Halle erwacht aus dem Lockdown

9. März 2021 | Vermischtes | Ein Kommentar

Seit gestern und voraussichtlich bis zum 28. März gilt in Halle die 10. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes. Dies verkündete Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand bereits am gestrigen Nachmittag. Damit setzt die Landesregierung die Vereinbarungen um, die in der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vor knapp einer Woche getroffen worden sind.

Im Einzelhandel ist demnach seit gestern das sogenannte „Terminshopping“ möglich. Kunden können somit per Telefon oder im Internet Termine in den Läden buchen. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde zugelassen. Wenn sich ausschließlich Kunden aus einem Hausstand in einem Ladengeschäft aufhalten, ist die Größe des Ladengeschäftes nicht ausschlaggebend.

Die Verordnung lockert auch die bisherigen Kontaktbeschränkungen in Halle nicht, auf Grund der Inzidenz über 100. Hierzu ist die Stadt verpflichtet, die städtische Rechtsverordnung zu ergänzen, die heute in Kraft tritt. Danach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich alleine möglich, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Und auch im Kulturbereich gibt es erste vorsichtige Öffnungen.  So können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Archive und Bibliotheken nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Hierfür müssen die Einrichtungen zuvor jedoch Hygienekonzepte bei der Stadt einreichen.

Nach Friseur- und Fußpflegesalons können jetzt außerdem auch Kosmetik- und Nagelstudios sowie andere Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wieder unter den bekannten Hygieneregeln öffnen, einzig die Hotels und Gaststätten der Stadt müssen noch weiterhin geschlossen bleiben.

Zu guter Letzt sieht die neue Verordnung mehr Möglichkeiten für den organisierten, kontaktfreien Sport im Freien vor. Hier ist im Erwachsenenbereich Training mit maximal fünf Personen möglich, im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren. Auch Reha-Sport kann in Gruppen von maximal fünf Teilnehmern wieder stattfinden, wobei die maximalen Teilnehmerzahlen die betreuende Person mit einschließen.

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