Startseite Foren Halle (Saale) Ausbruch aus dem Roten Ochsen.

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  • #71567

    Zwei Gefangene aus dem Roten Ochsen ausgebrochen: Flüchtige schnell gefasst

    „Der Ausbruch aus einem Gefängnis ist in Deutschland zunächst einmal nicht strafbar. „Dahinter steckt, dass der Selbstbefreiungstrieb ein sehr verständlicher menschlicher Trieb ist“, sagte der Strafvollzugsrechtler Michael Heghmanns. „Daher hielt es der Gesetzgeber nicht für strafwürdig, dies auszuleben.“ “

    Der Ausbruch aus dem Roten Ochsen dürfte deshalb nur strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn beim Ausbruch oder danach Straftaten begangen wurden.

    #71580

    @wolli: und warum schreibst du das? Ist doch bekannt.

    #71581

    Allerdings müssen sie sich für dieses verantworten: „Im Zuge ihrer Flucht hatten die beiden Männer einen Justizvollzugsbeamten (55 Jahre) tätlich angegriffen und verletzt.“

    #71587

    Das dürfte allerdings strafbar sein.
    Ich dachte an eine Flucht mittels Eisensäge und zusammengeknoteten Bettlaken.

    #71592

    Zuviele Kriminalfilme gesehen?

    #71596

    Die haben sich mit den Bettlaken als Gespenst verkleidet und mit der Eisensaege die Nerven der Waerter gesaegt.

    #71601

    Nein, auch das mit der Eisensäge wird nicht ohne Strafe abgehen: damit werden die Eisengitter durchgesägt, also Sachbeschädigung und die ist strafbar. Der Fall wo so ein Ausbruch wirklich ohne weiteres Strafverfahren ausgehen könnte wäre wahrscheinlich nur folgender: alle Türen im Knast offen und die Häftlinge spazieren einfach so raus…sehr theoretisch. Alle anderen Fluchtversuche hängen wohl immer mit Sachbeschädigung zusammen und/oder mit der Gewalt gegen Menschen (Gefängnispersonal bedrohen, als Geisel nehmen etc.) Also ist die Straffreiheit wegen dem Ausbruch wirklich nur sehr theoretisch. Im übrigen wird auch dann nicht ohne Strafe gehen. Ich gehe mal davon, dass dann alle Vergünstigungen gestrichen werden (Freigang etc.).

    #71602

    Wenn ein Strafgefangener auf dem Weg vom Auto zum Gerichtssaal wegrennt, dürfte das Straffrei bleiben.

    #71616

    Ist er eigentlich versichert, wenn ihm bei der Flucht etwas passiert?

    #71620

    Könnte unter Wegeunfall laufen.

    Die waren aus der Jugendarrestanstalt , dem. sog. Schnupperknast, der ist doch gleich hinter dem Haupttor links, also nicht in den hinteren richtigen Hafthäusern. Da war es sicher leichter zu entkommen, warum da so ein Aufriß gemacht wird, um die wieder zu fangen, ist mir unklar.

    #71624

    Weil es eben nicht Serie werden soll, einen Beamten niederzuschlagen und zu türmen…

    #71625

    Die haben sich mit den Bettlaken als Gespenst verkleidet und mit der Eisensaege die Nerven der Waerter gesaegt.

    Du solltest nicht so viel saufen.

    #71641

    „Ist er eigentlich versichert, wenn ihm bei der Flucht etwas passiert?“

    na was glaubst Du denn? Die werden beim Arzt als Privatpatienten behandelt, so werden Knackis in Deutschland „bekuschelt“
    Für war Knast noch Knast, bei einer Flucht, hätte die Polizei auch nicht mit Munition gespart…alles Weicheier heute

    #71704

    Jugendarrest von einem Wochenende bis zu 30 Tagen ist vermutlich vergebliche Liebesmüh.

    #71764
    #71770

    Oleg und Andrej, wie schön….
    Schade, das die zugezogenen Schwarzwälder so kriminell sind…

    #71805

    Angriff auf einen Justizbeamten, da würde ich auf 3-5 Jahre plädieren.

    #71836

    Also,
    wenn das Flüchten wegen Freiheitsdrang angebl. straffrei ist, dann wäre es nur konsequent, wenn der Angriff auf jemdanden, der einem die Flucht verwehren will -also Wächter etc. – zumindest strafmildernd gesehen würde.

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