Hast du noch nicht geschnallt, dass es nicht ums Überholen geht?
„Solch Statement war so sicher wie das Amen in der Kirche“
Die StVO sollte eigentlich das Amen in der Kirche sein und nicht analog dem Duden, der seit geraumer Zeit meint, man kann so oder so schreiben,
Da ändern auch Plapperguschen nichts daran. Urteile gehen davon aus, dass Radfahrer einen Abstand von 1 m zu parkenden Autos halten müssen. Mit 0,6 m wird die Breite des Radfahrers gerechnet. 0,6 m Abstand muss der Radfahrer zum Auto halten, an dem er vorbei fahren will. Welcher Radfahrer hält das ein?
Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 9 Monaten von farbspektrum.
Zur Erinnerung: Es ging hier eigentlich um eine Baumaßnahme, die als erforderlich angesehen wird, weil zu viele Autofahrer zu doof zum Rechtsabbiegen mit Schulterblick sind.
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