Grünes Band: Nationales Naturmonument ist gesamtdeutsche Erfolgsgeschichte
8. April 2019 | Natur & Gesundheit | 4 KommentareAnlässlich der erneuten kritischen Äußerungen aus den Reihen der CDU-Landtagsfraktion zum Grünen Band erklärt Britta-Heide Garben, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:
„Das Grüne Band in Sachsen-Anhalt zum Nationalen Naturmonument zu erklären, ist eine richtige Entscheidung, auf die wir in Sachsen-Anhalt stolz sein können. Es ist eine gesamtdeutsche und europäische Erfolgsgeschichte. Gerade bei diesem Vorhaben sollte auch für die CDU-Landtagsfraktion gelten, dass der 30. Jahrestag nicht der Zeitpunkt für die Pflege ideologischer Vorbehalte oder geschichtsvergessener Spielchen ist. Politik muss Möglichkeiten schaffen und nicht nur sagen, was alles nicht geht. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution einen Anspruch, dem wir nachkommen sollten.
Erinnerung an die unmenschliche Grenze
Das Grüne Band verbindet unsere gemeinsame innerdeutsche Geschichte mit neuen Perspektiven. Das Nationale Naturmonument ist das geeignete Instrument, um einerseits die dort im Schatten der ehemaligen Grenze erhaltenen Lebensräume dauerhaft zu sichern und gleichzeitig die Erinnerung an die unmenschliche Grenze als nationale Aufgabe in der Landespolitik zu verankern. Den im Bereich der Erinnerung tätigen Vereinen und Einzelpersonen sollen endlich eine Struktur auf Landesseite zur Verfügung stehen, die sie dauerhaft trägt. Gleichzeitig wird das Grüne Band auf diese Weise noch attraktiver für Besucherinnen und Besucher.
Schon der thüringische Teil des Grünen Bandes wurde 2018 zum Nationalen Naturmonument erklärt. Auch das zeigt, dass das Grüne Band ein gemeinsames Erfolgsprojekt ist, das an gemeinsame Geschichte erinnert, die innerdeutsche Zusammenarbeit fördert und unsere Lebensgrundlagen, also die Schöpfung, bewahrt und schützt.“
Hintergrund:
Paragraph 24 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz:
„Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“
4 Kommentare
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Danke @wolfgangAldag für die fachkundige Auskunft.
@wolli. Die CDU blockiert das Ganze, weil mit der Ausweisung als Nationales Naturmonument verbunden ist, dass die betroffenen Gebiete unter Naturschutz gestellt werden. Das ist gesetzlich so geregelt. Aber nur mit der Ausweisung als Nationales Naturmonument bekommt man auch denn Punkt Erinnerungskultur transportiert. So will es das Gesetz. Die CDU befürchtet, dass die bereits entstandenen landwirtschaftlichen Flächen die im Grünen Band liegen entwertet werden, weil durch die unter Schutzstellungen Einschränkungen in der Bewirtschaftung mit sich bringen. Das wird so sein, dafür gibt es jedoch Entschädigungen. Explizit wird aber geregelt, dass konventionelle Landwirtschaft weiter möglich ist.
Was kam denn aus den Reihen der bösen CDU-landtagsfraktion Kritisches?
War das grüne Band nicht eine der letzten Aktionen der CDU- DDR Regierung. Das einzig brauchbare, was sie je gemacht haben!