Stadt vereinheitlicht Parkgebühren

7. Februar 2022 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

 

Die Stadt vereinheitlicht die Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Künftig gilt in drei bewirtschaften Parkzonen einheitlich eine Gebühr von 50 Cent je angefangener halben Stunde. Die gebührenpflichtigen Zeiten sind ebenfalls überall einheitlich festgelegt – im Regelfall auf den Zeitraum Montag bis Sonntag von 6 bis 22 Uhr.

In dieser Woche werden deshalb nach und nach alle 124 Parkscheinautomaten in der Stadt angepasst. Die Stadt weist darauf hin, dass im Zuge dieser schrittweisen Umrüstung einzelne Geräte kurzzeitig nicht nutzbar sein können. Dies betrifft auch das Handyparken. Parken ist in diesem Zeitraum dennoch erlaubt.

Mit der Gebührenanpassung und der Umstellung der Automaten setzt die Stadt die vom Stadtrat 2020 beschlossene Parkgebührenordnung um. Danach entfallen in der Altstadt (Parkzone 1) die bisher gültigen Tages- und Wochentickets; die maximale Parkzeit beträgt im Zentrum nun drei Stunden. Dadurch soll eine Entspannung der Parksituation in der Altstadt erreicht werden. In der übrigen Innenstadt und dem Neustadt-Zentrum (Zone 2) sowie im übrigen Stadtgebiet (Zone 3) wird die Parkgebühr an die nun einheitliche Höhe angepasst (bisher 25 Cent je angefangener halben Stunde). Standortabhängig werden dort zusätzlich Tages- und Wochentickets angeboten. Als eine weitere Neuerung laut Parkgebührenordnung bewirtschaftet die Stadt den Parkplatz „Messegelände“ jetzt von Montag bis Sonntag. Die Gebühr beträgt auch dort 0,50 Euro je 30 Minuten. Alternativ kann ein Tagesticket gelöst werden.

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