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IHK: Entsorgung von Verpackungen bis zum 1. Mai nachweisen

Die Frist läuft ab: Alle Unternehmen, die pro Jahr mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier und Pappe oder 30 Tonnen Leichtverpackungen in Verkehr bringen, müssen die sachgerechte Entsorgung für 2015 nachweisen. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) weist darauf hin, dass laut Verpackungsverordnung eine entsprechende sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE) für das vergangene Jahr spätestens … weiterlesen „IHK: Entsorgung von Verpackungen bis zum 1. Mai nachweisen“

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