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    @psychofred: So schreibt es der TVÖD- VKA:
    Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2 usw.
    Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an
    in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten
    einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem
    Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
    – Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
    – Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
    – Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
    – Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
    – Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

    Ich bin nunmehr das 15. Jahr im ö. D. und habe Stufe 4 erreicht.

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