätte passieren können, dann spielt der Alkohol keine Rolle
Verantwortung für den Unfall musst du trotzdem Übernehmen. In diesem Fall wurde nur der Unfallverursacher verletzt (und offenbar sein eigenes Fahrrad beschädigt). Und wahrscheinlich ist der Herr Landrat auch durch seine Verletzungen zur Genüge gestraft. Jedenfalls ist ihm keine (zusätzliche) Bestrafung wegen Trunkenheit im Verkehr anzulasten, eben weil der endgültig festgestellte Wert unter 1,6 Promille lag.
12. August 2015 um 19:40 Uhr #167401
Anonymda ist man im Zustand erhöhter Lebensfreude
Kommt auf den Zeitraum der Betrachtung an. Bis kurz vor’m Unfall sicher. Die 25-50 Jahre danach – eher nicht. Gut, in deinem Fall 5-10. Also mach nur!
12. August 2015 um 19:56 Uhr #167407@sagisdorfer8, ich danke dir für die Aufklärung. Ich hatte schon gedacht, es wurde Recht gebeugt, weil es sich um einen verdienten Politiker handelt.
12. August 2015 um 20:18 Uhr #167413
AnonymIdiotischerweise gilt Saufen bei anderen Straftaten sogar als schuldmildernd…
Solange sich die „Lebensfreuer“ nur selbst die Böschung runter schmeißen, bitte schön.
Als kleiner Trost:
12. August 2015 um 20:21 Uhr #167414Goethe trank täglich zwei Liter Wein und was hat er hinterlassen!!!
Hitler trank keinen Alkohol und was hat er angerichtet !!!12. August 2015 um 20:29 Uhr #167415
AnonymGoethe fuhr kein Fahrrad. Also besoffen schreiben kannst du offenbar. Muss mal nur noch was sinnvolles bei rumkommen…
12. August 2015 um 21:30 Uhr #167417Alle Achtung, jetzt versucht er sich schon mit Goethe zu rechtfertigen.
Ok, Sagisdorfer. Dann sag ich es so: Alkohol ist bei einem Unfall immer ein netter Straf-Multiplikator.
12. August 2015 um 21:48 Uhr #167418Hitler trank keinen Alkohol und was hat er angerichtet !!!
Hitler war auch Vegetarier. Ergo sind alle Vegetarier Nazis. 😛
12. August 2015 um 21:56 Uhr #167420Hochachtung, wolli, ich könnte bei 1,6 Promille nicht mal mehr mein Fahrrad halten, und Du fährst noch! 😉
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