Startseite Foren Halle (Saale) und der Rest der Welt IS-Frau Leonora aus Sangerhausen

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  • #338839

    Heute berichtet mz-web.de über Leonora und ihr Schicksal. Sie hatte sich dem IS angeschlossen und war ausgewandert. Jetzt möchte sie nach Deutschland zurück.
    Noch ist keine endgültige rechtliche Entscheidung getroffen. Aber ich denke, darüber könnten wir einmal unsere Meinungen austauschen.
    Im konkreten Fall: Was soll bei einer Verhandlung vor Gericht entschieden werden? Leonora war 15 Jahre alt bei ihrer Auswanderung!

    #338846

    Jugendstrafrecht.

    #338881

    Immerhin.
    Es ist ein Alter, in dem die Jugendlichen bei der Jugendweihe in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen wurden. Mich würden die Beweggründe interessieren, welche Vorstellungen sie durch Schule, Elternhaus und Umfeld (welches?) vermittelt bekamen.

    #338883

    Anonym

    Ich würde die Betreuung der jungen Verirrten durch den Gutmenschen hei-wu vorschlagen. Das ist genug Strafe für beide.

    #338889

    Jugendstrafrecht.

    Mal sehen wie es dort lokal gehandhabt wird. Je nach Region hat man es ja nicht so mit Angehörigen des IS. Spart sicher viel Zeit und Geld, wenn sie vor Ort ihre Strafe verbüßt.

    #338896

    teu

    Sie hat noch die deutsche Staatsbürgerschaft?
    Wenn ja –
    wo ist das Problem?

    #338899

    Es ist ein Alter, in dem die Jugendlichen bei der Jugendweihe in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen wurden

    Den Quatsch glauben doch nicht mal Oma und Tante.

    #338904

    Sie hat noch die deutsche Staatsbürgerschaft?
    Wenn ja –
    wo ist das Problem?

    Kommt darauf an. Hat sie diese noch? Hat sie nur diese? Wird sie überhaupt an Deutschland überstellt? Das sie zurück will, kann ich mir vorstellen.

    #338906

    teu

    Zitat: Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich verboten. Ihr Verlust darf nur aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung erfolgen.

    Verlust oder Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit

    Damit ist alles geklärt.

    #338907

    Nein.

    #338908

    teu

    Nein.

    Seht, wie ein seichter Fluß, der voller Wirbel läuft,
    Je minder tief er ist, die kleinen Kreise häuft!
    Des seichten Glycons Bild, des Lächlers ohne Geist,
    Der stets die Backen dehnt, stets ihre Grübchen weist.

    Friedrich von Hagedorn

    #338921

    Zitat: Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich verboten. Ihr Verlust darf nur aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung erfolgen.

    Verlust oder Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit

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    Damit ist alles geklärt.

    Das tangiert nur einen der von mir genannten Fälle und für den soll es eine entsprechende Änderung geben:
    https://www.deutschlandfunk.de/cdu-is-kaempfern-mit-doppelpass-deutsche.1939.de.html?drn:news_id=980724

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