Dienstenthebung von Virologe Alexander Kekulé gerichtlich bestätigt

4. September 2023 | Bildung und Wissenschaft | Ein Kommentar

Wie ZEIT ONLINE am 1. September 2023 berichtete, wurde die Dienstenthebung des Virologen Alexander Kekulé vom Verwaltungsgericht Magdeburg für rechtens erklärt. Das Gericht teilte dies ohne Nennung des Namens des betroffenen Professors der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit. Die betroffene Person ist nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Nachrichtenagenturen der deutschlandweit bekannte Wissenschaftler Alexander Kekulé, der während der Corona-Pandemie immer wieder in den Medien präsent war. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hatte im Dezember 2021 eine vorläufige Dienstenthebung gegen Kekulé verhängt, wodurch er seitdem nicht mehr in Forschung und Lehre an der Universität tätig sein durfte.

Die Universität begründete ihre Entscheidung damit, dass der 64-jährige Kekulé seine Lehrverpflichtungen nicht ausreichend erfüllt habe. Insbesondere wurde ihm vorgeworfen, seine Vorlesungen im Sommersemester 2020 nicht persönlich abgehalten, sondern an andere delegiert zu haben. Zusätzlich wird ihm zur Last gelegt, während einer Krankmeldung zwar an Podcast-Folgen für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) mitgewirkt, jedoch die Vorbereitung digitaler Vorlesungen vernachlässigt zu haben.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg stützte seine Entscheidung auf disziplinarrechtliche Ermittlungen, die diese Vorwürfe zu bestätigen schienen. Die Erfüllung der Lehrpflicht sei eine zentrale Aufgabe eines Hochschullehrers, und deren Verletzung könne die Dienstenthebung rechtfertigen, erklärte das Gericht. Die Dienstenthebung sei somit rechtens, obwohl Kekulé in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) zuvor von einem „politischen Verfahren“ gesprochen hatte. Er hatte sich seit langem über die unzureichende Ausstattung seines Lehrstuhls beschwert und behauptet, dass die Universität ihre Zusagen nicht eingehalten habe.

Kekulé war über viele Jahre Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universität in Halle. Während der COVID-19-Pandemie hatte er durch seine öffentliche Kritik an der Politik und der wissenschaftlichen Kommunikation Aufmerksamkeit erregt. In einem Schreiben an namhafte Virologen im Jahr 2020 kritisierte er insbesondere den Umgang mit den Medien und die Art und Weise, wie Forschungsergebnisse während der Pandemie kommuniziert wurden. Interessanterweise war Kekulé selbst regelmäßig in Fernseh-Talkshows zu Gast und verfasste Gastbeiträge zu diesem Thema.

Es bleibt abzuwarten, wie Kekulé auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagieren wird und ob weitere rechtliche Schritte folgen werden.

(Quelle: https://www.zeit.de/gesundheit/2023-09/alexander-kekule-dienstenthebung-uni-halle-gericht-corona-pandemie)

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