Hilfen zur Beerdigung : 1,5 Millionen Euro für Sozialbestattungen im vergangen Jahr

1. November 2022 | Soziales | Keine Kommentare

2021 wurden durch die Sozialleistungsträger des Landes Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1 875 EUR je Antragsteller für Bestattungsleistungen gezahlt, teilt das Statistische Landesamt heute mit. Damit stiegen die Ausgaben das 2. Jahr in Folge wieder an. Diese Leistungen gingen an 830 zur Bestattung verpflichtete Personen.
Es wurden 2021 Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in Höhe von mehr als 1,5 Mill. EUR gezahlt. Das entspricht in etwa dem Stand von 2017. Die erforderlichen Kosten werden übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen.
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfängerstatistiken der Sozialhilfe nach SGB XII unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.

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