Startseite Foren Halle (Saale) Betrunkene Schwarzfahrer

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  • #90572

    Drei betrunkene Schwarzfahrer im Nachtexpress von Berlin nach Halle

    Dieser Zug aus Berlin, der in Halle 23:33 Uhr ankommt ist weder ein Nachtexpress noch ein City-Night-Line-Zug, sondern ein normaler IC. Betrunken mit dem Zug fahren ist nicht verboten und den möchte ich sehen, der mit 3-4 Promille am Fahrkartenautomaten in Berlin Fahrkarten lösen kann -also ganz klar plädiere ich für mildernde Umstände.

    #90612

    Da es für Bahnfahrer keine Promillegrenze gibt, stellt sich auch die Frage nach der , Rechtsgrundlage der Alkoholtests. Auch ist der versuchte Verkauf von Fahrscheinen an sichtlich nicht geschäftsfähige und wehrlose Personen möglicherweise als Betrug zu werten.

    #90614

    Das wird durch die versuchte und in Tateinheit durchgeführte Erschleichung von Beförderungsleistungen aufgewogen…

    #90644

    Aber nicht an einem Automaten der Deutschen Bahn.

    #90721

    Automaten sind nicht die einzige Bezugsquelle von Fahrscheinen.

    Aber mildernde Umstände für Suffkies gibts in Deutschland ja sowieso überall. Da kannste Kinder tot schlagen, Frauen vergewaltigen … sobald ein Tröpfchen Alkohol im Spiel ist, wird jeder Ladendiebstahl härter bestraft. Das gesellschaftliche Tollerieren von Drogen wie Alkohol oder Zigaretten ist für pseudo-zivilisierte Gesellschaften wie die unsere ein Armutszeugnis. Aber wehe, es raucht mal jemand etwas Gras. Da verdient der Staat nicht so viel daran.

    #90723

    Davon kannst du rauchen, soviel du willst. 😀

    Ansonsten Zustimmung, viele halten Alkoholkonsum für einen Freifahrtschein für sämtliche Verfehlungen und werden durch die Kasperjustiz auch noch darin bestätigt. Alkoholkonsum sollte strafverschärfend gewertet werden, nicht strafmildernd. Jeder der sich das Alkohol in die Birne kippt kennt die Auswirkungen!

    #90756

    Diese stockbesoffenen Schwarzfahrer sind bestimmt schon beim Einsteigen in Berlin dem Zugschaffner aufgefallen. Wenn sie sich nicht in der Toilette versteckt oder anderweitig versucht haben, die Fahrkartenkontrolle zu umgehen oder den Schaffner zu täuschen, nicht gewalttätig geworden sind etc., dann haben sie keine Straftat begangen, sondern müssen nur das erhöhte Beförderungsgeld von mindestens 40 Euro bezahlen. Bei Beförderungserschleichungen im Wert unter 50 Euro (Fahrkarte von Berlin nach Halle kostet weniger) würde der Staatsanwalt das Verfahren ohnehin niederschlagen.

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