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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist. Nun bleibt für die Kläger und weitere Klageführer nur noch das Bundesverfassungsgericht.

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