Startseite Foren Halle (Saale) Abschleppen von Behindertenparkplätzen

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  • #54636

    Ich war eben Zeuge wie Pkw ohne Behindertenplakette im Auftrag einer Politesse von einem Behindertenparkplatz in der Rathausstr. abgeschleppt wurde.
    Ist das korrekt, dass Falschparker auch von Behindertenparkplätzen abgeschleppt werden, genügt da nicht eine Geldstrafe?

    #54637

    Ja, das ist korrekt. Übrigens gilt das auch bei abgesenkten Bordsteinkanten an Kreuzungen (denn diese sind auch für Rollstuhlfahrer gedacht). In solchen Fällen Es wäre sogar die Entsorgung des Fahrzeugs angemessen.

    #54639

    Wenn das Fahrzeug als Fahrzeug eines Behinderten gekennzeichnet gewesen wäre würde es noch stehen, es sein denn die Parkzeit wäre abgelaufen, wobei dann ein Ticket gereicht hätte.
    So muss man davon ausgehen das der Fahrer nicht behindert ist und dann gehört er dort nicht hin, Politesse mal was richtig gemacht.
    Aber so war es ein Falschparker und die werden abgeholt oder umgestellt egal auf was für parkplätzen sie stehen.

    #54646

    Danke, aber wenn Falschparker niemanden behindern und auch nicht wie geschildert auf Behindertenparkplätzen stehen, dürfen Sie m.E. nicht abgeschleppt werden, höchstens Geldstrafe

    #54649

    Ein Bekannter von mir hatte einst Zettel, die er solch gewissenlosen Exemplaren unter den Autofahrern an den Scheibenwischer geklemmt hat, auf denen Stand:

    Sie haben meinen Parkplatz – Wollen sie auch meine Behinderung?

    Behindertenparkplätze werden nicht umsonst eingerichtet. Zudem haben Schwerbeschädigte, mit entsprechenden Kennbuchstaben im Behindertenausweis eine extra Parkterlaubnis und Sonderrechte, was die Einfahrt in Fußgängerzonen oder Halten und Parken angeht.

    Falschparker dürfen übrigens generell abgeschleppt werden, selbst wenn sie nicht behindernd stehen.
    Alleine schon um einen Nachahmeffekt durch andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden ist so eine Maßnahme zulässig. (Dazu gibts irgendein Urteil)

    Zwingend abgeschleppt wird aber bei Falschparkern auf Behindertenparkplätzen, speziell wenn das ein personengebundener Parkplatz ist (Mit Ausweis Nr 1234).
    Würde man das ignorieren, wenn da einer deswegen anruft, würde die Kommune dem Berechtigten Schadenersatzpflichtig werden.

    Ebenso sollten im Sinne der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sowie zur Gefahrenabwehr recht schnell Falschparker in Haltestellen, vor abgesenkten Bordsteinen, aber auch welche, die sich behindernd auf Geh und Radwege abstellen, abgeschleppt werden.

    Gerade in Halle sehe ich hier noch etlichen Nachholebedarf, wenn ich alleine sehe, wie schnell in anderen Städten ein Idiot, der meint ein Haltestellenbereich sei für ihn der ideale Parkplatz, am Haken hängt…und das mit der Situation in einigen Haltestellen in Halle vergleiche, wo man von 15m vor und hinter dem Haltestellenschild ist Parkverbot anscheinend noch nie was gehört hat, oder gar bis auf den Bahnsteig fährt, wie das am Rannsichen Platz täglich zu bewundern ist…

    #54650

    Jemand sagte mal zu einem nichtbehinderten Falschparker: „Sie haben es gut. Man sieht ihnen gar nicht an, dass sie behindert sind.“

    #54662

    So hält man das in Vilnius mit Falschparkern.

    #54671

    A) ist das kein Panzer

    B) gibt es dafür und für das Einziehen des Kfz. keine Rechtsgrundlage in Deutschland.

    Erstmal informieren, dann groß rumhupen. Wenn man dann den Faden weiterspänne, wäre für manche Delikte nur noch die Todesstrafe angemessen… Aber vielleicht ist SfK so ein Verfechter…

    #54672

    Ich habe mir auch schonmal überlegt, einfach mal mit einem Panzer durch das Paulusviertel zu fahren. Jeder, der im Weg steht und den (Panzer-)Verkehr behindert, wird einfach platt gemacht. Und dann parke ich einfach meinen Panzer vor meiner Haustür – halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße – und wer nicht durchkommt hat Pech gehabt. Wenn jemand meckert, dann kontere ich einfach mit der typischen Autofahrer-Devise: „Irgendwo muss ich ja parken“.

    Schuld sind ja immer nur die anderen.

    #54674

    Du bekommst dann ganz schnell einen Dauerparkplatz in Uchtspringe… nettes Personal, gute Betreuung, prima Essen dreimal am Tage… ist absolut angemessen für diesen Gemütszustand …

    #54675

    Also meines Wissens, brauchst du mit einem Behindertenausweis (also Gehbehindert) keine Tickets usw.. Zudem darf da auch nicht ohne weiteres Abgeschleppt werden. Ansonsten finde ich es auch ziemlich frech dort zu parken. Ein Anhalten und z.B. aussteigen lassen finde ich da z.B. nicht so wild.

    @Schulze
    Was denn sonst? Ein Rennrad? Also zu meiner BW-Zeit zählten auch die Radpanzer zu den Panzern -.-

    #54676

    Es gibt auf öffentlichen Straßen Stellen, wo niemand behindert aber das Parken trotzdem verboten ist, da ist das Abschleppen m.E. unangemessen, denn das wird ja richtig teuer.

    #54678

    10010110 hat einen speziellen Behindertenausweis für dieses Forum. Er kann seine Beiträge parken, wie und wo er will.

    #54684

    Genauer das ist ein BTR60 der Miliz…die Polizei in den ehemaligen Sowjetrepubliken hat etliche SPW´s in ihren Beständen.

    In der NVA als SPW60 bzw SPW60-PB geführt.
    10t schwer, 9mm/7mm Panzerung und bewaffnet mit einem überschweren 14,5mm MG KPWT sowie einem 7,62mm MG PKT.

    Besatzung 2 Mann, dazu bis zu 12 Soldaten im Innenraum. 2 sehr durstige Benzinmotoren mit jeweils 90PS, auf der Straße fährt das Ding 80, im Wasser schwimmts mit rund 10-15km/h

    #54708

    Wenn wir den 41 gehabt hätten, hätten wir Moskau vor dem ersten Schnee erreicht, aber wir Landser mußten ja loofen.

    #54713

    @roederberg1848

    Die Sandlatscher, die mit dem SPW eingesammelt wurden, hießen im Jargon Mucker. Der Mugger hat ne gaaanz andere Bedeutung.

    Die Waffenfarbe der Mot-Schützen war weiß.
    Meine Waffenfarbe war rot – Flakartillerie.

    #54727

    Kaufland am Zollrain hat drei Behinderten-Parkplätze. Die haben die gleiche Breite wie die normalen (und sind außerdem seeeehr oft von Fahrzeugen (ohne Behindertenausweis) belegt).
    Wenn ein Behinderter da in seinen Rollstuhl steigen will, hat er, wenn alle Plätze belegt sind, Probleme. Auf eine Mail an Kaufland-Service kam de Antwort:
    ….
    Wir bedauern es sehr, dass Sie unerfreuliche Erfahrungen mit den Behinderten-Parkplätzen gemacht haben. Für Ihre Unannehmlichkeiten bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung. Wo immer sich die Gelegenheit bietet, werden unsere Mitarbeiter darauf Einfluss nehmen, dass nur berechtigte Personen diese Parkmöglichkeiten nutzen.

    Da wir in diesem Objekt nur Mieter sind, fällt die Zuständigkeit des Parkplatzes nicht in unseren Bereich.

    #54733

    @wolli Wenn das Parken verboten ist, wird das schon seinen Grund haben. Nicht immer ist der Grund so offensichtlich wie bei einem Behindertenparkplatz. Unangemessen ist das Parken im Parkverbot. Daß es richtig teuer wird, kann eigentlich nicht stimmen. Denn sonst würde es nicht so viele Falschparker geben. Wir leben ja schließlich im Autofahrer-Paradies. Wenn hier mal die hohen Strafen anderer EU-Länder greifen würden …

    #54735

    Bei Kaufland am Zollrain hat kein Behinderter die Sorge 3, 4 oder 5 nebeneinander liegende freie Parkplätze zu finden. Man fährt in die 1. Parketage und nutzt zurück ins Erdgeschoss einen der beiden großen Fahrstühle. Ich würde mich jedenfalls als Behinderter oder Mutter mit Kind nicht mit den schmalen Sonderparkplätzen zufriedengeben.

    #54740

    Die gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt muß dann aber nach DIN ausgebaut sein, sonst wirkt das Zeichen nicht, also auch keine Sonderparkplätze eingerichtet, der Wendehammer/Wendekreis muß einen bestimmten Durchmesser, Wege eine bestimmte Breite haben und der Untergrund für die Achslasten geeignet sein… mal so in groben Zügen.
    Ansonsten hat man vor Gericht schon mal bessere Karten…

    #54741

    @Gucki

    Dort gelten die Vorschriften mit Strafbewehrung auch für andere Verkehrsteilnehmer… und werden in gleicher Weise angewendet… und damit ist auch Disziplin auf der Straße.

    #54803

    Mugge: Musikalisches GelegenheitsGEschäft

    #54884

    @borni

    schon recht, muß nicht sein, aber wenn dann nur nach DIN… es gibt auch schilder, die an nicht DIN-gerechten Einfahrten stehen… aber sie sind dann gegenstandslos… habe ich hier auf dem Hof… von daher wieder gute Karten. Im übrigen braucht der Grundstückseigentümer von niemandem eine Erlaubnis zum Aufstellen irgendwelcher Schilder…er macht es einfach aus eigenem Ermessen, muß dann aber damit rechnen, daß sie nichtig sind… eben gute Karten… guter Wille allein zählt nicht.
    Seitdem habe ich die DIN im Handschuhfach und den Lasermesser im Werkzeug…

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