Nach Steuerstreit: Mensaessen ab 1. Juni wieder günstiger

24. Mai 2016 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Ab 1. Juni 2016 werden die Essen für Hochschulbeschäftigte und Gäste wieder mit dem
ermäßigten Steuersatz von 7 % verkauft. Die obersten Finanzbehörden des Bundes
hatten Ende April bestätigt, dass die Abgabe von Speisen an Nichtstudierende durch die
Studentenwerke dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Damit kann die vorsorglich
durchgeführte Preiserhöhung in den Mensen und Cafebars vom Jahresbeginn
zurückgenommen werden.
Im Ergebnis der letzten Steuerprüfung hatte das Finanzamt das Studentenwerk Halle im
November 2015 aufgefordert, die Essen für die Hochschulbediensteten und Gäste mit 19 %
(statt wie bisher mit 7 %) zu besteuern. Dieser Sichtweise hatte das Studentenwerk
widersprochen und das Ministerium für Finanzen gebeten, eine verbindliche Klärung auf Bund-
Länder-Ebene herbei zu führen.
Da bis zur Vorlage des Bund-Länder-Entscheids offen war, welcher Steuersatz letztendlich
anzuwenden sei, musste für den Fall, dass der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden ist,
entsprechend Vorsorge getroffen werden: Zum 1. Februar 2016 mussten daher alle Essen in
den Mensen an Bedienstete und Gäste mit 19 % besteuert werden.
Die (zurück-)geänderte Besteuerung tritt in allen Einrichtungen und an allen Standorten des
Studentenwerkes zum 1. Juni 2016 in Kraft.

(Quelle: Studentenwerk Halle)

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben