Schwerbehinderte haben nur dann freie Fahrt, wenn sie zusätzlich eine Wertmarke beim zuständigen Amt für Versorgung erwerben, die im Schwerbehindertenausweis auf der Rückseite aufgeklebt wird.Ohne Wertmarke keine Freifahrt,der reine Schwerbehindetenausweis berechtigt nicht zur Freifahrt.
Diese Wertmarke kostet aktuell bundeseinheitlich irgendwas um die 72€ im Jahr und berechtigt zur Fahrt in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV. Bei der DB gilt dies nur für Regionalzüge, will man in die Ferne (IC, ICE) reisen, ist ein Aufpreis zu zahlen. Das Streckenverzeichnis ist 2011 gefallen, so daß die Freifahrt bei der Bahn nun ebenfalls Bundesweit gilt.
Freifahrt gibts auch nicht für Taxifahrten. Die sind in jedem Fall voll zu bezahlen.
Ich vermute mal,da hat die Stadt beim Halle Pass G mal genauer hingeschaut, denn da der Gesetzgeber die Freifahrt im Sozialgesetzbuch klar und eindeutig geregelt hat, ist die alte Form vom Halle Pass G schlichtweg eine Zusatzleistung der Stadt gewesen. Eine Zusatzleistung, die zudem über die Berechtigungen der Freifahrt laut Sozialgesetzbuch hinausgeht, da Taxifahrten eingeschlossen waren.
Kritischer als die Rücknahme eines (Luxus)Merkmals beim freiwilligen Halle Pass sehe ich übrigens die Kürzung des Bindengeldes in Sachsen Anhalt.