Streik im Nahverkehr: ver.di will HAVAG am 3. und 4. Oktober lahm legen

1. Oktober 2021 | Umwelt + Verkehr | 3 Kommentare

Nach drei ergebnislos verlaufenen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im ÖPNV Sachsen-Anhalt ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in ausgewählten Betrieben am 3. und 4. Oktober 2021 zum Streik auf.

In dem Aufruf, der auch an Hallespektrum.de versandt wurde, heißt es:


„Die uns vorgelegten Verschlechterungen bei den Arbeits- und Einkommensbedingungen lassen uns keine andere Wahl. Derartige Eingriffe in bestehende tarifliche Regelungen können nicht ohne eine, von der Arbeitgeberseite geradezu provozierte, Reaktion der Beschäftigten bleiben“, sagt Paul Schmidt, ver.di Verhandlungsführer für den Nahverkehr.

„Streichung des Kündigungsschutzes und der bezahlten Wechselschichtpausen, Verkürzung der dienstfreien Zeit an freien Tagen, Arbeitszeitverlängerung und weitere Streichung von bisher geregelten Leistungen sind ausgewählte Beispiele aus dem Katalog der Verschlechterungen. So wird es nichts mit den Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Gerade diese brauchen wir jedoch, damit der ÖPNV seiner wichtigen Rolle in der Verkehrswende gerecht werden kann.“

Wir fordern unter anderem:

§ 30 Tage Urlaub für alle Beschäftigten,

§ Zulage für Kombifahrer in Höhe von 20 Euro monatlich – umwandelbar in 2 zusätzliche freie Tage pro Jahr,

§ Verdopplung des Zuschlags für geteilte Dienste,

§ weitere Entlastungstage für alle Beschäftigte,

§ vollständige Anrechnung der Ausbildungszeit im Betrieb/Unternehmen oder Konzern als Beschäftigungs- und Tätigkeitszeit,

§ Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 100 Prozent eines Monatsentgelts,

§ Anerkennung des Fahrdienstes als Wechselschicht,

§ Berechnung aller Zuschläge auf der individuellen Stufe,

§ Verkürzung des Ausgleichszeitraums auf 14 Tage für das Entstehen von Überstunden,

§ ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten von mindestens 11 Stunden,

§ Erhöhung der Zeitzuschläge in Verbindung mit der Option zur Umwandlung in Freizeit,

§ Begrenzung der Arbeitszeit im Fahrdienst auf max. 8,5 Stunden,

§ Begrenzung der Dienstschichtlänge auf max. 10 Stunden (optional 12 Stunden) täglich und

§ Rufbereitschaft für den Fahrdienst ausschließen; für die anderen Beschäftigten begrenzen.

„Der Tag der Deutschen Einheit ist nicht nur ein Feiertag. Deutsche Einheit heißt auch Tarifeinheit für die Beschäftigten im ÖPNV. „Dafür braucht es zusätzliches Geld – auch aus der Bundespolitik. Nur so kommen wir unserem Ziel, einem bundeseinheitlichen Rahmentarifvertrag näher.“, kritisiert Schmidt.

Aufgerufen sind am 3.10.2021 ab Betriebsbeginn die Beschäftigten der Halleschen Verkehrs AG. Ab 9 Uhr findet eine Kundgebung vor dem Betriebsgelände, Freiimfelder-Str. 74, statt.

 

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