@psychofred: So schreibt es der TVÖD- VKA:
Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2 usw.
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an
in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten
einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem
Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
– Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
– Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
– Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
– Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
– Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Ich bin nunmehr das 15. Jahr im ö. D. und habe Stufe 4 erreicht.