Badeverbot besteht weiter: Wasser im Hufeisensee soll krebserregend sein

6. Juli 2022 | Umwelt + Verkehr | 9 Kommentare

Die Stadt  weist noch einmal eindringlich daraufhin, dass der Hufeisensee als ehemaliges Bergbau- und Kippengelände kein Badegewässer ist. Der See ist als
solches nicht zugelassen und das Baden ist verboten. Rechtliche Grundlagen für das von der Stadt ausgesprochene Badeverbot sind das Wassergesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (WG LSA; § 29 Abs. 4 und 5) und die Badegewässer-Verordnung LSA (§§ 3, 12 und 15). Das Badeverbot gilt aus folgenden Gründen:

Erstens werden nach wie vor punktuell Einträge von Grundwasser mit erhöhten Gehalten an leichtflüchtigen Kohlenwasserstoff-Verbindungen nachgewiesen. Diese Einträge können eine Gefahr für die Gesundheit darstellen, da sie krebserregend sind. Diese Einträge können nicht ohne erheblichen Aufwand unterbunden werden.

Zweitens wurde gutachterlich festgestellt, dass Teile der Böschungen nicht dauerstandsicher ausgebildet sind (Böschungsbewegungen, Rutschungen, Abstürze
von Böschungsschulter oder Böschungsfläche). Um Dritte vor den bestehenden Gefahren zu warnen, hat die Stadt als Gefahrenabwehrmaßnahme Warnschilder aufstellen lassen, die auf ein Betretungs- sowie ein Badeverbot hinweisen. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr. Es ist lediglich eine Nutzung der Wasserfläche selber mit den Sportvereinen zur Ausübung ihres Sportes geregelt.

Vor dem Hintergrund des Unfalls überprüft gegenwärtig der zuständige Geschäftsbereich die Situation vor Ort und wurde vom Bürgermeister angewiesen,
beschädigte oder nicht mehr vorhandene Schilder umgehend zu ersetzen. Die Stadt begrüßt, dass die Wasserwacht Halle als eine Anrainerin des Hufeisensees
um die Reinhaltung des Gewässers bemüht ist und dass sie plant, mit einem Sonarboot den See abzusuchen und mögliche gefährliche Objekte zu bergen. Dies hat die Stadt der Wasserwacht mitgeteilt.

Gleichzeitig bittet die Stadt die Wasserwacht, die bestehenden Gefahren in der Öffentlichkeit nicht kleinzureden. Der Hufeisensee ist und bleibt ein ehemaliges
Bergbau- und Kippengelände. Das Badeverbot gilt aufgrund der oben genannten Gründe. Es besteht eine erhebliche Unfallgefahr. Zur Aufgabe der Wasserwacht gehört es auch, Menschen dadurch zu schützen, indem nicht die Möglichkeit des Badens suggeriert wird, wo es gefährlich und verboten ist.

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