Startseite › Foren › Halle (Saale) › Untreue: Wiegand wird der Prozess gemacht
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11. April 2014 um 10:33 Uhr #92354
Halles CDU-Chef Tullner meint, der OB soll sein Amt ruhen lassen und behauptet, das ginge. Mir kommen da Zweifel. Kann das mal jemand konkret darlegen.
Der Fall des Dresdener OB Roßberg ist vergleichbar, aber der hat seinen Urlaub angetreten, als das Gerichtsverfahrebn eröffnet wurde. Ob er nach seinem Urlaub noch Gehalt bekommen hat, konnte ich nicht ermitteln.11. April 2014 um 10:47 Uhr #92356So lange er nicht verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Aus welcher Anspruchsgrundlage heraus sollte der OB sein Amt ruhen lassen? Frag doch Herrn Tullner, woher er sein Wissen schöpft.
11. April 2014 um 11:00 Uhr #92359Wenn die Beweislage so erdrückend wäre, dass er gleich in U-Haft sitzen müsste, dann könnte ich die Forderung verstehen. Die nächste Stadtratssitzung wird mit dem Hintergrund sowoeso spanndend. Ich werde schon mal ein Handtuch auf die Liege werfen, sonst gibts keine Plätze mehr.
11. April 2014 um 12:14 Uhr #92374Wenn Tullner doch mal nur so anständig wäre, einfach die Klappe zu halten, da für Dinge, um die es hier geht, keinerlei juristischen Sachverstand hat.
11. April 2014 um 13:22 Uhr #92385Lieber ne starke Forderung als auch nur ne Spur Ahnung vom Beamtenrecht. Gibt es in der CDU Fraktion niemanden mit juristischen Kenntnissen?
Beschließt Herr Tullner nicht sogar Gesetze mit?
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/x7z/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BGST2009rahmen&documentnumber=1&numberofresults=155&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=trueUnd nur, weil es im Land nur die Stufe 1 bei Neueinstellungen gibt, muss das nicht überall so gehandhabt werden.
Manchmal ist so ein bisschen Vorbildung gar nicht so schlecht.11. April 2014 um 13:51 Uhr #92390@menschmeyer: Beim Dammbau spaltet sich die Stadt selber und nicht Wiegand. Es gibt keinen Konsens zwischen Altstadt und Neustadt. Wiegand hat sich klar für eine Seite positioniert (auch das gibts in der Politik immer seltener) und ist damit für eine Fraktion der Buhmann. Er spaltet aber nicht die Stadt, sondern die Saale tut dies.
Ich finde es immer wieder schade, dass Politiker aus den falschen Motiven angeprangert werden. Wiegand wird aus persönlichen Gründen angegriffen, aber mit scheinbar politischen Motiven angeklagt. In Kiel ist es ein sehr komplexer Steuerdeal in Halle sind es drei poplige Referenten – damit hat Halle in der Peinlichkeitsskala mal wieder klar die Nase vorn.
Ich begrüße es wenn Politiker für ernsthafte Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen werden, aber dann sollen auch genau diese zur Sprache kommen und keine Privatfehden ausgetragen werden.
11. April 2014 um 14:01 Uhr #92391Tullner hat nicht behauptet, dass Wiegand schuldig ist, es ist allein die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.
Aber ob ein OB sein Amt ruhen lassen kann, habt ihr noch nicht erklärt.
redhall weiß es ganz offensichtlich auch nicht, er versucht nur, Tullner lächerlich zu machen.11. April 2014 um 16:49 Uhr #92413Es gibt dafür keinen rationalen Grund, die Ämter ruhen zu lassen. In sofern halte ich solche Forderungen für eine Reflexhandlung, aber ein in der Politik immer wieder gerne geübtes Ritual.
11. April 2014 um 16:58 Uhr #92414Mir geht es aber um die Frage, ob er das überhaupt dürfte. Wenn ja, dann könnte er ja mit vollem Gehalt auf die Bahamas fahren und erst wieder erscheinen, wenn er bei Gericht auftreten muss.
11. April 2014 um 19:53 Uhr #92464Ich schätze, dass er das nur dürfte, wenn er von der Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Disziplinarverfahrens dazu veranlasst würde, aber qua eigener Wassersuppe sehe ich dafür keine Berechtigung. (Bin kein Disziplinar-oder Beamtenrechtler)
11. April 2014 um 20:12 Uhr #92465Unsinn gelöscht
12. April 2014 um 17:00 Uhr #92641M.W. kann ein OB die Amtsgeschäfte von sich aus nicht ruhen lassen, da dies faktisch einen Rücktritt darstellen würde. Es gibt allerdings die Möglichkeit,dass der jeweilige Dienstvorgesetzte – in diesem Falle der Stadtrat – mit einer qualifizierten Mehrheit eine Beurlaubung für die Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzung beschließen könnte. Dies wäre allerdings auch mit einer Kürzung der Bezüge um 25%, also auf 75%, verbunden. In Halle gab es das schon einmal im Falle Tepasse, wenn ich mich recht erinnere im Jahr 2002.
12. April 2014 um 17:03 Uhr #92645So wird schon eher ein Schuh draus.
12. April 2014 um 17:59 Uhr #92655Unsinn ist Tullners Forderung, weil das Gesetz ein ruhen lassen des Amtes als OB nicht kennt.
So etwas dürfen nur CDU Miglieder, wie Bundespräsidenten und Minister.12. April 2014 um 18:29 Uhr #92661oder eben Tullner, der auch sonst nix für Halle zustande bringt… jedoch nicht an Minderwertigkeitskomplexen leidet, wie vor ihm schon Herr B. oder Frau P…
24. April 2014 um 18:56 Uhr #93928@psychofred: So schreibt es der TVÖD- VKA:
Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2 usw.
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an
in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten
einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem
Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
– Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
– Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
– Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
– Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
– Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.Ich bin nunmehr das 15. Jahr im ö. D. und habe Stufe 4 erreicht.
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