Verfasste Forenbeiträge

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  • #74495

    @hei-wu
    na dann möchte ich nicht in Dein Wohnzimmer gucken.
    Eigentum ist halt Eigentum.
    (Wobei aber gewisse Richtlinien eingehalten werden sollten, da gebe ich allen Recht.)
    Aber das MMZ vor dem historischen Ankerhof oder der Glasturm der Commerzbank auf dem Markt, oder der Klotz ein Stück weg davon auf dem Markt sind größere Frevel, die wohl der Landschaftsarchitekt?? Dr. Busmann als oberster „Stadt“-Planer verzapft hat, als die „Anfangsumbauten“ in der „Scholle-Siedlung“ hier.

    #74476

    @prostadt
    Ich weiß worauf Du hinaus willst, aber es stehen doch Drumherum eh genug Flächen zur Bebauung zur Verfügung. Das ganze Sportdreieck ist noch eine unbebaute Fläche. da kommt es allerdings auf die Besitzverhältnisse drauf an. Daneben ist auch eine große Kleingartenanlage. Andererseits wurde der Pestalozzipark am Ammendorfer Weg, hinter der Kindereinrichtung, erst erweitert. Da wäre auch genug Bauland, bis hin zur Schule. Am KSB Standort hinter der Bugenhagenstraße ist wohl auch noch etwas Platz.
    Ich sehe hier in der sogenannten „Gartenstadt Gesundbrunnen“ im Moment keine Gefahr, dass die Stadt oder sonst wer hier groß bauen will.
    Aber ich habe noch das mdr TV-Interview vom damaligen Planungschef Dr. Busmann im Ohr, „… in der Siedlung wurde der halbe Baumarkt Deutschlands verbaut … und … es ist eine Pippi Langstrumpf Siedlung …“.
    Von daher ist es eher die Profilierungssucht der Stadt, mit einer kompletten Siedlung aus den 20 iger Jahren zu protzen, aber vielleicht auch ein „Nachtreten“ des Dr. Busmann, der 1999 ja eine mächtige Abfuhr mit seiner Gestaltungssatzung hier im Viertel erlebte und nun evtl. den Anwohnern zeigen will, wer zuletzt lacht. (Was sonst noch für Bausünden durch diesen „obersten Stadtplaner/Archtekten“ in Halle „verbrochen“ wurden lassen wir mal außen vor. Man kann nur für die Stadt und die Einwohner hoffen, dass diese Seilschaften bald „aussterben“. )
    Im Moment kann man aber nur abwarten, wann das Thema Erhaltungssatzung Nr. 55 in den Ausschüssen behandelt wird und ob es bis zum Stadtrat kommt und was dann passiert.
    Vielleicht wird die Erhaltungssatzung ja auch auf ein sinnvolles Gebiet begrenzt, wie auf das Gebiet der etwa gleichaltrigen Mehrfamilienhäuser drumherum mit Böllberger Weg, Robert Koch Straße, Beesener Straße und auf das Gebiet des Pestalozziparkes mit den Kleingartenanlagen. Dann bestände ja keinerlei Gefahr mehr für den Charakter der Siedlung in Richtung Neubebauungsabsichten.
    Aber da nicht einmal ein bestehender Denkmalschutz Gebäude und Anlagen in Halle schützen konnte/kann, was in der Wertigkeit höher und strenger ist als eine Erhaltungssatzung, was soll diese Erhaltungssatzung also wirklich bringen, wenn die Stadt sich „kleinschrumpfen“ will und Neubauten trotzdem genehmigen würde? Es hätten nur die Eigenheimbesitzer das Nachsehen, weil weiterhin für jegliche Baumaßnahme, egal ob auf der Straßenseite oder im Gartenbereich, eine behördliche Genehmigung eingeholt werden muss.

    #74449

    @Elke

    Darf ich Dich erst einmal berichtigen? Es sind ca. 900 Unterschriften der Eigenheimbewohner, die diese Erhaltungssatzung ablehnen. Nicht nur 400.
    Aufgescheucht ist richtig, weil von der Stadt ja alles genehmigt werden muss, was man an seinem Eigentum „baulich“ verändern will. (siehe auch den Artikel in den Sontags-Nachrichten vom 03.11.2013)

    Ich glaube so langsam, der Sinn einer Erhaltungssatzung ist hier Manchem nicht klar.
    Die Stadt kann alles Mögliche in die Begründung einer Erhaltungssatzung reinschreiben, es muss nur gesetzeskonform sein. Das muss aber nichts mit den tatsächlichen Absichten zu tun haben, die dahinter stecken und die keiner kennt.
    Deshalb lieber jetzt der Versuch, die Stadträte umzustimmen, dass diese Erhaltungssatzung nichts (mehr) bringt und ersatzlos gestrichen wird.
    Und das hat auch der OB, nach einem Besuch der Gertenstadt im Vorfeld, erkannt und unterstützt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Die Internetseite „hallelife.de“ hat da etwas im Internet zu Erhaltungssatzungen zusammengefasst.
    Zitat:
    „… Eine Erhaltungssatzung zielt darauf ab, dass der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Die Erhaltungssatzung „Gartenstadt Gesundbrunnen“ gilt seit 5. Februar 2004 und würde für alle oben genannten Maßnahmen seit dieser Zeit gelten …. “

    Die Stadt kann aber trotz einer Erhaltungssatzung alles genehmigen oder eben nichts. Es liegt alles im Ermessensspielraum eines oder mehrerer Ämter.
    Wer will das als Eigentümer schon, da es ja sowieso eine Bauordnung und auch ein Nachbarschaftsgesetz gibt?

    Im Internet wird zum Beispiel auf Berlin Prenzlau verwiesen. Dort verhindert die Erhaltungssatzung die Luxussanierung von Mietwohnungen, weil diese Satzung dort strikt angewandt wird.
    Auch im Internet wird das Beispiel München genannt. Dort soll es auch eine Erhaltungssatzung geben, die aber nicht angewandt wird. Die Folge ist, es fliegt so langsam der „Mittelstand“ raus, damit sich „Schickimicki“ breit machen kann.

    Eine Erhaltungssatzung schützt also nicht automatisch vor irgendwelchen Neubauten oder wie @prostadt sagte. Zitat: “ … vor dem Baukrieg der HWG,GWG und Papenburg ….“

    #73440

    @luci,

    genau, in dieser Erhaltungssatzung steht nichts Genaues.
    Die Stadt kann bei der Straßenansicht reinreden, beim Buddeln eines Loches im Garten, beim Aufstellen eines Geräteschuppens im Garten etc. .
    Hier will einfach keiner mehr diese „Ochsenaugen-Gauben-Dachfenster“ zurück haben.
    Oder grüne Zäune, grüne Eingangstüren oder die schweren Holz-Fensterläden.
    Am liebsten würde es die Stadt sicher sehen, wenn die Anwohner immer für alles eine Genehmigung beantragen müssen und natürlich dafür ordentlich löhnen. Dagegen wehren sich hier alle.
    Dass nun ausgerechnet die KFZ-Stellplätze im Vorgarten die Anwohner wach rütteln ist allein Schuld der Stadt. Das Gerichtsurteil von 06/2012 war völlig ok, da gegen geltendes Recht verstoßen wurde und der Richter hatte sogar eine Ortsbegehung vorgenommen, wenn ich das richtig gelesen habe.
    Da fiel dann wohl auch ein Parkplatz auf der Straße weg, was aber nicht immer der Fall ist / war.
    Aber dann 32 Anhörungsschreiben mit Androhungen an Eigentümer zu verschicken, die mehrheitlich bereits vor 2004 einen Stellplatz mit Genehmigung hatten bzw. für den keine Notwendig war, wie auch die Stadt damals auf Nachfrage den Anwohnern antwortete, das ist nicht zu verstehen. Außer, man wollte sich die Anwohner einzeln, bzw. in kleinen Grüppchen vornehmen, was aber nun schief ging.
    Und diese angeschriebenen Anwohner bräuchten wohl nicht einmal bis vor das OVG, weil die Rechtslage eindeutig anders als im vorliegenden Fall ist und der Streitwert dadurch ja auch bekannt ist. Das würde ganz schön teuer für die Stadt werden, bei den Stellplätzen die schon vor der Erhaltungssatzung bestanden und sich teilweise schon zu DDR Zeiten harmonisch ins Straßenbild „einfügten“.
    Die Stadt kam 1999 schon zu spät und das kann auch eine Erhaltungssatzung aus dem Jahre 2004 nicht mehr herausreißen.
    Bis jetzt habe ich aber hier noch kein Argument gehört, dass mich als Anwohner überzeugen könnte, dass diese Erhaltungssatzung etwas Positives für die betroffenen Anwohner, sprich Eigenheimbesitzer, mitbringt.
    Wie bereits gesagt, die Mehrfamilienhäuser der Pestalozzistraße sind davon ausgenommen. Der Pestalozzipark mit den Schrebergärten ist das einzige Areal, von wo evtl. mal, lt. PROSTADT, „… 4 oder vielleicht 7 Stockwerke hoch der neue Nachbar grüßt …“, wenn die Erhaltungssatzung vom Stadtrat gekippt wird.
    Ansonsten ist das sogenannte „scharfe“ Schwert eher ein Pappschwert für die Eigenheimbesitzer, da rundherum sowieso alles außerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung liegt.
    Und das nicht einmal denkmalgeschützte Bauten in Halle stehen bleiben, das kennen wir doch jetzt schon zur Genüge.
    Was bringt also diese Erhaltungssatzung Nr. 55?

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