Zur Teilnahme an einem Lapionumzug beim Laternenfest darf er sicher aufrufen.
Zum Martins-Umzug dann sicher auch nicht, denn da könnte ich mich möglicherweise als nicht-kirchlich gebundener Bürger der Stadt Halle vom OB in meinen Grundrechten (glaubensfreiheit) eingeschränkt fühlen.
Der OB weiß oftmals nicht, was er darf und was nicht. Eine allgemeingültige Richtlinie für Bürgermeister kenne ich nicht, weiß nicht, ob es sie gibt. Deshalb von meiner Seite noch eine Zusatzfrage: Darf der OB in höchsteigener Person in Halle- Neustadt Unterschriften sammeln bei den dortigen Einwohnern für den Erhalt / gegen den Abriss/ Verwendung der Scheibe A?
Ja, wenn die JU Frau B. zum Arbeiten auffordert, könnten die Kleinen auch mal was tun. Bei Wolli im Garten arbeiten, oder ihm die Bücher tragen oder so…
Wollis Garten ist eine hallische Öko-Oase und steht unter Naturschutz.
Da muss alles so bleiben, wie es ist. In 10 Jahren verlangt er Eintrittsgeld für das bloße Betrachten von Garten und Zaun. Ja, warum soll ein Ossi nicht auch einmal kreativ sein und sehen, wie er zu Geld kommt?! 🙂
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