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- Dieses Thema hat 17 Antworten und 8 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren, 7 Monaten von J_R_.
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20. Oktober 2013 um 10:44 Uhr #71567
Zwei Gefangene aus dem Roten Ochsen ausgebrochen: Flüchtige schnell gefasst
„Der Ausbruch aus einem Gefängnis ist in Deutschland zunächst einmal nicht strafbar. „Dahinter steckt, dass der Selbstbefreiungstrieb ein sehr verständlicher menschlicher Trieb ist“, sagte der Strafvollzugsrechtler Michael Heghmanns. „Daher hielt es der Gesetzgeber nicht für strafwürdig, dies auszuleben.“ “
Der Ausbruch aus dem Roten Ochsen dürfte deshalb nur strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn beim Ausbruch oder danach Straftaten begangen wurden.
20. Oktober 2013 um 12:17 Uhr #7158020. Oktober 2013 um 12:18 Uhr #71581Allerdings müssen sie sich für dieses verantworten: „Im Zuge ihrer Flucht hatten die beiden Männer einen Justizvollzugsbeamten (55 Jahre) tätlich angegriffen und verletzt.“
20. Oktober 2013 um 13:21 Uhr #71587Das dürfte allerdings strafbar sein.
Ich dachte an eine Flucht mittels Eisensäge und zusammengeknoteten Bettlaken.20. Oktober 2013 um 13:27 Uhr #71592Zuviele Kriminalfilme gesehen?
20. Oktober 2013 um 13:35 Uhr #71596Die haben sich mit den Bettlaken als Gespenst verkleidet und mit der Eisensaege die Nerven der Waerter gesaegt.
20. Oktober 2013 um 16:03 Uhr #71601Nein, auch das mit der Eisensäge wird nicht ohne Strafe abgehen: damit werden die Eisengitter durchgesägt, also Sachbeschädigung und die ist strafbar. Der Fall wo so ein Ausbruch wirklich ohne weiteres Strafverfahren ausgehen könnte wäre wahrscheinlich nur folgender: alle Türen im Knast offen und die Häftlinge spazieren einfach so raus…sehr theoretisch. Alle anderen Fluchtversuche hängen wohl immer mit Sachbeschädigung zusammen und/oder mit der Gewalt gegen Menschen (Gefängnispersonal bedrohen, als Geisel nehmen etc.) Also ist die Straffreiheit wegen dem Ausbruch wirklich nur sehr theoretisch. Im übrigen wird auch dann nicht ohne Strafe gehen. Ich gehe mal davon, dass dann alle Vergünstigungen gestrichen werden (Freigang etc.).
20. Oktober 2013 um 16:23 Uhr #71602Wenn ein Strafgefangener auf dem Weg vom Auto zum Gerichtssaal wegrennt, dürfte das Straffrei bleiben.
20. Oktober 2013 um 18:16 Uhr #71616Ist er eigentlich versichert, wenn ihm bei der Flucht etwas passiert?
20. Oktober 2013 um 19:22 Uhr #71620Könnte unter Wegeunfall laufen.
Die waren aus der Jugendarrestanstalt , dem. sog. Schnupperknast, der ist doch gleich hinter dem Haupttor links, also nicht in den hinteren richtigen Hafthäusern. Da war es sicher leichter zu entkommen, warum da so ein Aufriß gemacht wird, um die wieder zu fangen, ist mir unklar.
20. Oktober 2013 um 19:34 Uhr #71624Weil es eben nicht Serie werden soll, einen Beamten niederzuschlagen und zu türmen…
20. Oktober 2013 um 19:36 Uhr #71625Die haben sich mit den Bettlaken als Gespenst verkleidet und mit der Eisensaege die Nerven der Waerter gesaegt.
Du solltest nicht so viel saufen.
20. Oktober 2013 um 20:08 Uhr #71641„Ist er eigentlich versichert, wenn ihm bei der Flucht etwas passiert?“
na was glaubst Du denn? Die werden beim Arzt als Privatpatienten behandelt, so werden Knackis in Deutschland „bekuschelt“
Für war Knast noch Knast, bei einer Flucht, hätte die Polizei auch nicht mit Munition gespart…alles Weicheier heute21. Oktober 2013 um 10:37 Uhr #71704Jugendarrest von einem Wochenende bis zu 30 Tagen ist vermutlich vergebliche Liebesmüh.
21. Oktober 2013 um 15:33 Uhr #7176421. Oktober 2013 um 16:01 Uhr #71770Oleg und Andrej, wie schön….
Schade, das die zugezogenen Schwarzwälder so kriminell sind…21. Oktober 2013 um 19:30 Uhr #71805Angriff auf einen Justizbeamten, da würde ich auf 3-5 Jahre plädieren.
21. Oktober 2013 um 22:29 Uhr #71836Also,
wenn das Flüchten wegen Freiheitsdrang angebl. straffrei ist, dann wäre es nur konsequent, wenn der Angriff auf jemdanden, der einem die Flucht verwehren will -also Wächter etc. – zumindest strafmildernd gesehen würde. -
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