Deutschland Flickenteppich: Klagen gegen das Beherbergungsverbot

20. Oktober 2020 | Politik, Soziales, Vermischtes, Wirtschaft | Ein Kommentar

Da sich die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrem Treffen vor knapp einer Woche nicht über einheitliche Regeln für das Beherbergungsverbot einig wurden, macht Deutschland seinem oftmaligen Vergleich mit einem Flickenteppich auch weiterhin alle Ehre. So unterscheiden sich die Regeln von Bundesland zu Bundesland.

Wer also jetzt in den Herbstferien aus einem der inzwischen zahlreichen innerdeutschen Corona-Risikogebieten anreist, für den gelten je nach Zielort besondere Regeln – die teilweise aber auch schon wieder gekippt wurden.

So müssen beispielsweise fast in allen nördlichen Bundesländern – mit Ausnahme von Bremen – Reisende aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen, bevor sie in einem Hotel übernachten dürfen. In Mecklenburg-Vorpommern muss zudem eine Quarantänepflicht eingehalten werden. Niedersachsen und Baden-Württemberg waren jedoch die ersten Bundesländer, in denen Gerichte diese Regelungen wieder aufgehoben haben, während ein Gericht in Schleswig-Holstein hingegen die Klage eines Gastronomen abwies.

Da auch Sachsen-Anhalts Landesregierung vorerst an dem Verbot festhalten will und im Zweifel das Oberverwaltungsgericht entscheiden lassen will, klagen nun auch Tourismusanbieter aus Sachsen-Anhalt gegen das Beherbergungsverbot. Konkret wollen ein Hotelbetreiber aus dem Harz und ein privater Anbieter von Ferienwohnungen aus Naumburg am Nachmittag Klage im Landgericht einreichen.

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