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9. Juli 2019 um 13:40 Uhr #349273
Die Abbiegespur am Riebeckplatz verschwindet nicht. Sie wird nur neu angelegt.
http://www.tvhalle.de/mediathek/view/569111/05_07_2019_Rechtsabbiegen_am_Riebeckplatz.html
Das geht auf eine Empfehlung des Stadtrates zurück:
https://www.mz-web.de/halle-saale/verkehr-in-halle-was-sich-am-riebeckplatz-veraendern-soll-24191988Ich finde es gut, dass man sich nicht nur auf die Bedürfnisse der Radfahrer konzentriert.
9. Juli 2019 um 16:14 Uhr #349278Kommt sie dahin, wo das Auto steht? 🙂
9. Juli 2019 um 17:07 Uhr #349291Einfach den Beitrag von TV-Halle gucken. Dort wird der Plan gezeigt.
9. Juli 2019 um 17:20 Uhr #349292Du freust dich also auf eine weitere Ampelregelung für Autofahrer? Da sind wir ja mal einer Meinung. Das wird den Verkehr in Halle weiter entschleunigen. Jede Ampel mehr ist eine klare Aussage: das Radfahren ist in der Stadt bald deutlich schneller als das Autofahren. Das ist auch gut so.
9. Juli 2019 um 18:32 Uhr #349294„Jede Ampel mehr ist eine klare Aussage: das Radfahren ist in der Stadt bald deutlich schneller“
*prust* Wissen wir doch.9. Juli 2019 um 21:47 Uhr #349305@SFK, Ampeln gelten auch für Radfahrer, wenn der Radfahrer also in die selbe Richtung wie das Auto möchte treffen sie sich an der selben Ampel, jetzt vielleicht nicht direkt am Riebeckplatz aber für andere Straßen trifft das zu.
9. Juli 2019 um 21:56 Uhr #349307Rechts abbiegen wird bald generell verboten.
Wenn man 3x links abbiegt kommt man auch nach rechts, aber ordentlich.9. Juli 2019 um 22:43 Uhr #349308Selbstverständlich gelten Ampeln am Riebeckplatz nicht für Radfahrer, denn sie dürfen ja dort nicht lang fahren. Im Übrigen dürfen Radfahrer an allen Ampeln rechts an den Autos vorbei bis vor zur Ampel vorfahren und müssen sich nicht anstellen, wie nach einer Bockwurst, so aber die Autofahrer. Wir haben also eine Menge Privilegien, die uns das Abhängen der überflüssigen Blechhaufen locker erlauben. Das ist auch gut so.
9. Juli 2019 um 23:12 Uhr #349309Wenn man vom Riebeckplatzkreisel nicht mehr abbiegen kann, ist das ein nachhaltiger Schritt für eine positive demographische Entwicklung Halles. So ergeben dann auch die Hotelbauten am Platz einen Sinn.
10. Juli 2019 um 06:44 Uhr #349317Leider ist das Parlament nicht zu sehen. also schnell einen Kreisel auf den Marktplatz, Big Ben haben wir auch!
10. Juli 2019 um 10:43 Uhr #349353SfK, so schaffst Du kein gutes Verhältnis zwischen Rad- und Autofahrer.
Denke immer daran, der Blechhaufen ist hinter Dir.10. Juli 2019 um 14:03 Uhr #349369@SFK, aber nur wenn ausreichend Platz neben den Fahrzeugen ist, und wie definieren wir nun ausreichend Platz, ist ausreichend wenn man den Spiegel gerade so nicht berührt oder ist ausreichend Platz wenn man umfallen kann und den Nebenman nicht berührt. Hier muss definiert werden was „ausreichend Platz“ ist. Ich bin da ja für die beliebte Poolnudel die Radfahrer gerne als Abstand haben möchten. Dumm nur das dann kein Radfahrer mehr rechts an einem Auto vorbei kommt. Auch mittig zwischen wartenden Fahrzeugen ist laut StVO keine Option. SFK guck dir mal das Video von TV Halle an, da fähtt ein Radfahrer durch die Baustellenabsperrung wo der wohl hin will.
- Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 10 Monaten von McPoldy.
10. Juli 2019 um 21:05 Uhr #349377Beim rechts Vorbeifahren an der Kreuzung gelten nicht dieselben Regeln wie beim Überholvorgang. Bitte mal informieren!
10. Juli 2019 um 21:25 Uhr #349378
Anonym@SFK, aber nur wenn ausreichend Platz neben den Fahrzeugen ist,
Nach §1 ist es übrigens verboten, einen anderen Verkehrsteilnehmer zu behindern. Das heisst, es ist damit auch verboten, durch bewusstes weit rechts fahren, den Fahrradverkehr am rechts vorbei fahren zu behindern.
Nur mal so als Hinweis an diverse Autofahrer-Mätzchen.
10. Juli 2019 um 22:45 Uhr #349380In der StVo steht, rechts vorbeifahren ist gestattet wenn ausreichend Platz ist. Was ist ausreichend Platz, wenn der Radfahrer meinen Kollisionsalarm auslöst, also näher wie 50 Cm von meinen Sensoren weg ist ist das nicht ausreichend Platz, da wird mit permanent angezeigt das da was ist was da nicht hingehört bei diesem Abstand. Weil am Ende regt sich der Radfahrer auf warum kein 1,50 Meter Abstand gehalten wird beim anfahren, der Radfahrer hat die Situation aber selbst herbei geführt. Deshalb die Frage nach der Präzision der erforderlichen Abstände, ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber da langasam mal präzisiert und auch Vorgaben für Radfahrer erlässt. Denn die Formulierung „ausreichend Platz“ ist ja nun nicht wirklch aussagekräftig. Und wie heute in der Delitzscher Strasse halten sich Radfahrer ja wohl selbst nicht an die Regeln wenn sich schon 2 Radfahrer gegenseitig beim Überholen umfahren weil die Überholabstände nicht eingehalten werden.
10. Juli 2019 um 23:57 Uhr #349381Extra für dich:
„Einige Autofahrer pochen darauf, dass Radler 1,5 bis 2 Meter Platz zum Pkw einhalten sollen. Ihr Argument: Sie selbst müssten diesen Absatz schließlich auch einhalten, wenn sie Radfahrer überholen. In der Praxis ist das aber unmöglich. Außerdem sind die beiden Situationen nicht vergleichbar. Überholt der Autofahrer Radfahrer, sind beide in Bewegung, und der ungeschützte Zweiradfahrer kann schnell stürzen, wenn er erschrickt oder gar touchiert wird. Darf hingegen der Radfahrer den Autofahrer langsam überholen, steht der Pkw sicher auf vier Rädern. Häufig wird vorgebracht, dass Radfahrer bei diesem Manöver die Außenspiegel abfahren oder die Seite verkratzen würden. „Das ist aber mehr urbane Legende als tatsächlich ein verbreitetes Problem“, sagt Krusch. Eine seitliche Berührung des Kfz oder gar ein Aufprall am Außenspiegel hätte für Radfahrer rechtliche, vor allem aber auch unmittelbare körperliche Folgen.“
11. Juli 2019 um 00:06 Uhr #349383Da du nicht der erste bist, der diese Frage stellt, gibt es Rechtsprechung dazu.
11. Juli 2019 um 05:44 Uhr #349385Es ist die verschwommene Meinung eines Anwaltes. Besser wären entsprechende Urteile.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.Ich konstatiere:
„Böse“ Verkehrsmittel dürfen Gesetze nicht einhalten.
„Gute“ Verkehrsmittel müssen Gesetze nicht einhalten.11. Juli 2019 um 14:15 Uhr #349426Ähm, Rechtsprechung sind Urteile, keine Meinungen.
11. Juli 2019 um 17:50 Uhr #349428„Rechtsprechung sind Urteile“
Ja bitte, ich höre.
Zur Erinnerung: Es geht um Warten an Ampeln:
1. Müssen Autofahrer im Gegensatz zu §2 Abs.1 rechts einen Streifen für Radfahrer freilassen?
2. Welchen Sicherheitsabstand muss ein Radfahrer lassen.11. Juli 2019 um 18:53 Uhr #349429
Anonym1. Müssen Autofahrer im Gegensatz zu §2 Abs.1 rechts einen Streifen für Radfahrer freilassen?
Es ist doch ganz eindeutig.
Du darfst nicht auf deiner Spur ganz weit rechts fahren, um den Weg eines Fahrradfahrers zu blockieren.
Kommt also ein Fahrradfahrer von hinten an und du siehst ihn im Rückspiegel, dann darfst du ihn nicht bewusst blockieren.
Stehst du allerdings bereits im Stop and Go rechts in deiner Fahrspur fest, müsste man dir nachweisen, dass du dort stehst um Fahrradfahrer zu blockieren. Der Beweis dürfte schwer bzw. unmöglich werden.Im Sinne von §1 (der vor dem §2 in der StVO steht) ist aber geboten, den anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. Fährst du also rechts um grundsätzlich keine Fahrradfahrer an dir vorbeizulassen, handelst du zwar STVO-widrig, den Vorsatz dürfte aber nicht nachweisbar sein. Dennoch ist es unschön anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.
Soweit meine unmaßgebliche juristische Laienmeinung.
11. Juli 2019 um 19:02 Uhr #349430Es kommt mir nicht darauf an, dass sie jemand was ausspinnt, sondern ob es entsprechende Urteile gibt.
Was du schreibst ist Unsinn.
„Kommt also ein Fahrradfahrer von hinten an und du siehst ihn im Rückspiegel, dann darfst du ihn nicht bewusst blockieren.“
Wi soll ich ihn denn blockieren? Ich stehe doch.
Ich muss gewiss nicht in den Rückspiegel schauen, ob da vielleicht ein Radfahrer von rechts kommt. Zu deiner Belehrung: Radfahrer dürfen an verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren, aber nicht an fahrenden rechts überholen.Aber überlassen wird das doch dem glücklichen Hans, der sucht gerade Urteile.
11. Juli 2019 um 19:42 Uhr #349431Ich fahre immer so weit rechts, wie es geht. Da kommt kein Radfahrer vorbei. Das ist eine gute Lösung für beide Seiten.
11. Juli 2019 um 20:25 Uhr #349432Farbi, die Regelung gab es doch schon in der DDR. Hast du die da auch so begriffsstutzig ausgelegt? Fakt ist: Wenn ein Radfahrer rechts bis zur Kreuzungslinie fährt, was er unstreitg tun darf, wenn eine ausreichende Lücke ist, er stehen bleibt, die Ampel dann umschaltet, so darf ein Autofahrer ihn nur überholen, wenn er den Überholabstand einhält. Der Autofahrer muss also ggf. warten, bis alle Räder vorbei sind. Das ist auch gut so.
- Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 9 Monaten von Stadt_für_Kinder.
11. Juli 2019 um 20:27 Uhr #349433Die kannst du dir selber raus suchen, du suchst doch so gerne. Ich weiß ja, was ich gelesen habe.
Farbenfreund, wenn du mal draußen unterwegs wärst, würdest du vielleicht wissen, dass es Gang und Gebe ist, vor Ampeln noch schnell Radfahrer zu überholen und dann scharf nach rechts zur Bordsteinkante zu ziehen, um dort anzuhalten.
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