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Gutscheinlösung für Pauschalreisen nach wie vor freiwillig

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt informiert, ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht mit Wirkung vom 31.07.2020 in Kraft getreten. Allerdings öffnet das Gesetz nur den Weg zu einer freiwilligen Gutscheinlösung. Verbraucher, die einen Gutschein ablehnen, behalten entsprechend der Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie ihren Erstattungsanspruch in Geld. Die Rückerstattung der Verbrauchergelder hat nach … weiterlesen „Gutscheinlösung für Pauschalreisen nach wie vor freiwillig“

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