Pest-Paragraph vom Tisch: Doch keine strengeren Corona-Regeln für Schülerinnen und Schüler

19. September 2022 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner hat erleichtert und erfreut auf das Einlenken der Bundesregierung nach Kritik an der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in der vergangenen Woche reagiert.

So hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigt, COVID-19 in den so genannten ‚Pest-Paragraphen‘ §34 im Infektionsschutzgesetz aufzunehmen, der auch Krankheiten wie Pest, Cholera, Tuberkulose oder Krätze auflistet. Demnach dürften Kinder und Lehrkräfte, die mit einer dieser Krankheiten infiziert sind oder bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, die Schulen nicht mehr betreten, bis sie ein Ende der Ansteckungsgefahr nachweisen könnten. Damit hätten in Schulen strengere Regeln gegolten als in anderen Lebensbereichen.

An diesen Plänen hatte es in der Kultusministerkonferenz jedoch deutliche Kritik gegeben.

Eva Feußner erklärte nun: „Das Gesetz in seiner bisherigen Form hätte eine völlig inakzeptable Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern gegenüber der restlichen Bevölkerung bedeutet. Insofern bin ich ausgesprochen froh, dass dieser offensichtlich falsche Weg – auch durch den Einsatz des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalts – nun nicht eingeschlagen wird.“

Die weiteren Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes für Schulen werden von der Änderung nicht berührt. Im Falle einer Verschärfung der Infektionslage können die Bundesländer wieder eine Testpflicht verhängen und eine Maskenpflicht ab Klasse 5 einführen. Schulschließungen soll es nicht geben.

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