Handwerkskammer ist gegen Aufrüstung von Registrierkassen

19. Juni 2020 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Das Bundesfinanzministerium lehnt eine Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassen nach dem 30. September 2020 ab. Diese Weigerung belastet unnötig Handwerksbetriebe, kritisiert Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der
Handwerkskammer Halle. „Eine solche Haltung in der aktuellen Krisensituation ist kaum nachvollziehbar und verursacht unnötige Belastungen, die Unternehmen tragen müssen“, sagt Dirk Neumann.

Handwerksorganisationen wie die Handwerkskammer Halle fordert seit langem, das Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung vom 26. September 2017 zu verschieben. „Für den Staat wäre diese Verschiebung kostenneutral. Unternehmen könnten dagegen bei einer Fristverlängerung die notwendigen Mittel für die Bewältigung der Coronakrise stecken, die sie nun für die Anschaffung von neuen Kassensystemen brauchen. Jetzt können nur noch dieFinanzämter für die Betriebe unverhältnismäßige Härten abwenden und diedringend benötigte Rechtsicherheit herstellen“, so Neumann weiter.

Fristverlängerung auf Antrag möglich

Der Hauptgeschäftsführer verweist auf die Möglichkeit, dass jeder Betriebeinen Antrag auf Fristverlängerung stellen kann. Ein Musterantrag für Handwerksbetriebe steht auf der Website der Handwerkskammer zum Download
unter www.hwkhalle.de/kassen bereit.

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