Fluthilfe: Halle sahnt ab. Landesverwaltungsamt zieht Zwischenbilanz 5 Jahre nach dem Saalehochwasser

4. Juni 2018 | Wirtschaft | 2 Kommentare

Fünf Jahre nach der verheerenden Flut im Juni 2013 in Sachsen-Anhalt sind 90 Prozent aller Fluthilfe-Anträge ausgezahlt. Dies sind allerdings nur ca.  35 Prozent der Mittel. „Ein Schaden von rund einer Milliarde Euro wurde seitens der Kommunen allein an Infrastruktur und Kultureinrichtungen geltend gemacht. Dahinter verbergen sich über 2200 Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die die Kommunen in den letzten Jahren umsetzen mussten und auch noch umsetzen. Insgesamt sind bislang 2268 Anträge mit einem Volumen von 953 Millionen Euro eingegangen. Alle Anträge sind bewilligt. Für 2038 Maßnahmen wurden die Gelder seitens der Kommunen abgerufen und vom Landesverwaltungsamt ausgezahlt. Das umfasst ein Volumen von rund 363 Millionen Euro, die bereits verbaut wurden. Die wenigen 10 Prozent der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen sind zumeist die großen und sehr komplexen Baumaßnahmen, wie beispielsweise die Strombrücke in Magdeburg oder die Rennbahn und das Gasometer in Halle.  Diese umfassen ein Volumen von 590 Millionen Euro, die im Landesverwaltungsamt abrufbereit liegen.

Umfangreiche Planungsleistungen und Ausschreibungsverfahren, durchzuführende Genehmigungsverfahren, aber auch fehlende Kapazitäten im Baugewerbe und der Fachkräftemangel sorgen dafür, „dass für diese weiteren Baumaßnahmen im XXL-Format das Geld durch die Kommunen noch nicht abgerufen werden konnte.“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltuingsamtes.  Hinzu kämen unvorhergesehene Folgekosten beispielsweise durch die Entdeckung weiterer Schäden oder auch Preisanstiege im Baugewerbe, so Pleye.  Dafür wurde den Kommunen die Möglichkeit geschaffen, so genannte Erhöhungsanträge beim Landesverwaltungsamt zu stellen. Bis 2024 können die Kommunen ihre Schäden geltend machen. Die Stadt Halle hat bereits die Gelder für 88 Prozent ihrer gestellten Anträge abgerufen. Sie hatte damals im Bereich Infrastruktur und Kultureinrichtungen einen Schaden von rund 206 Mio. Euro geltend gemacht und dafür 166 Anträge gestellt. Inzwischen sind seitens der Stadt für 160 Anträge Gelder in Höhe von rund 70 Mio. Euro abgerufen worden. Auch hier sind die Baumaßnahmen mit großem finanziellen Volumen wie beispielsweise der Ersatzneubau für das Planetarium noch in der Planung.

Fristverlängerung

Bis zum 30. Juni 2014 sollten die Kommunen ihre Anträge auf Fluthilfe, die seitens der jeweiligen Stadträte beschlossen worden waren, beim Landesverwaltungsamt eingereicht haben. Eine erste Fristverlängerung bis zum Jahresende, eine zweite bis zum 30. Juni 2015 wurde den Kommunen eingeräumt. Das Landesverwaltungsamt hatte alle genehmigungsfähigen Anträge bis zum 30.Juni 2016 bewilligt. Seit dem 30. Juni 2016 können die Kommunen so genannte Erhöhungsanträge für bereits im Vorfeld bewilligte Anträge stellen. Die Auszahlung der Finanzhilfen erfolgt, wenn die Kommunen die Gelder abrufen.

Print Friendly, PDF & Email
2 Kommentare

Kommentar schreiben