Verfassungsschutz informiert: Die Gefahr des legalistischen Islamismus

22. Oktober 2020 | Bildung und Wissenschaft, Politik, Soziales, Vermischtes | Ein Kommentar

 

Jahrelang dominierten salafistische und jihadistische Islamisten die öffentliche Wahrnehmung vom islamistischen Extremismus. Inzwischen stellt sich aber auch ein Bewusstsein dafür ein, dass legalistische Islamisten eine große, aber oft unbemerkte und verkannte Gefahr für die Verbreitung undemokratischer und verfassungsfeindlicher Wert- und Moralvorstellungen darstellen.
Diese verfolgen mit gewaltfreien Methoden das Ziel, sich gegenüber der Zivilgesellschaft und gegenüber öffentlichen Stellen in Deutschland als verlässliche Ansprechpersonen im muslimischen Spektrum zu präsentieren. Sie zeigen keinerlei Berührungsängste und gehen aktiv auf Medien, Behörden, zivilgesellschaftliche Akteure und Kirchenvertreter zu. Das ist ein ganz anderes Verhalten als jenes, das man im Umgang mit salafistisch bzw. jihadistisch gesinnten Muslimen kennt, deren ablehnende bis aggressiv-feindliche Einstellung oftmals demonstrativ sichtbar wird. So genannte legalistische Strömungen versuchen, über politische und gesellschaftliche Einflussnahme eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen, die letztlich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspricht. Ihr Ziel ist die Errichtung einer vermeintlich von Gott gewollten Ordnung, die mit einem Absolutheitsanspruch über allen von Menschen gemachten Regeln steht.

Oftmals ist aber den zivilgesellschaftlichen und staatlichen Verantwortlichen die Unterscheidung zwischen muslimischen bzw. islamischen und islamistischen Akteuren nicht bewusst. Da islamistisch-legalistische Bestrebungen – anders als jihadistische und salafistische – nicht per se Demokratie und Rechtstaatlichkeit ablehnen, diese aber benutzen, um Akzeptanz und das Einräumen von Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in einem islamistischen Sinne zu erreichen, ist es Anliegen der Handreichung herauszustellen, wodurch sich islamistisch-legalistisches Handeln von jenem Engagement von Muslimen unterscheidet, die keine islamistische Agenda verfolgen.

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt hat aus diesem Anlass nun zwei neue Veröffentlichungen vorgestellt. In einer Broschüre wird über den „Legalistischen Islamismus“ informiert. Ergänzend wurde der Flyer „Was macht der Verfassungsschutz?“ auf Arabisch vorgestellt, der arabisch sprechende Mitbürgerinnen und Mitbürger über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert.

Jochen Hollmann, Leiter der Abteilung Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt erklärte hierzu: „Die Selbstinszenierung legalistischer Islamisten als vertrauenswürdige zivilgesellschaftliche Akteure kann bei Anderen zu Fehleinschätzungen führen. Mitarbeiter von Behörden, Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sollten kritisch darauf achten, wem sie eine Plattform als Gesprächspartner bieten. Darüber hinaus laufen die in den jeweiligen Gemeinden zusammenkommenden Gläubigen Gefahr, unbemerkt und ungewollt von extremistischen Bestrebungen beeinflusst zu werden. Die Broschüre weist auf die Spezifik des Vorgehens von Legalisten hin und macht klar, dass das öffentliche Engagement von Muslimen in Deutschland nicht pauschal und von vornherein als verfassungs- und demokratiefeindlich wahrgenommen wird.“

Mit Blick auf den Flyer „Was macht der Verfassungsschutz?“ auf Arabisch, fügt er hinzu: „Wir informieren damit direkt Menschen mit arabischer Muttersprache über die grundgesetzbasierten rechtlichen Grundlagen der Verfassungsschutzbehörde und erklären, was der Verfassungsschutz macht und was ihn von der Polizei unterscheidet. Außerdem wird über die Merkmale des politischen Extremismus allgemein und die des islamistischen Extremismus aufgeklärt.“

Der Verfassungsschutz klärt die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen auf. Die Publikationen können im Internet auf der Seite des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt angesehen und heruntergeladen sowie in Druckform bestellt werden. Neben den genannten neuen Veröffentlichungen sind aber auch solche zu Themen wie beispielsweise „Linksextremismus“, „Rechtsextremismus“ oder die „Reichsbürgerszene“ einzusehen.

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