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Gericht kippt Vorgriffsstunde – Grüne fordern schnelle Abschaffung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Sachsen-Anhalt eingeführte Vorgriffsstunde für unwirksam erklärt. Die Regelung, nach der Lehrkräfte seit 2023 verpflichtet waren, wöchentlich eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu übernehmen, sei ohne hinreichende gesetzliche Grundlage erlassen worden. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert nun, dass die verpflichtende Mehrstunde umgehend beendet wird. „Die Vorgriffsstunde wurde von den Lehrkräften als … weiterlesen „Gericht kippt Vorgriffsstunde – Grüne fordern schnelle Abschaffung“

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Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: CDU-Politikerin warnt vor Verharmlosung extremistischer Inhalte

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske, hat sich zur Aufhebung des Verbots der Compact-Magazin GmbH durch das Bundesverwaltungsgericht geäußert. Zwar sei das Urteil juristisch bindend, betonte sie, doch dürfe es keinesfalls als Freispruch für die verfassungsfeindlichen Inhalte des Netzwerks verstanden werden. „Das Gericht hat betont, dass Compact politische Botschaften mit … weiterlesen „Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: CDU-Politikerin warnt vor Verharmlosung extremistischer Inhalte“

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A 143: Bürgerinitiative Saaletal zum Urteil des BVG

Die Bürgerinitiative Saaletal hat sich mit einer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Weiterbau der A143 geäußert. Hier der Wortlaut: Wir sind enttäuscht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12. Juni, das die Autobahn höher gestellt hat als den Schutz seltener Tier-und Pflanzenarten. Wir sind enttäuscht, dass das Thema Klimawandel überhaupt keine Rolle gespielt hat, weil … weiterlesen „A 143: Bürgerinitiative Saaletal zum Urteil des BVG“

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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist. Nun bleibt für die Kläger und weitere Klageführer nur noch das Bundesverfassungsgericht.

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