Extreme Hitze im Urlaubsland – Kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag möglich?

23. Juli 2024 | Umwelt + Verkehr | Ein Kommentar

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor extremen Wetterlagen, die sich in den letzten Jahren verstärkt haben. Waldbrände, Wasserknappheit, anhaltende Trockenheit und Überschwemmungen sind häufiger geworden. Besonders auffällig sind die früh einsetzenden Hitzewellen. In Südeuropa, insbesondere in Italien, Spanien und Kroatien, liegen die Temperaturen seit Wochen bei über 40 Grad. Am schlimmsten betroffen ist aktuell Griechenland, das seit mehreren Wochen unter der extremen Hitze leidet.

Viele Verbraucher fragen sich daher, ob sie angesichts der extremen Hitzewellen von ihren gebuchten Pauschalreisen kostenfrei zurücktreten können. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt klärt über die rechtliche Lage auf:

Rücktritt vom Reisevertrag

Grundsätzlich können Pauschalreisende jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter verliert dadurch seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung ist oft in den Reisebedingungen als Pauschale festgelegt. Grundsätzlich gilt: Je näher der Reisetermin rückt, desto höher ist die Stornopauschale. Ein Blick in die Reisebedingungen gibt Auskunft über die genauen Regelungen.

Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Ein Reiseveranstalter hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn am Urlaubsort oder in der Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Unvermeidbar und außergewöhnlich sind Umstände dann, wenn sie außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen und deren Folgen auch bei allen zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermieden werden können. Extreme Hitze oder Hitzewellen fallen in der Regel nicht unter diese Umstände, sodass kein kostenfreier Rücktritt möglich ist.

Eigenverantwortung der Reisenden

Verbraucher müssen selbst abwägen, ob sie ihre Reise antreten wollen, nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Bezug auf ihre Gesundheit. Wer glaubt, dass eine Reiserücktrittskosten-Versicherung die Stornokosten übernimmt, sollte die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Nur versicherte Ereignisse sind abgedeckt.

Beratung und Unterstützung

Die Verbraucherzentrale bietet Beratungen online, telefonisch und vor Ort an. Das Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt steht unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung finden Verbraucher auf der Website der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

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