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- Dieses Thema hat 31 Antworten und 8 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren, 7 Monaten von redhall.
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26. September 2013 um 11:13 Uhr #68937
In Magdeburg hat Sozialminister Bischoff(SPD)seine Staatssekretärin Bröker(SPD) in den einstweiligen Ruhestand geschickt (entlassen), weil sie seine Politik nicht vertreten hat.
Jetzt darf sie für ca. 5000-6000 Euro/Monat in Magdeburg spazieren gehen oder in der Südsee unter Palmen schaukeln.
Da fällt es leicht, gegen den Chef aufzumucken.26. September 2013 um 11:30 Uhr #68941Und was hat das Thema hier im „Halle (Saale)“-Forum zu suchen? Das gehört in „… Rest der Welt“.
Admin, bitte verschieben.
wolli, bitte mehr Disziplin bei den Themeneinordnungen.26. September 2013 um 12:17 Uhr #68946Einverstanden, verschieben/löschen – da ich beide Personen flüchtig kenne, „sind die Pferde mit mir durchgegangen“.
26. September 2013 um 13:50 Uhr #68964Wolli, sie darf nicht, sondern sie muß !
Viel lieber würde sie wohl anständige Arbeit als Staatssekretärin machen und nicht diesen Laberkurs der Landesregierung unterstützen müssen…
Und sie hat nicht aufgemuckt, sondern ihre Arbeit kritisch gemacht. Ja-Sager, Nickemänner und Radfahrertypen gibt es offenbar in MD viel zu viele. Menschen mit Rückgrat werden gechasst…
26. September 2013 um 14:12 Uhr #68975Sie hat lt. Medienberichten selbst um die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gebeten.
Sie soll und muss ihre Bedenken dem Minister vortragen, aber letztlich hat der Minister das Sagen, nur so funktioniert es in der Politik und in der Wirtschaft.
26. September 2013 um 14:43 Uhr #68981Diesen Medien ist jede Lüge recht… man kann auch Mobben, bis der Gemobbte sebst um Entlassung bittet…
26. September 2013 um 15:31 Uhr #68986Norbert Bischoff ist ein lieber Junge und kein Mobber, während Bröcker Haare auf den Zähnen hat.
26. September 2013 um 16:56 Uhr #68988Vielleicht hat er ja deswegen auch so leichtfertig klein bei gegeben, als es um Jugendförderung und Blindengeld ging. Sein Wadenbeisser hatte da wohl mehr Schneid als der Einknickminister… F II hätte da „ein hundsfott“ gesagt…
26. September 2013 um 22:15 Uhr #69011Ist doch schön, dass die in der Politik nicht mehr gewollte oder nicht mehr Gebrauchte Mitarbeiter immer in den Ruhestand geschickt werden. Kein Wunder, dass die Damen und Herren im Paralleluniversum schweben. Otto-Normalverbraucher wird arbeitslos. Und als Sahnehäubchen kassiert man wie Genosse Machnig in Thüringen Gehalt plus Ruhegeld (Wieso das überhaupt geht wurde komischerweise von noch keinem Journalisten gefragt.).
Ist auch schön, dass die Nachfolgerin mit einem Herren aus dem Justitzressort verheiratet ist – Landespolitik als Familybussiness.
Mit dem zerrütteten Vertrauensverhältnis hat ja unser Bernd W. Maßstäbe gesetzt, dass ist so ein völlig unangreifbares Argument.
26. September 2013 um 23:07 Uhr #69017Mir kommt es auf folgenden Sachverhalt an:
Die Staatssekretärin führt die Aufträge ihres Ministers nicht aus, verweigert also die Arbeit, wird dadurch in den einstweiligen Ruhestand versetzt und bekommt danach 3 Monate volles Gehalt anschließend unbefristet 70% ihres Gehaltes.
Ein normaler Arbeitnehmer, der die Arbeit verweigert, kann fristlos gekündigt werden, bekommt weder vom Arbeitgeber Lohn und auch von Jobcenter 3 Monate kein Arbeitslosengeld.
Man merkt daran, wieweit sich diese Regierungsschicht vom normalen Leben entfernt hat.26. September 2013 um 23:22 Uhr #69018
Anonym@wolli Das liegt daran, dass es nicht dasselbe ist. Im politischen Bereich, wie auch allgemein im höheren Entscheidungsebenen, muss es möglich sein Widerspruch ohne Existenzangst einzulegen. Soll sie sinnlose Anweisungen ausführen um ihren Job zu retten? Wir unterhalten uns über Gewissensentscheidungen und müssen das ermöglichen. Reine Arbeitsverweigerung kann der Minister auch arbeitsrechtlich ahnden.
26. September 2013 um 23:39 Uhr #69019Natürlich muss sie angstfrei arbeiten können, aber letztlich muss sie m.E.das ausführen, was der Minister entscheidet, auch wenn das in ihren Augen sinnlos ist.
Bei der Anstellung als Staatssekretärin sollte das doch klar geregelt sein.Solche großzügigen Ruhestandsbezüge führen m.E. dazu, dass diese Regelung reichlich genutzt wird.
27. September 2013 um 08:43 Uhr #69041Sind das alles Überreste eines feudalabsolutistischen Staates oder hat die Monarchie doch nicht 1918 geendet? Hin und wieder habe ich den Eindruck.
27. September 2013 um 09:31 Uhr #69042Es ist immer wieder überraschend wenn man mal genauer hinschaut und nicht nur platte Parolen rumtrötet. Offensichtlich geht es im Kern um die Finanzierung des von der SPD gewollten Ganztagsanspruchs bei der Kinderbetreuung welches inzwischen mit 53 Mio. € per anno beziffert wird. Dieses Ausgabe musste refinanziert werden. Offensichtlich sind dadurch andere Posten des Etats unter die Räder gekommen.
Man kann sich schon fragen warum bei relativ überschaubare Kürzungen bei relativ kleinen Haushaltsposten wie Kultur und Bildung so ein öffentlicher Trara gemacht wird und bei jenen welche das Geld wirklich brauchen so gut wie keine Lobby da ist.
27. September 2013 um 10:00 Uhr #69046Nein, in diesem Thread geht es im Kern darum, ob es richtig ist, eine Staatssekretärin in den Ruhestand zu versetzen, statt zu kündigen, wenn sie Anweisungen ihres Chefs nicht ausführt.
27. September 2013 um 10:59 Uhr #69052Die Dame fällt unter die Gruppe der sogenannten politischen Beamten. Da ist es Beamtenrechtlich ausdrücklich vorgesehen in den Ruhestand zu versetzen wenn keine politische Übereinstimmung vorhanden ist. (es gibt da meistens auch Stellvertreterfunktionen) Makaber ist eigentlich nur das dies innerhalb einer Partei passiert.
27. September 2013 um 11:07 Uhr #69054Wolli, falsch, wenn man gekündigt wird, fristgerecht oder fristlos, bekommt man ALG1 ab dem ersten Tag. Eine Sperrzeit tritt nur bei Eigenkündigung oder Zustimmung zum Auflösungsvertrag ein.
Und wenn sie ethisch fragwürdige Aufträge ausführen soll, kann sie die Arbeit wie jeder andere auch verweigern, selbst Befehlsverweigerung steht da zu.
Gut, daß wenigstens sie dazu ein Rückgrat hatte, wenn es schon beim Minister fehlt… und der sogar in der SPD ist, was noch viel fragwürdiger ist; ich muß mich da nicht wiederholen müssen…
27. September 2013 um 11:21 Uhr #69057Bei fristloser Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Arbeitsverweigerung erhält ein Arbeitnehmer 3 Monate kein Arbeitslosengeld.
27. September 2013 um 11:44 Uhr #6906227. September 2013 um 11:47 Uhr #69063wolli… und die Stelle solltest du dann mal im SGB suchen… viel Spass
27. September 2013 um 12:15 Uhr #69070Wolli hat mit den 3-monatigen Sperrfrist schon das Recht auf seiner Seite. Wenn man mal nach „“Sperrfrist fristlose Kündigung“ googelt, wimmelt es nur so an entsprechenden Infos und entsprechenden Paragraphen.
27. September 2013 um 12:28 Uhr #69073Die MZ sieht das Verfahren von Bischoff auch kritisch:
27. September 2013 um 13:05 Uhr #69082Na, da wird in den meisten Fällen schon die Personalvertretung drauf achten, ob vorher entsprechende andere Maßregelungen erfolgt sind. So einfach ist das dann wohl nicht…
Und ob das sonst arbeitsrechtlich vor Gericht bestand hat, war auch noch zu klären… von daher wird nie alles so heiß gegessen wie gekocht… In den meisten mir bekannten Fällen lief das auf eine Umwandlung in fristgerecht hinaus…27. September 2013 um 21:29 Uhr #69166Staatssekretärin Beate Bröcker in Sachsen-Anhalt, Heiko Greue (Wahlkampfmanager Steinbrücks, ebenfalls Sachsen-Anhalt), Machnig in Thüringen usw. usw.. Die Parteien benutzen den Staat als Selbstbedienungsladen. Sie gelten nur deshalb nicht als Räuberbanden weil sie nach den Regeln spielen, sie haben diese ja schließlich selbst gemacht.
Wenn eine Staatssekretärin keine Motivation mehr hat oder nicht für ihre (im Falle Bröcker vielleicht sogar richtige) Meinung kämpft, wenn ein Finanzstaaatssekretär in Sachsen-Anhalt (Greue) oder ein Staatssekretär im Bundesverkehrs- und Umweltministerium (Machnig) einen besseren Job wollen, wieso kündigen sie nicht Ihren alten?
Die Politiker haben in den letzen Jahren eine Sozial- und Rentengesetzgebung vom Stapel gelassen, die große Teile der Bevölkerung erheblich schlechter stellt. Das können sie ruhig, denn sie sind ja augenscheinlich nicht betroffen.
Und wenn Frau Bröcker mal ebenso sagt sie kann inhaltlich mit ihrem Minister nicht mit (was ich verstehe), was nützt es dann dem Staat, wenn der Inhaber dieses Posens Beamter ist, was unterscheidet ihn (aus Sicht des Staates) vom Angestellten.
27. September 2013 um 21:40 Uhr #69169Daß er eben verbeamtet ist, mit allen Vor und auch Nachteilen… z.B. versicherungstechnischer Art…
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