IHK: Entsorgung von Verpackungen bis zum 1. Mai nachweisen

19. April 2016 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Die Frist läuft ab: Alle Unternehmen, die pro Jahr mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier und Pappe oder 30 Tonnen Leichtverpackungen in Verkehr bringen, müssen die sachgerechte Entsorgung für 2015 nachweisen. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) weist darauf hin, dass laut Verpackungsverordnung eine entsprechende sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE) für das vergangene Jahr spätestens bis zum 1. Mai 2016 bei der IHK hinterlegt werden muss.

Die IHK appelliert an die betroffenen Unternehmen, diese Frist einzuhalten. „Zwar können Vollständigkeitserklärungen auch noch später bei uns abgegeben werden“, erklärt IHK-Umweltreferent Andreas Scholtyssek. „Aber der Fristverstoß kann von den Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte mit Geldbußen geahndet werden.“

Die Vollständigkeitserklärungen sind über ein Online-Portal – das sogenannte VE-Register (www.ihk-ve-register.de) – einzustellen Dieses Register bietet als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform einen Rundum-Service, wenn Firmen ihre Angaben hinterlegen. Neben ausführlichen Fragen und Antworten helfen beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur.

Als Ansprechpartnerin für technische Fragen steht in der IHK Frau Silvana Theis bereit (Telefon: 0345 2126-263 oder E-Mail: stheis@halle.ihk.de). Bei allgemeinen Fragen können sich Unternehmen an Herrn Andreas Scholtyssek wenden (Telefon: 0345 2126-203 oder E-Mail: ascholtyss@halle.ihk.de).

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben