Landarztgesetz verabschiedet

27. September 2019 | Kurznachrichten | Keine Kommentare

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Landarztgesetz verabschiedet.  Es soll die medizinische Versorgung im ländlichen Bereich sicherzustellen und zu stärken. Mit Beginn des Wintersemesters 2020/21 sollen fünf Prozent aller Medizinstudienplätze im Land explizit für zukünftige Landärztinnen und Landärzte reserviert werden. Das sind rund 20 Plätze pro Semester für Studierende, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung zehn Jahre in bisher unterversorgten Regionen tätig zu werden.

 

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