Buchhandlungen

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Laut Verordnung vom 17. März weiterhin offen! · 0 19. März 2020

Besuchen Sie eine (kleine) Buchhandlung!

Lt. §4 der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art verboten, ausgenommen sind u.a. auch Buchhandlungen (§4, (2)). Diese dürfen also öffnen.
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