Startseite Foren Halle (Saale) Es geht um den Schutzraum Schule

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  • #341593

    Die Generalstaatsanwaltschaft prüft derzeit, ob die Einstellung der Ermittlungen gegen einen 18jährigen Berufsschüler wegen des Zeigens des Hitlergruß
    [Der komplette Artikel: Es geht um den Schutzraum Schule]

    #341594

    Sehe ich auch so.

    #341595

    Schüler sind in der Entwicklung begriffenen Menschen, die machen auch mal Blödsinn, die Strafe sollte mit den Mögkichkeiten der Schule erfolgen und nicht mit den Möglichkeiten des Staatsanwaltes. Ein Schüler soll in der Schule erzogen werden und wegen eines solchen danach nicht als vorbestraft gelten. Aufklärung ist nötig, warum der Hitlergruß verboten ist.

    #341596

    Ist das denn noch Blödsinn? Wo hört der Blödsinn denn dann auf?

    #341597

    wolli, der junge Mann ist 18 Jahre jung. Der weis, wer Hitler war. „Wehret den Anfängen“. Und „ein Schüler soll in der Schule erzogen werden“, wo lebst du denn? Das war einmal. Mein Professorfreund, Dr. Reinhard Nemson, Chef der Erziehungswissenschaft an der Uni in Halle, nach der Wende flugs abgewickelt, würde sich über deine Meinung hier freuen, weil, natürlich soll und muss die Schule auch erziehen, besser Lebenshilfe leisten. Tut sie das?

    #341598

    Schon eine merkwürdige Weltsicht. Bei Schülerstreiks wird gleich nach Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen gerufen, aber ein Hitlergruß eines Volljährigen wird als harmloser „Blödsinn“ abgetan.

    #341599

    teu

    Es ist ja so, dass wenn die AfD schreit
    https://www.watson.de/deutschland/best%20of%20watson/521080660-afd-macht-schule-in-hamburg-antifa-vorwuerfe-loest-falsche-empoerung-aus
    durchaus die sogenannten Journalisten der BILD u.a. einen steifen Penis bekommen.
    Bei „Sieg Heil“ bekommen dies offenbar unsere Staatsanwälte.
    Erinnert mich an Freisler.

    #341600

    Blödsinn ist Angesicht der Stolpersteine in Halle eine unwürdige Verharmlosung!

    #341601

    Die höchste Schulstrafe ist eine Versetzung an eine andere Schule. Meinst du das reicht @wolli?

    #341616

    Es gibt im StGB nicht umsonst die §§ 86 und 86a. Und volljährige und mündige Bürger haben sich diesem gesetzeswerk zu unterwerfen. Da steht nirgendwo drin, daß es bestimmte Altersausnahmen gibt.

    #341617

    Eben. Danke, @Schulze. Diese unendlichen Relativierungen und Verharmlosugen eindeutig rechtsextremistischer, demokratiefeindliche und terroristischer Propaganda werden nicht dadurch besser, dass man krampfhaft versucht, existierenden und angeblichen Linksextremismus in der Gesellschaft ausfindig zu machen.

    #341618

    Ich finde es immer noch interessant, dass es in einer öffentlichen Schule keine öffentlichen Räume geben soll. Die Klasse selbst ist öffentlich – und keine private Party.

    #341622

    Sonst gäbe es ja auch keine Schulpflicht, wenn es eine private Party wäre.

    #341623

    Der Vergleich hinkt – schließlich sind Gefängniszellen auch kein öffentlicher Raum.

    #341654

    M.E. ist das Klassenzimmer nicht öffentlich, denn es haben ja nur die Schüler und Lehrer Zutritt. Ich möchte nicht, dass ein Schüler, der einen Fehler gemacht und sich dafür entschuldigt hat als vorbestraft gilt und dadurch enorme Schwierigkeiten bei seiner weiteren Entwicklung haben wird.

    #341655

    @Hei-Wu

    Ich kann deine Meinung nicht nachvollziehen. Öffentlich kann man nicht nur im dem Sinne auslegen, ob eine Tür dazwischen ist oder nicht und Nichtschüler keinen Zugang mangels Zugehörigkeit zur Schule haben. Nirgendwo steht im Gesetz, dass es sich um öffentlich ZUGÄNGLICHE Räume handeln muss. Schule ist Teil des öffentlichen Lebens. Sie hat einen öffentlichen Bildungsauftrag. Auch der Hitlergruß in einem Speisesaal einer Vollzugsanstalt kann ein öffentlicher Raum sein. Auch eine Bibliothek, in der man zB nur Zutritt mit einer Lesekarte hat, bleibt deswegen ein öffentlicher Raum.

    Gegenfrage an dich: Wäre der Hitlergruß in einem Hörsaal dann ebenso nicht öffentlich? Davon wärst du wohl kaum überzeugt.

    Zweite Gegenfrage: Warum hat die Staatswanwaltschaft den Fall nicht von einem Gericht beurteilen lassen? Im Einstellungsbescheid wurde expressis verbis nicht auf eine Gerichtsentscheidung verwiesen.

    #341660

    Wolli, die Schwierigkeiten in der Entwicklung hat er schon mit diesem nervösen Armzucken.

    #341662

    Zumal der Gesetzgeber eindeutig bestimmt, dass Menschen i.d.R. ab dem 14. Lebensjahr strafmündig und verantwortlich sind. Die Schule ist kein strafrechtsfreier Raum.

    #341665

    Ich kann deine Meinung nicht nachvollziehen.

    Die von Dir kritisierte Meinung vertrete ich gar nicht.

    #341669

    Es gibt im StGB nicht umsonst die §§ 86 und 86a. Und volljährige und mündige Bürger haben sich diesem gesetzeswerk zu unterwerfen. Da steht nirgendwo drin, daß es bestimmte Altersausnahmen gibt.

    Deine Schulzeit war auch kurz und erfolglos oder?

    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22429/jugendstrafrecht

    Übrigens, muss dafür ja erst mal eine Straftat vorliegen. Die erste Instanz hat es ja deutlich verneint.

    Eben. Danke, @schulze. Diese unendlichen Relativierungen und Verharmlosugen eindeutig rechtsextremistischer, demokratiefeindliche und terroristischer Propaganda werden nicht dadurch besser, dass man krampfhaft versucht, existierenden und angeblichen Linksextremismus in der Gesellschaft ausfindig zu machen.

    Mich stören ja eher generell diese unendlichen Relativierungen und Verharmlosugen eindeutig extremistischer, demokratiefeindliche und terroristischer Propaganda. Das wird nicht dadurch besser, dass man krampfhaft versucht, existierenden und angeblichen Extremismus in der Gesellschaft ausfindig zu machen.

    Aber vielleicht muss ich erst mein eigenes Reich gründen um in die Tiefen des guten und schlechten Extremismus einzutauchen.

    #341671

    „Aber vielleicht muss ich erst mein eigenes Reich gründen um in die Tiefen des guten und schlechten Extremismus einzutauchen.“

    Na endlich ist es raus.

    #341677

    Die Straßenbahn ist m.M. ein öffentlicher Raum und als dort auf der Fahrt nach Halle-Neustadt von einem Jugendlichen der Hitlergruß gezeigt wurde, habe ich die Notbremse gezogen und den Fahrer aufgefodert, die Polizei zu rufen, die auch schnell da war. Die haben den Jugendlichen mitgenommen. Ob eine Anzeige oder Strafe erfolgte, weiß ich nicht.

    #341678

    @Hei-Wu

    Dann habe ich einen früheren Post missverstanden. 😉

    #343268
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