Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung 2019 auf Höchststand

14. Juli 2020 | Vermischtes | Keine Kommentare

Die Jugendämter meldeten 2019 insgesamt 3 549 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, waren das 314 Fälle mehr (+9,7 %) als 2018. Es wurde somit der höchste Stand im Bundesland seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht.

Für 1 749 Mädchen (49,3 %) und 1 800 Jungen (50,7 %) erfolgte demnach eine Gefährdungseinschätzung, wobei Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, am häufigsten betroffen waren.

Bei 2620 Fällen, also gut 75 %, bestätigte sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung allerdings nicht. Dennoch bestand in vielen Fällen ein Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf des zuständigen Jugendamts.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohls bekannt, hat es das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.

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