Nach Messerstecherei auf der Ziegelwiese: Revision gegen Urteil wurde verworfen. BGH bestätigt 5 Jahre Haft

28. Juni 2018 | Vermischtes | Keine Kommentare

Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Halle hatte einen im August 2000 geborenen Angeklagten am 05.09.2017 wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 04.06.2016 auf der Ziegelwiese in Halle einem anderen jungen Mann, der sich dort mit Freunden aufgehalten hatte, mit einem Klappmesser neun Stiche in Arme, Beine und Brustkorb zugefügt hatte und dabei den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen hatte. Tatsächlich hatten die lebensbedrohlichen Verletzungen des Geschädigten eine Notoperation im Universitätsklinikum
Halle erforderlich gemacht (4 KLs 1/17). Gegen das Urteil hatte die Verteidigung beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese wurde vom  Bundesgerichtshof am 21.06.2018 verworfen.

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