Tarifverträge für Wach- und Sicherheitsleute sind nun allgemeinverbindlich

7. Juni 2019 | Soziales | Keine Kommentare

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist rückwirkend ab dem 1.Januar 2019 der Entgelttarifvertrag für die Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt mit seinen fünf Anhängen: „Auszubildende und Berufsausbildung“, „Militärische Anlagen und Liegenschaften“, „Kerntechnische Anlagen“, „Feuerwehr“ sowie „Justizdienstleistungen“ für allgemeinverbindlich erklärt worden. Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne folgte damit den Empfehlungen des Tarifausschusses Sachsen-Anhalt.

Wie schon im Vorgängertarifvertrag, der bis zum 31. Dezember 2018 ebenfalls allgemeinverbindlich war, betrifft das neben den jeweiligen, von der Qualifikationsstufe abhängigen Lohn- und Gehaltshöhen auch die zugehörigen Zeitzuschläge, das heißt die Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie die Urlaubsregelungen.

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